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HÜRO-BEDARF JAZSSGGES325835GK0EK [ »r- 69 E1EIE1 29. Hugust 1915 ] Preiserhöhung im Laufe des Schlusses Ich bin seit 10 Jahren Lieferant für Bürobedürfnisse der Stadt verwaltung. Die Aufträge werden auf dem Submissionswege ver geben und beziehen sich immer auf die Dauer von 2 Jahren. In dem von mir unterzeichneten Vertrage ist-der Fall eines Krieges nicht vorgesehen. Infolge des Kriegsausbruchs und der damit ver bundenen Beschlagnahme verschiedener Rohstoffe sind die Preise der Waren sehr gestiegen. Diese Preisaufschläge übersteigen weit den schon knapp bemessenen Nutzen. Ich habe versucht, der Stadtverwaltung durch Vorlegen meiner Rechnungen sowie Rund schreiben verschiedener Konventionen geeignete Vorschläge zu machen, was mir jedoch kurzerhand abgeschlagen wurde. Ich soll vielmehr laut Vertrag liefern, andernfalls wird die Lieferung einem andern Haus übertragen, und ich müsse den Mehrpreis tragen, wo durch ich noch mehr Schaden haben würde. Die Stadt bindet sich nicht an bestimmte Mengen, mithin ist es mir unmöglich, mich zu sichern, zumal die Sachen, wie Hektographenblätter-Rollen, Tinten usw., zum Teil verderblich sind. Ich bin nicht in der Lage, täglich an den Lieferungen Geld beizulegen, zumal ein Ende des Krieges noch nicht vorauszusehen ist. Meines Erachtens müßten die Behörden, wo kein Verschulden sondern höhere Gewalt vorliegt, vorbildlich sein. Was könnte ich der Stadtverwaltung oder einer Vergleichsinstanz vorlegen ? Oder kann ich mich auf einen Prozeß einlassen ? Schreibwaren-Händler, z. Zt. im Felde Der Rechtsstandpunkt in solchen Angelegenheiten wurde seit Kriegsbeginn fast in jeder Nummer unseres Blattes er örtert. Es stellte sich als Ansicht der Mehrzahl der Juristen und Kaufleute heraus, daß Schlüsse und Verträge, falls sie keine Kriegsklausel enthalten, eingehalten werden müssen, soweit die Erfüllung nicht unmöglich ist. Nach Ansicht der Rechts kundigen liegt solche Unmöglichkeit auch vor, wenn sich der Preis infolge unvorhergesehener Ereignisse auf nahezu das Doppelte des Abschlußpreises gesteigert hat. Geringere Ver luste aber müsse der Kaufmann, der einen Abschluß macht, auf sich nehmen. Allerdings sollten Behörden und namentlich Stadtverwaltungen, die ja zum Wohle ihrer Bürger eingesetzt sind, Notlagen berücksichtigen und dem Lieferer durch Be willigung eines angemessenen Mehrpreises entgegenkommen, und zu solchem Vergleich haben auch die Vertretungen der Gewerbezweige, insbesondere auch der Kriegsausschuß für das deutsche Papierfach, wiederholt geraten. Wenn es sich also auch nicht empfiehlt, es in diesem Fall auf einen Prozeß an kommen zu lassen, so dürfte es vielleicht vorteilhaft sein, in der Versammlung der Stadtverordneten eine Aussprache über diese Frage herbeizuführen und die Handelskammer zur Unter stützung eines Gesuches um Bewilligung erhöhter Einheits preise zu veranlassen. Schulhefte in Oesterreich Schon im Mai teilten die Erzeuger von Schulheften allen ihren Abnehmern mit, daß sie die Preise von Schreib- und Zeichenheften sowie Zeichenblöcken um vorläufig 15 v. H. vom 5. Mai ab erhöht haben. Auch unterrichteten sie die Unterrichtsbehörden von der Preiserhöhung und baten um deren Genehmigung für die Erhöhung der Einzelverkaufspreise. Diese Genehmigung ist durch nach stehenden Erlaß erteilt worden. Z. 1926/1-11. Schreib- und Zeichenhefte: Preiserhöhung. An alle Bezirksschulräte Der Landesschulrat gestattet in teilweiser Abänderung der h. a. Vorschriften vom 1. März 1906, V. Bl. Nr. 20 und vom 15. Fe bruar 1909, V. Bl. Nr. 16, über Ansuchen des Vereins der öster reichischen Papier-Interessenten in Wien auf Grund eines Gut achtens der n.