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PAPIER-ZEITUNG 1365 deberfracht 1405. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Kurz vor Ausbruch des Krieges habe ich bei der Papier fabrik X in A rund 800 kg Zahlkartenpapier bestellt zur sofortigen Lieferung nach Köln a. Rh. Die Fabrik hat die Sendung über Mannheim verfrachtet, wo sie infolge der Mobilmachung liegen geblieben ist und einige Wochen später mit der Bahn nach Köln weiter gesandt wurde. Der Mannheimer Spediteur nahm der Sendung außer 21 M. 80 Pf., welchen Betrag die Papierfabrik als Fracht nachzunehmen ihm aufgegeben hatte, 25 Pf. für 100 kg Mehrfracht nach, ferner für Verbringen auf Lager 3 M. 20 Pf., Lagergeld 3 M. 20 Pf. Ver bringen ab Lager 3 M. 20 Pf. und Beförderung zur Bahn 3 M. 20 Pf., außer kleinen sonstigen Spesen. Die Fabrik hatte mir den Posten frachtfrei Köln berechnet und mir nachträglich auf meine Vorstellung hin die nachgenommene Fracht von 21 M. 80 Pf. vergütet, weigert sich aber, die von der Mannheimer Speditionsfirma darüber hinaus nachgenommenen 25 Pf. für 100 kg Mehrfracht und die An- und Auslagerungsspesen zu tragen. Ich hatte mich zum Tragen der Kosten ,,Verbringen zum Lager, Lagergeld und Verbringen ab Lager“ bereit erklärt, während ich von der Fabrik die sogen. Mehrfracht und das Roll geld zur Bahn, welches meiner Ansicht nach gleichbedeutend ist mit Verbringen ab Lager, gefordert habe, denn ich bin der Ansicht, daß diese beiden Posten eine übermäßige Forderung des Mann heimer Spediteurs sind; da dieser in ständiger Geschäftsverbindung mit der Papierfabrik zu stehen scheint, wird es ihr möglich sein, auf Streichung oder Ermäßigung dieser Beträge hinzuwirken. Wenn die Papierfabrik den Versand direkt nach Köln, also nicht mit Umladen in Mannheim, vorgenommen hätte, würden meiner Ansicht nach die ganzen Spesen nicht entstanden sein, denn es wäre vielleicht gelungen, den Wagen an seinen Bestimmungsort zu befördern. Um diesen strittigen Fall gütlich aus der Welt zu schaffen, habe ich mich mit der Papierfabrik dahin geeinigt, daß wir uns beide Ihrem Urteil unterwerfen, und bitte Sie deshalb, den Fall unparteiisch zu entscheiden. Y, Großhandlung in B *** Wir sind mit der Großhandlung Y in B darüber einig geworden, daß wir in einem Streitfall wegen Zahlung von Kosten, die durch den Krieg hervorgerufen wurden, uns Ihrer Entscheidung unter werfen. Die Firma Y hat Ihnen den Fa’l bereits schriftlich mitgeteilt, und die Angaben, welche Ihnen gemacht wurden, sind im allge meinen richtig. Nur haben die Mannheimer Spediteure sogleich nach Kriegsausbruch ihre Frachten erhöht. Außerdem war die Beförderung über Mannheim zu Wasser nach Köln vereinbart. Uebrigens hätte auch bei Bahnbeförderung die Sendung damals infolge der Mobilmachung ihren Bestimmungsplatz nicht mehr erreicht. Wir sind der Ansicht, daß für die Mehrkosten, welche durch den Krieg entstanden sind, wir nicht verantwortlich gemacht werden können, da die Ware für Rechnung und Gefahr des Empfängers reist. Papierfabrik X in A Wohl geht nach dem Gesetz die Gefahr der Verschlechterung oder des Verderbens der Ware unterwegs auch bei sogenannten Frankokäufen auf den Käufer über, jedoch muß der Franko- Verkäufer nach dem Gesetz die volle Fracht tragen, auch wenn diese sich ohne seine Schuld erhöht. Lager- und Rollgeld bilden einen Teil der Fracht. Diesem starren Rechtsstandpunkt steht jedoch die Billigkeit gegenüber, welche fordert, daß im Kriege beide Teile an dem dadurch hervorgebrachten Schaden teilnehmen, weil Käufer und Verkäufer als Bürger desselben Staates von dem Kriege betroffen werden, und die dadurch hervorgerufenen Schäden nicht einseitig einer Partei zur Last fallen sollten. Diesem Billigkeitsstandpunkt wollte der Käufer Rechnung tragen, als er von der Spediteur-Rechnung drei Posten zu je 3 M. 20 Pf. auf seine Rechnung übernahm. Streitig bleibt die Mehrfracht im Betrag von 4 M. und das Rollgeld zur Bahn im Betrag von 3 M. 20 Pf. Wir entscheiden, daß die 4 M. der Papierfabrik und die 3 M. 20 Pf. der Großhandlung zur Last fallen sollen. Verlags- [88877 Meine zeitgemässen Schlager patriotischer Karten mit treffenden Kernsprüchen sind erschienen. Jeder bessere Grossist ist Käufer. Lieferung gegen Referenzen oder Nachnahme. Kunstverlag Bruno Richter, Freiberg i. Sa. D. R.-P. 237537 Patent- Heft -Apparate ENV/w Marke Verlangen Sie sofort die neueste Ausgabe unseres Katalogs B. C. L. Lasch & Co., Naschlnen-Fabrlk Leipzig-R. t Bindfaden - Ersatz (kein Papier) für Postpackete besonders geeignet, liefert [88998 Siegmund Weil, Stettin Neue, wesentlich erweiterte Auflage Erfurt färben des Papierstoffs 3. Auflage mit 300 (in der 2. Auflage nur 145) eingeklebten Mustern gefärbter Papiere Besprochen in Nr. 75 von 1912 S. 2688 Preis in Leinenband mit Goldpressung 15 M., postfrei 15 M. 50 Pf. Verlag der Papler-Zeltung, Carl Hofmann Berlin SW 11