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Verein deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Treurabatt Die Mitglieder des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabri kanten berechnen alle Vereinsartikel, das sind Briefumschläge und Mappen, mit dem Treurabatt. Die Gewährung des Rabatts ist an die Vorschrift geknüpft, Vereinsartikel nur von Vereins mitgliedern zu kaufen. Diese Bedingung kommt in der Treu rabattklausel zum Ausdruck, die unter allen Angeboten und Rechnungen der Vereinsfabriken steht. 1. Es sind in letzter Zeit in der Fachpresse von einzelnen Vertretern des Zwischenhandels Zweifel darüber geäußert worden, ob die Treurabattbestimmung überhaupt rechtsgültig sei. Dem gegenüber genügt die Feststellung, daß der Verein wiederholt die Treurabattbeträge bei den ordentlichen Gerichten mit Er folg eingeklagt hat, und daß die Gültigkeit der Vereinbarung vom höchsten preußischen Gerichtshof, dem Kammergericht in Berlin, ebenso wie von der Wissenschaft des Kartellrechts an erkannt worden ist. 2. Auch das Verlangen, daß die Treurabattbestimmung keine Anwendung finden solle auf solche Firmen, die bisher noch Mitglieder des Vereins waren, nun aber ausgetreten sind, ist ungerechtfertigt. Zunächst sind alle Sorten von Brief umschlägen und Mappen, die für den Zwischenhandel überhaupt in Frage kommen, nach wie vor bei den Mitgliedern des Vereins Deutscher Briefumschlagfabrikanten erhältlich. Dann aber ist kein Grund ersichtlich, aus welchem ein ausgetretenes Vereinsmitglied hinsichtlich des Treurabatts nicht als außen stehende Firma behandelt werden soll. Diejenigen Vereins kunden, die nach dem Ausscheiden eines Vereinsmitgliedes — in Kenntnis dieses Umstandes — von neuem den Treurabatt bei einem der verbleibenden Vereinsmitglieder beanspruchen, erklären sich damit einverstanden, daß ihnen Bezüge von dem früheren Mitglied verwehrt werden. Seitens des Vereins würde es alsdann eine unzulässige Be nachteiligung der vereinstreuen Händlerschaft bedeuten, wenn er es zulassen wollte, daß einzelne Händler bei dem ausgeschiedenen Vereinsmitglied einen Teil ihres Bedarfs ohne Vermögens nachteil (Rückzahlung des Treurabatts) decken. Es ist ein im Kartellrecht anerkannter Grundsatz, daß die Verpflichtung zum ausschließlichen Geschäftsverkehr mit den Kartellmitgliedern für alle Verpflichteten nach Möglichkeit den gleichen Umfang haben muß, und daß es unter Umständen als sittenwidrig an gesehen wird, wenn das Kartell einigen Abnehmern gegenüber zum wesentlichen Schaden der anderen von seinen vertrag lichen Zwangsmitteln keinen Gebrauch macht. Käufe der Händler bei außenstehenden Firmen — selbst wenn diese bisher dem Verein angehörten — haben demnach den Verlust des Treurabatts zur Folge. In einzelnen Zuschriften an die Fachpresse ist schließlich die Behauptung aufgestellt, daß die Treurabattklausel nur so lange Gültigkeit habe, wie der Verein seine Preise nicht erhöhe. Demgegenüber sei darauf hingewiesen, daß die Preiserhöhungen, die der Verein während der Kriegszeit vornehmen mußte, aus der Notlage geboren sind und sich in durchaus bescheidenen Grenzen bewegen. Sie entsprechen auch heute, wo die Fabriken ihre Ware mit einem Teuerungszuschlag von 20 v. H. berechnen, nur der durch den Krieg geschaffenen Marktlage. Nach der maßgebenden Rechtsauffassung des Kartellrechts wird aber die Befugnis zur selbständigen Preisgestaltung im angemessenen Rahmen dem Kartell nur dann genommen, wenn es sich ihrer vertraglich begeben hat. Es muß deshalb davor gewarnt werden, daß Händler auf Grund irriger Ansichten über die Rechtslage ihren Bedarf teil weise auch bei solchen Firmen decken, die außerhalb des Vereins stehen, da sie sich dadurch der Gefahr einer Rückforderung des in den letzten 12 Monaten abgezogenen Treurabatts aus setzen. Der Verein Deutscher Briefumschlagfabrikanten hielt am 10. Juli 1915 eine Sitzung in Eisenach ab. Die teilweise sehr beträchtlichen und sprunghaften weiteren Preissteigerungen aller Roh- und Hilfsstoffe