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1262 PAPIER-ZEITUNG Nr. 64/1915 über: binnen einem halben Jahre muß die deutsche Industrie in die Lage versetzt werden, den größten Teil der Waren, die in allen Ländern der Erde bisher von England bezogen wurden — allzuviel wird es ja garnicht sein, in der Hauptsache dürfte es auf dem Gebiete der gerade von uns immer hochgehaltenen Qualitätsindustrie liegen — seinerseits liefern zu können. Mit Recht sagt das Handelskammer-Organ: „Für die meisten, wenn nicht für alle englischen Erzeugnisse können deutsche Hersteller gefunden werden, zumal deutsche Wissenschaft und deutsche Arbeitsart weit höher entwickelt sind als die englische.” Nur ein Bedenken haben wir bei diesem Plane, daß nämlich ein altes deutsches Erbübel, die Vorliebe am Fremden und Ausländischen und die Nachahmungssucht wieder Nahrung finden könnte, und daß wir die englischen Erzeugnisse nicht nur, um sie vom Weltmarkt zu verdrängen, nachmachen, sondern weil sie englisch sind. Aber man sollte meinen, daß der gegenwärtige Krieg uns hoffentlich für recht lange Zeit von dieser Seuche heilen wird, und daß wir uns mehr und mehr auch geschäftlich auf unsere deutsche Kraft besinnen. Wenn schon zur nächsten Großmesse in der Richtung der hier gemachten Vorschläge alles „klappen” soll, muß unver züglich mit den Vorbereitungen begonnen werden. Das erste ist: Entschluß über die Räumlichkeiten der dauernden Aus stellung und Absendung von Rundschreiben an Industrie und Handel. Vorbildlich rasch hat Kiel gehandelt: die Kieler Handelskammer hat den Gedanken einer Ausschaltung des englischen Zwischenhandels für so bedeutsam gehalten, daß sie sich mit den maßgebenden Firmen ihres Bezirks (haupt sächlich Unternehmen des Schiffbaugewerbes) in Verbindung gesetzt hat, und sie hat bei diesen die lebhafteste Unterstützung für den Gedanken der Ausschaltung des englischen Zwischen handels gefunden. Vorsicht! Einklagen des Preises unbestellter Postkarten Siehe Nr. 59 S. 1175 und Nr. 63 S. 1245 Je ein Bezieher aus Sachsen und aus Westfalen bitten uns um Rat darüber, wie sie sich verhalten sollen, weil sie ähnliche Zahlungsbefehle erhalten haben, wie sie in unsern Nummern 59 und 63 unter obiger Ueberschrift erwähnt wurden. Der Zahlungs befehl wird auf Antrag des Wilhelm Winzen, ohne Geschäft in Saarbrücken, als Cessionar des Kunstverlegers Otto Winzen in Berlin, vertreten durch Eugen Winzen, Rechtsbeistand in Saarbrücken 3, ausgestellt und betrifft 2 M. 10 Pf. für unbestellt gelieferte Weihnachtskarten. Der Bezieher aus Westfalen hat gegen den Zahlungsbefehl rechtzeitig Widerspruch erhoben, und Termin ist auf den 24. Sep tember 1915 in Saarbrücken anberaumt. Dem Dresdner Be zieher empfehlen wir, gleichfalls Widerspruch zu erheben und das Amtsgericht in Saarbrücken zu bitten, daß auch sein Fall am 24. September vormittags 1210 Uhr verhandelt wird. Vielleicht melden sich noch andere Fachgenossen, die in derselben Weise von den genannten drei Herren Winzen um Geld gebracht werden sollen, und die sich diesem Verfahren anschließen wollen. Es wäre erwünscht, wenn sich ein Fachgenosse in Saarbrücken fände, der für sachgemäße und möglichst kostenfreie oder billige Vertretung der angezapften Fachgenossen in Saarbrücken sorgen würde, schon um den Ruf der Stadt Saarbrücken nicht gefährden zu lassen. Vielleicht besteht in Saarbrücken ein Verein der Schreibwarenhändler, der die Sache in die Hand nehmen könnte. Wir sind zur Vermittlung und Uebermittlung gern bereit. Schrijtleitung Kündigungsfrist Kaufmannsgerichts-Entscheidung Eine Kaufmannsfrau, deren Mann im Felde steht, und die jetzt das Geschäft leitet, hatte nach ihrer Angabe mit einer Verkäuferin ausgemacht, daß diese jeden Tag entlassen werden könne. Diese Vereinbarung soll aus dem Grunde getroffen worden sein, weil das junge Mädchen aus Unachtsamkeit einmal Rechnungen unrichtig ausgestellt habe. Als die Verkäuferin eines Tages ohne Kündigung entlassen Wurde, erhob sie Klage vor dem Kaufmannsgericht auf Zahlung des Gehalts bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungs frist, indem sie bestritt, daß eine tägliche Entlassungsbefugnis vereinbart worden sei. Auf den Widerspruch zwischen den Be hauptungen der Beklagten und der Klägerin ließ sich das Kauf mannsgericht gar nicht erst ein. Es entschied, daß eine Verein barung, wonach eine Verkäuferin jeden Tag entlassen werden kann, gesetzwidrig und daher nichtig sei, die Beklagte habe das einge klagte Gehalt zu zahlen. Probenschau Schreibmaschinenzubehör von Bluen & Co.. Kommandit- Gesellschaft in Berlin-Schöneberg, Kolonnenstr. 26. Die Firma hat die Ausstattung ihrer Waren durchweg mit deutschen Auf schriften versehen, meist mit dem Zusatz „Deutsches Erzeugnis”, so daß Verwechslungen mit englischen Erzeugnissen vermieden werden. In zwei neu herausgegebenen Preislisten, von denen die eine ohne Bilder aber mit Preisen, die zweite mit zahlreichen Bildern und ohne Verkaufspreise hergestellt wurde, sind alle für den Schreibmaschinenbetrieb nötigen Erfordernisse in reicher Auswahl vorgeführt. Ein gleichzeitig an die Kundschaft ver sandtes Rundschreiben gibt die durch die gegenwärtige Markt lage erforderten Preisänderungen an. Die sorgfältige und schöne Ausstattung der Preislisten wird ihnen die gewünschte Beachtung sichern. Verlag der Papler-Zeltnng, Berlin SW 11 Papierhaus, Dessauer Str. 2 In unserem Verlage erschien di« 2. Auflage der Bontpapler-Fabrlkatlon von August Weichelt mit 178 Abbildungen und 209 ein- geklebten Mustern Preis in Leinenband 15 M. und Porte Lohnender Ärtikel istderVerk. eines Patriot. 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