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FACHBLATT 13 26 52 20 30 40 für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. C. CARL HOFMANN, Kals. Geh. Regierungsrat BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/, Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 104 „„ „ 50 » Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen - Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin ———“ Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten “ Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft orean für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Allei ireq 0n der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrlkanten Alleiniges Orean des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin 8 "orean des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin 6 Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 60 Berlin, Donnerstag, 29. Juli 1915 40. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstal ten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandelj 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell, Luxemburg 3 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Postbezug kostet in: Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (in Deutschland für 67 PI.) oder auf zwei Monate (in Deutschland für 1 M. 34 Pf.) entgegen. I N H Papierfabrikation und Großhandel: Lieferungs-Bedingungen des Vereins Deutscher Pappenfabrikanten E. V. für Hand- und Mascbinenpappe . 1187 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker 1 Literatur-Auszüge 1188 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Tarifamt für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker 1191 Irrige Preisstellung 1191 Feuchtigkeit im Lichtdruck-Saal 1191 Kleine Mitteilungen 1191 Die Mehrzahlform der Maßbestimmungen . , 1192 H L T Preiserhöhung für Etiketten 1192 Büchertisch 1192 Schreibwaren-Handel: Deutscher Papierverein . 1193 Allein-Verkauf ........... 1193 Probenschau , . . 1193 Papierstoffmarkt 1197 Geschäfts-Nacnrichten 1197 Deutsche Reichs-Patente ........ 1198 In Deutschland patentierte Erfindungen . , . 1200 Warenzeichen ............ 1202 Briefkasten 1202 1M. 34 Pf. kostet die Papier-Zeitung für die Monate August und Sep- tember (17 Nummern) am Postschalter oder beim Briefträger bestellt. Lieferungs-Bedingungen des Vereins Deutscher Pappenfabrikanten E. V. für Hand- und Maschinenpappe 1. Der Verkauf von Pappe erfolgt nur nach Gewicht. Die Pappen stärke ist anzugeben a) bei Formaten mit der Blattzahl auf 50 kg, b) bei Rollen in Grammgewicht auf das Quadratmeter. Format- und Rollenbreite sind in Zentimeter anzu geben. 2. Die Lieferung der Pappe erfolgt paketweise zu 25 oder 50 kg. Das Gewicht der Einschlagpappe, Bindfaden usw. gelangt mit zur Berechnung. Für seemäßige Ballenpackung wird besonderer Aufschlag erhoben, jedoch nur das Nettogewicht berechnet. 3. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn der Preis frei Empfangsstation vereinbart ist. In diesem Falle hat Käufer den Betrag der Fracht auszu legen, den Verkäufer von der Rechnung absetzt. 4. Die Zahlung hat bei Zielgeschäften zu erfolgen vom Tage der Rechnung ab: entweder in bar innerhalb 30 Tagen gebühren- und kosten frei mit 2 v. H. Abzug, .oder durch Annahme eines Dreimonatswechsels ohne Abzug. " erden Kundenwechsel in Zahlung genommen, so sind der jeweilige Bankdiskont, Einziehungskosten und etwaige Kurs verluste zu vergüten. Bei Wechseln auf Nebenplätze und bei Auslandswechseln wird keine Verbindlichkeit für recht zeitige Vorzeigung oder Protesterhebung übernommen. Wechsel unter je 100 M. werden nicht in Zahlung genommen. Bei Zahlung ohne Abzug vor Ablauf des 90 tägigen Zieles sind für den Zeitraum von Eingang des Betrages bis zum Zielablauf Zinsen zum jeweiligen Bankdiskont zurück zuvergüten. 5. Alle durch höhere Gewalt, sowie Krieg, Mobilmachung, Kolilenmangel, Mangel an Betriebswasser, Ausstand oder Aussperrungen in eigenen oder Betrieben der Lieferanten des Verkäufers entstehenden Störungen, Ein- oder Ausfuhr verbote, sowie Unterbrechung der üblichen Verkehrs-Ver bindungen befreien den Verkäufer während ihrer Dauer von der Lieferung. Der Käufer ist zur Abnahme der in dieser Zeit nicht gelieferten Mengen nicht verpflichtet. 6. Mängelrügen können nur Berücksichtigung finden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Einzelne Bogen oder Abschnitte sind zur Beurteilung einer ganzen Sendung nicht maßgebend. 7. Die auf Grund eines Abschlusses gekauften Mengen müssen vom Käufer in möglichst gleichmäßigen Raten zur An fertigung aufgegeben und abgenommen werden. Die mit Ablauf der Schlußzeit nicht abgenommenen Mengen müssen innerhalb einer angemessenen Nachfrist abgenommen werden. Die Abnahme muß zum Schlußpreis erfolgen. Abrufposten sind am Tage der Bereitstellung zu berechnen. Waren, die ohne Angabe der Lieferungs- und Abnahmezeit bestellt sind, müssen innerhalb 12 Monaten abgenommen werden, ohne daß es der Setzung einer Nachfrist durch den Verkäufer bedarf.