sowie die stetige Steigerung der Betriebsspesen und der immer mehr fühlbar werdende Mangel an geschultem und ungeschultem Personal haben eine Erhöhung der Preise für Briefumschläge und Mappen notwendig gemacht. Es wurde deshalb beschlossen, den bisherigen Teuerungs zuschlag auf Briefumschläge und Mappen von 10 auf 20 v. H. zu erhöhen. Die Versammlung genehmigte ferner die Verlängerung des bereits bestehenden Tarifvertrages mit dem Buchdruckerverein in neuerer Fassung. Der Vertrag enthält Bestimmungen über Druckberechnung, sowie unter anderem die Verpflichtung der Buchdrucker, nur von Vereinsmitgliedern zu kaufen. • Am Schluß der Tagung wurde der Verein bis zum 31. März 1921 unter den bestehenden Bedingungen verlängert. Neue Aufgaben für die Leipziger Messe Von Heinrich Pudor, Leipzig Das englische Handelsamt hat eine ständige Muster ausstellung solcher Erzeugnisse eingerichtet, welche bisher von englischen Geschäftsleuten aus Deutschland und Oesterreich- Ungarn bezogen wurden. Ferner hat es eine Reihe von Aus tausch-Versammlungen vorgesehen, in denen Fabrikanten und Großhändler die Muster der vorstehend genannten Erzeugnisse einsehen und sich Anmerkungen dazu machen können. Bei diesen Versammlungen soll zugleich den Großhändlern Gelegen heit gegeben werden, englischen Fabrikanten Muster von Er zeugnissen zu zeigen, die sie bisher von deutschen und öster reichischen Fabrikanten bezogen haben, während die englischen Fabrikanten in den Stand gesetzt werden sollen zu zeigen, welche Waren sie in England herstellen könnten. Die Zeitschrift „Handel und Gewerbe” bemerkt dazu: „Was liegt beim Durchlesen dieser Zeilen näher als diesen gegen uns gerichteten Schlag mit den gleichen Maßnahmen heimzuzahlen und schnellmöglichst eine dauernde Musterausstellung englischer Erzeugnisse mit ähnlichen „Austauschversammlungen” einzu richten? Als Ort für diese dauernde Ausstellung würde man wohl am besten einen im Herzen Deutschlands hegenden Platz ins Auge fassen.” Wir fügen hinzu: als Ort für diese dauernde Ausstellung käme allein die Meßstadt Leipzig in Betracht. Hier sind die Vertreter von Fabrikation und Handel gewöhnt, zwei mal im Jähre zusammenzukommen, hier allein würde die Aus stellung ihren Zweck erfüllen, denn wenn sie auch dauernd ein zurichten wäre, würde sie zur Zeit der Leipziger Messe am meisten nützen können. Zugleich würden die zur Kriegszeit mehr oder weniger Schwierigkeiten durchmachenden Leipziger Messen auf diese Weise einen neuen Anziehungspunkt gewinnen. Man sieht ohnedies an diesen Bestrebungen des englischen Handels, daß es gerade jetzt notwendig ist, die Messen in Leipzig abzuhalten, allerdings mit einer weit größeren Betonung der nationalen Interessen des deutschen Wirtschaftslebens. Die Zeitschrift der deutschen Handelskammern bemerkt dazu: „Durch eine der Industrie und dem Großhandel nicht angehörige Körperschaft wären sodann der Ein- und Ausfuhr handel, die Industrie und der Großhandel Deutschlands und Oesterreich-Ungarns durch Rundschreiben, Aufrufe in der Fach- und Tagespresse usw. zu bitten, Muster derjenigen Erzeugnisse einzusenden (gegebenenfalls gegen Berechnung), die sie bisher aus England und seinen Kolonien mittelbar oder unmittelbar bezogen haben. Die Höhe des Jahresbedarfs und der gezahlten Preise wären mitanzugeben, die Anforderungen, die an die Güte des Erzeugnisses gestellt werden, usw. wären zu nennen.” Und wenn es dann weiter heißt „von Zeit zu Zeit stattfindende Aus- tauschversammlungen, zu denen die deutsche Industrie, viel leicht auch die Ein-, Ausfuhr- und Großhändler einzuladen wären, würden für den persönlichen Austausch der verschiedenen Gruppen wohl von Wert sein und auch die Beziehungen zwischen Herstellern und Großabnehmern reger gestalten” — so ist auch in dieser Richtung Leipzig mit seinen Großmessen der einzig richtige Ort für derartige Austauschversammlungen. Aber hier heißt es: schnell zufassen und fest zufassen, nicht nur anderen deutschen Städten gegenüber, sondern vor allem England gegen-