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Nr. 69/1915 PAPIER-ZEITUNG 1349 Lederpappen-Abfälle auf Abruf 1. Ich kaufte am 28. 1. 1915 von der Firma X in A 3 Dldg. Lederpappenabfälle, die 100 kg zu . M. .. Pf. fr. hier auf Abruf Die Firma lieferte mir bis jetzt in 3 Ladungen nur 21 520 kg, und weigert ach, mir den Rest von etwa 8500 zum Abschlußpreis zu liefern. Sie behauptet, die geschlossenen 3 Dldg. seien durch die drei gesandten Ldg. erledigt. Ich aber bin der Meinung, daß eine Dldg. oder auch überhaupt 1 Ldg. im Abschluß 10 000 kg sein muß. Ich habe 3 Dldg. bestellt, und die Firma bestätigte 3 Ldg. Muß die Firma die noch rückständigen rund 8500 kg zum Abschluß preis liefern ? Weil die Firma bei 2 Abrufen keine Dldg. hatte und einmal 5400 kg und einmal 5720 kg ablieferte, habe ich den Fracht unterschied getragen. 2. Ich kaufte bei der Firma Z. am 9. 1. 15 60 000 kg Leder pappenabfälle, die 100 kg zu . M. fr. hier zur Lieferung auf Abruf 1915. Diese Firma lieferte mir bis jetzt nur 5620 kg, trotzdem ich wiederholt abgerufen habe. Seit einem Monat antwortet die Firma weder auf Abrufe noch auf Telegramme, Einschreibbriefe oder Karten. Wie kann ich sie am schnellsten zur Lieferung zwingen ? Kann ich Schadenersatz beanspruchen ? Da ich keine Ware und nicht mal Nachricht erhielt, kam ich mit Rohstoffen in Verlegenheit und mußte zum Teil feiern, und in der Not teure Preise anderweit bezahlen. Pappenfabrik Y Zu 1. Unter Dldg. im oben geschilderten Zusammenhänge kann man nur eine Doppelladung von 10 000 kg verstehen. Auch der Lieferer mußte dies darunter verstehen, sonst hätte er in seiner Bestätigung sagen müssen, daß er nicht drei Dldg. sondern drei Ladungen zu rund 5000 kg verkauft. Dadurch allein, daß er in der Bestätigung statt Dldg. Ldg. schrieb, gab er diese Ansicht nicht kund, denn auch unter einer Ladung versteht man oft 10 000 kg. Es war Pflicht des Lieferers, falls er Ladungen zu 5000 kg verkaufen wollte, die Bestellung des Kunden nicht zu bestätigen sondern ausdrücklich auf den Unterschied zwischen seiner Auffassung und der des Bestellers hinzuweisen. Demnach erscheint die Forderung des Fragestellers auf Nachlieferung der an den drei Doppelladungen noch fehlenden rund 8500 kg zum Abschlußpreise berechtigt. Zu 2. Fragesteller kann in eingeschriebenem Brief die Fabrik zur Lieferung einer angemessenen Abrufsmenge, viel leicht von zunächst 10 000 kg, innerhalb einer festgesetzten Zeit, etwa 14 Tage, auffordern und dabei bemerken, daß, falls diese Nachfrist nicht eingehalten wird, die Fabrik sich vor behalte, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern oder sich auf Kosten des Lieferers anderweitig zu decken. Erfolgt in der gewährten Frist keine Lieferung, so empfiehlt es sich, den Lieferer zu verklagen und die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben. Für die bisherigen Deckungskäufe kann Fragesteller bei dem Lieferer keinen Schadenersatz beanspruchen, da die Stellung einer angemessenen Nachfrist unter Androhung des Rücktritts usw. versäumt wurde. Pergamentpapier Von beigeschlossenem Muster echt Pergament verkaufte ich einem Kunden 500 kg. Dieser beanstandete jedoch das Papier und bezweifelt sogar stark, daß es echt Pergament ist. Das Papier ist auch zu lappig, leicht brüchig und dadurch wenig haltbar. Das Papier wird trotzdem übernommen und bezahlt. Die Fabrik schreibt, anderes könne sie nicht liefern, da es an Rohstoff fehle. Was fehlt an dem Papier? Die 100 kg werden zu ... M. berechnet, es ist aber meines Erachtens diesen Preis nicht wert. X Pergamentpapier wird in Friedenszeiten aus Baumwoll lumpen, mitunter mit etwas Zellstoffzusatz hergestellt, mit Schwefelsäure wasserfest und mit Glycerin geschmeidig ge macht. Alle diese Stoffe sind heute gar nicht oder nur sehr schwer zu haben, und es verdient deshalb die Anerkennung, daß es unsern Fabriken gelungen ist, Pergamentpapier wie das bemusterte herzustellen, welches äußerst geschmeidig und sehr gut pergamentiert ist und zwar etwas geringere Widerstands fähigkeit gegen Knittern und Reißen besitzt als die Vorlage, aber seinen Zweck vollkommen erfüllt. Daß der Preis gegen den früheren wesentlich gestiegen ist, erscheint uns unter den heutigen Verhältnissen selbstverständlich. Wert einer Wasser-PS Wie schätzt man gegenwärtig, nicht etwa jetzt im Krieg, ungefähr den Wert einer