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Verbot der Ausfuhr von Radiergummi Durch Verfügung des Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) vom 25. 6. 15 ist die den Zollstellen unter dem 20. 4. 15 erteilte Ermächtigung, die Ausfuhr von Radiergummi ohne besondere Ausfuhrbewilligung zuzulassen, wieder aufgehoben worden. Vorsicht! Der Firma J. G. Hambrock in Hamburg ging'nachstehendes Schreiben zu: Kunstverlag Otto Winzen Berlin SW 29 Berlin SW 29, den 29. Juni 1915 Bank-Konto Deutsche Bank Berlin für Firma J. G .. Hambroc .^ Hambur S 20. Dezember 1914. An 36 Weihnachts-und Neujahrskarten 5 Pf. = Mk. 1,80 An Postgebühr für Ueberweisung und Porto . . . Mk. 0,20 Summa Mk. 2,00 Vorstehenden Betrag von 2 Mk. trete ich zu Eigentum ab, an Herrn Wilhelm Winzen in Saarbrücken 3. Den Gegenwert habe ich empfangen. Erfüllungsort ist Saarbrücken. Otto Winzen Mit anliegender Postanweisung ersuche ich den obigen Betrag binnen 3 Tagen an mich franco abzusenden, bei Vermeidung gerichtlicher Schritte. Wilhelm Winzen Gerichtsvollzieher a. D. Das Schreiben ist bis auf die Anschrift und die eingefügte Unterschrift Otto Winzen gedruckt und eine ausgefüllte Post anweisung angefügt. Abgesehen davon, daß Hambrock als Groß händler die Karten nicht hätte vertreiben können, will er die Sendung nicht erhalten haben. Durch die Eigentumsübertragung an den Bruder mit dem Titel Gerichtsvollzieher a. D. soll offenbar der Empfänger in Schrecken versetzt werden. Preisrätsel-Reklame Urteil des Reichsgerichts vom 22. Juni 1915. Nachdruck verboten Der Kaufmann Ewald Gerlach begründete im Herbst 1911 in Berlin-Charlottenburg unter der Firma Kunst im Bild, G. m. b. H., eine Kunstanstalt für Vergrößerung von Photographien und Herstellung von Miniaturbildnissen; Geschäftsführer der Ge sellschaft waren vorgeschobene Strohmänner, tatsächlicher Ge schäftsleiter war Gerlach, der die Rechtsform der G. m. b. H. für ein Scheinunternehmen mißbrauchte, um die Verantwortung von sich abzuwälzen. Im Oktober und November 1911 veröffentlichte er im Wege der Preisrätsel-Reklame in zahlreichen Zeitungen Buch stabenrätsel: wer auf dem in der Anzeige abgedruckten, auszu schneidenden Lösungsschein eine Lösung einsandte und 70 Pfennig beilegte, sollte die Vergrößerung oder Verkleinerung einer beigelegten Photographie, wer 1 M. 70 Pf. einschickte, sogar eine Kupferdruck- Gravüre erhalten. Wessen Lösung richtig war, der sollte außerdem an der Verteilung von 81 Geldpreisen zwischen 5 bis 1000 M. be teiligt sein. „Verschönert“ wurden die Anzeigen durch folgenden Vers: „Dreitausend Mark und Kupfergravüren, Wollen wir verschenken, um uns einzuführen! Es strahlt das Auge freuderfüllt, Wenn es erschaut die Kunst im Bild!" Auf Grund dieses Sachverhalts hat das Landgericht Berlin I am 8. Februar 1915 den Gerlach Wegen Veranstaltung einer öffent lichen Lotterie ohne behördliche Erlaubnis (§ 286 StGB) und wegen Hinterziehung des Lotteriestempels (§§ 28, 32, 33 des Reichs stempelgesetzes) zu einem Monat Gefängnis verurteilt, nachdem ein früheres Urteil vom Reichsgericht aufgehoben worden war. Als tatsächlicher Leiter der Firma hat Gerlach durch die Preis- rätselreklame eine öffentliche Geldlotterie