-ö. Handels- und Gewerbekammer, daß mit Rück sicht auf die eingetretene bedeutende Steigerung der Papierpreise die Einzelpreise für Schreib-, Sprach-, Rechen- und Zeichenhefte erhöht werden, und zwar in dem Ausmaße, daß die bisher um 5 h verkauften Hefte nunmehr 6 h, die Hefte zu 10 h nunmehr 12 h, die zu 7 h nunmehr 9 h und die zu 20 h nunmehr 24 h kosten dürfen. Neuerlich sind jedoch die Schulleitungen anzuweisen, sorg fältig darauf zu sehen, daß die Hefte hinsichtlich Papier, Format, Umschlag, Lineament und Umfang genau der h. a. Vorschrift vom 1. März 1906, V. Bl. Nr. 20, entsprechen. (Papier- und Schreibwaren-Ztg., Wien) Vorsicht! Einklagen des Preises unbestellter Postkarten S. Nr. 66 S. 1298 " Heute erhalte ich auf mein Schreiben an Winzen folgende Karte: Saarbrücken 3, d. 21. 8. 15 Auf Ihr Schreiben vom 19. er. teile Ihnen mit, daß ich die Angelegenheit als erledigt betrachte, weil ein Irrtum nicht ausgeschlossen ist. Die Drohung mit dem Staatsanwalt ist wertlos und ganz ohne Belang, da es sich um zivilrechtliche Ansprüche hier handelt. Hochachtend Wilh. Winzen Ich habe aber die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft in Saarbrücken bereits unterbreitet. Großhandlung Verlagsfirma auf Ansichtskarten Zu Nr. 68 S. 1337 Der Fragesteller benachrichtigt uns, daß, wie sein Kunde ihm schreibt, die Beschlagnahme der Karten bereits aufge hoben ist. Handlungsgehilfe oder Lehrling? Gutachten der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin Für die Frage, ob die beiden Angestellten B. und G. als Handlungsgehilfinnen oder als Lehrmädchen anzusehen waren, ist von entscheidender Bedeutung, ob der Prinzipal lediglich ver pflichtet war, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen oder darüber hinaus den Angestellten eine kaufmännische Ausbildung zuteil werden zu lassen. Paß die letztere Verpflichtung eine wesentliche Aufgabe des Prinzipals gewesen ist, läßt sich aus den vorliegenden Verhandlungen nicht feststellen. Das sofort bei Antritt gezahlte Gehalt von 35 M. spricht angesichts der örtlichen Verhältnisse auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Angestellten nicht in den Haushalt des Prinzipals aufgenommen worden sind, eher dagegen, daß es sich um Handlungslehrlinge handelt. Auch die mangelnde Festsetzung einer Lehrzeit ist ein Grund gegen die An nahme, daß es sich um Handlungslehrlinge handelt. Wir betrachten daher die Angestellten als Handlungsgehilfinnen. (g. 11. Bd IX Bl. 95 — 18. Juni 1915) Verdeutschung fremdsprachlicher Geschäfts- schilder-Aufschriften Dem Verzeichnis der von den Polizei-Revieren Groß-Berlins ermittelten fremdländischen Geschäftsschilder-Aufschriften und der dafür empfohlenen Verdeutschungen entnehmen wir: Brief markenhändler: Postage Stamps — gestempelte Briefmarken Timbres postes — Briefmarken, Postwertzeichen Buchhändler: Antiquariat — Altbücherei Bibliothek — Bücherei Druckereien : Cliches •— Druckstöcke Engraved — gestochen, gestichelt Gratulationskarten — Glückwunschkarten Lithographed and printed — Steinzeichnung und Druck Manufacturer of visiting cards — Besuchskartendruckerei, Hersteller von Besuchskarten Monogram printed ■— Namenszugdruckerei, -druck Papierhändler: Cotillon-Artikel — Tanzüberraschungen Paper Store — Papierladen Zeitungsverleger: Abonnement — Dauerbezug Annoncen — Anzeigen Inserate — Anzeigen Journale — Zeitschriften, Zeitungen Offerten —- Angebote Preiserhöhung für Papier- und Schreibwaren in Köln. In einer Versammlung der Kölner Papier- und Schreibwarenhändler wurde der einstimmige Beschluß gefaßt, alle Waren dieses -Berufszweiges in Zukunft durchschnittlich um 20 v. H. teurer zu verkaufen mit Rücksicht auf die gesteigerten Einkaufspreise. K- (Rhein.-Westf. Ztg., Essen)