Wasser-Pferdekraft ? Nach unserm, Dafür halten sind Wasserkräfte in den letzten Jahrzehnten eher im Wert gestiegen, durch das jährliche Teurerwerden der Kohle und anderer Dinge. Können Sie vielleicht auch ein Buch empfehlen, das sich darüber ausläßt ? Es handelt sich um den ungefähren Preis für ausgebaute Wasserkraft. Papierfabrik Knösel berechnet in Nr. 41 der Papier-Zeitung von 1914 den Wert einer ausgebauten Wasser-Pferdestärke bei bestimmten Preisen von Kohle und Arbeitslöhnen auf 4000 M. Ausführungen über diesen Gegenstand sind u. a. in den Jahrgängen der „Zeit schrift Bayerischer Revisions-Ingenieure” enthalten. Handelshochschule für Papier-Fachleute Aus Hessen Ein auf unserem Büro tätiger junger Mann, der im Besitze des Maturitätszeugnisses ist,, möchte zwecks weiterer Ausbildung im Pappen- und Papierfach eine Handelshochschule, an der dies bezügliche Vorlesungen gehalten werden, wenn möglich auch eine reine Pappen- und Papierfachschule, besuchen. Wir bitten Sie daher, uns die Adressen der in Deutschland befindlichen Schulen dieser Art mitzuteilen. Pappen-Fabrik Handelshochschulen gibt es in einer Reihe deutscher Groß städte, aber auf keiner dieser Schulen werden Vorlesungen über Papier o. dgl. gehalten. Es empfiehlt sich deshalb für den jungen Mann, wenn er seine Zeit gut ausnutzen will, in einer der Groß städte mit Handelshochschule eine Stelle in einer Papier- oder Pappengroßhandlung zu suchen. Dann kann er die Abendkurse der Handelshochschule besuchen und auf diese Weise seine kaufmännischen Kenntnisse ergänzen und festigen. Rücktritt vom Lieferungsvertrag Wir haben am 4. Januar mit einer Papierfabrik einen Abschluß auf 100—120 000 kg Klosettpapier gemacht auf Abruf in Ladungs bezügen innerhalb Jahresfrist. Bei der Auftragserteilung bean spruchte die Papierfabrik eine jeweilige Lieferungsfrist von 6 bis 7 Wochen, und wir gaben dementsprechend unsere Einteilung. Als wir dann die einzelnen Ladungen abriefen, beanspruchte die Papier fabrik infolge der ungünstigen Zeitverhältnisse 14—15 Wochen Lieferzeit. Von diesem Schluß gewährten wir der Papierfabrik, obwohl wir nicht verpflichtet waren, einen nochmaligen Aufschlag. Vor 4 Wochen schrieb sie uns nun, daß sie infolge Beschlagnahme der Rohstoffe durch den Staat unseren Schluß auf die Hälfte herab setzen müsse. Beruht dies auf Wahrheit ? Die Papierfabrik ver kauft vermutlich zu erhöhten Preisen weiter. , Am 18. lief zum Beispiel eine 15 wöchige Lieferfrist ab. Die Papierfabrik lieferte aber wieder nicht, und wir setzten ihr eine nochmalige Nachfrist von 8 Tagen unter Androhung von Schaden ersatz-Forderung bei Nichtlieferung. Wir haben auf Grund unseres Abschlusses größere Lieferungs verpflichtungen, darunter an das Heer, übernommen, können aber nun nicht liefern, müssen vielmehr infolge Mangels an Papier unseren Betrieb stillegen. Die Papierfabrik läßt sich weder auf Nachfrist, noch auf Schadenersatz ein. Was ist zu tun ? Papierrollen-Fabrik Die Papierfabrik ist nach dem Bürgerlichen Gesetz von der Lieferpflicht frei, sobald sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht liefern kann. Erstreckt sich die Unmöglich keit nur auf einen Teil der Lieferung, so wird sie von diesem Teil befreit. Trifft also zu, was die Papierfabrik sagt, so ist sie berechtigt, die Liefermenge auf die Hälfte herabzusetzen. Be zweifelt Fragesteller die Richtigkeit der Angabe, so kann er auf dem Rechtswege von der Papierfabrik den Nachweis fordern, daß sie während der Herabsetzung der Liefermenge an niemand freihändig verkauft, und daß sie allen ihren Kunden, mit welchen sie Abschlüsse hat, die Abschlußmenge im gleichen Ver hältnis ermäßigt hat. Fragesteller wird von seiner Lieferpflicht seinen Kunden gegenüber befreit, wenn er nachweist, daß er ohne seine Schuld nicht genug Papier bekommen kann. Preiserhöhung für Pappen in der Schweiz. (Eigenbericht) Erst heute erhöhen einige Fabriken, die. graue Handpappen herstellen, die Preise um % bis 1 Frank die 100 kg. Diese Fabriken hatten früher einen Verband mit einer gemeinsamen Verkaufsstelle in Zürich, dieser löste sich aber im April 1912 nach sechsjährigem Bestand auf. Die Folge war ein Zurück weichen der Preise um 3 bis 4 Frank die 100 Kilo, wodurch den Erzeugern kein Nutzen mehr blieb. Angesichts dieser Tatsache wird man den Fabriken den bescheidenen Aufschlag wohl gönnen. (24. August 1915.)