veranstaltet, wobei der Lösungsschein den Spielausweis bildete, ohne die behördliche Er- saubris eingeholt und den Lotteriestempel entrichtet zu haben. Seme Revision, die den Charakter dieser Preisrätselanzeigen als stempelpflichtige Lotterieveranstaltur g bestritt, wurde vom Reichs gericht als unbegründet verworfen. (Aktenzeichen 2D. 273/15.) Bild 1 b behälters a ruht. Gießt man Bild’2 auf die Decke b 2 des Tauch kolbens Tinte, so ergießt sich diese durch den Kanal b 3 nach unten und gelangt unter dem Rande des Kanals b 3 hinweg in den den Kanal b 3 umgebenden Hohlraum b i . Man gießt so viel Tinte ein, bis der Tauch kolben b von der Tinte getragen auf der Tinte schwimmender, durch tauchen niedergedrückter Tauch kolben vorhanden ist. Der Tintenbehälter a ist durch einen Schraubdeckel c verschließbar, um bei Nichtgebrauch Staub abzuschließen und das gefüllte Tintenfaß versenden zu können. Innerhalb des Behälters a ist der Tauchkolben b leicht ver schiebbar. Dieser Tauchkolben ist oben mit einer trichterförmig nach innen geneigten Decke b 2 versehen, die zum Eintauchen der Schreibfeder dient. An diese Decke schließt sich ein bis zum unteren Rand des Tauchkolbens b sich erstreckender Kanal b 3 , der sich am untersten Ende bei b 6 verengt und mit radialen An sätzen b7 versehen ist, mit denen er auf dem Boden des Tinten- Das Tintenfaß gehört zu derjenigen Gruppe, bei der ein die Schreibfeder beim Ein- Amerikanische Bürogeräte Tintenfaß von Emry Davis in Brooklyn, New York. Amerik. Patent Nr. 1100421. wird (Bild 2). Taucht man jetzt mit einigem Druck die Schreibfeder in den Kanal b 3 ein, so wird der Tauchkolben niedergedrückt und die Tinte, da in b i ein ab geschlossener Luftraum ist, in dem Kanal b 3 emporgedrückt, bis sie die Schreibfeder benetzt. Nach Zurückziehen der Schreib feder tritt die Tinte langsam zurück. Probenschau Tages-Notizkalender für 1916 von J. C. König & Ebhardt in Hannover. Dieses Hilfsbuch für Geschäftsleute erschien kürzlich im 37. Jahrgange. Es enthält außer dem auf Schreib papier gedruckten Notizkalender einen Text von etwa 250 eng bedruckten Seiten, auf denen der Kaufmann Auskunft über alle möglichen Fragen findet. Aus dem Inhalt ist. das Ver zeichnis der deutschen Bankplätze, der preußische Stempel tarif, ein Verzeichnis der Notare, Rechtsanwälte und Gerichts vollzieher sowie die Abteilung „Post und Telegraphie” besonders zu erwähnen. Die „Wichtigen Bestimmungen aus den Reichs gesetzen” geben wichtige Auskünfte und der „Geschäftsverkehr mit der Reichsbank” wird viel vergebliche Bemühungen er sparen. Als Beilage ist dem Kalender eine farbig gedruckte Eisenbahn-Uebersichtskarte von Deutschland mitgegeben. Gute äußere Ausstattung und praktische Anordnung sind weitere Vorzüge. Kunstblätter aus dem Verlag von Breitkopf & Härtel in Leipzig. Die Firma hat ein von Bruno Heroux geschaffenes Bild, das Altniederländische Dankgebet darstellend, als Kunstblatt heraus gegeben. Das Blatt ist 50 X 40 cm groß und in mehreren Farben ausgeführt. Außerdem wurden noch drei weitere Blätter in gleicher Größe nach Originalen von Matthäus Schiestl und Hans Röhm herausgegeben, die Sankt Michael, die Heilige Barbara und die Germania darstellen.