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HAP IER-UERARBEI TUNG ■ BUCHGEWERBE N.-a Ankauf und Verkauf von Metallen und Alt materialien im graphischen Gewerbe Bekanntmachung Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß der freie Verkauf von beschlagnahmten Metallen im graphischen Ge werbe verboten ist und die Abstoßung der in den einzelnen Be trieben vorhandenen Mengen durch Angebot an die hierfür zuständigen amtlichen Stellen zu erfolgen hat: die unterzeichnete Metall-Vermittlungsstelle in Leipzig bzw. dieKriegsmetall-A.-G. in Berlin. Die letztere hat ihre Befugnisse, soweit das graphische Ge werbe in Frage kommt, der Metall-Vermittlungsstelle übertragen. Die Metall-Vermittlungsstelle hat nach ihren vom Kriegs- ministerium vorgeschriebenen Satzungen zugleich für den Metall- Umlauf im graphischen Gewerbe und für den Bedarf der Heeres verwaltung Sorge zu tragen. Der Metall-Umlauf ist aber durch Verfügung des Kriegsministeriums in der Weise geregelt, daß neue Metalle nur noch gegen Austausch von Altmetall frei gegeben und neue Legierungen nur noch durch Verarbeitung aus dem Gewerbe selbst stammender Altmetalle hergestellt werden dürfen. Letzteres geschieht durch Hüttenwerke, mit denen die Vermittlungsstelle hierüber besondere Verträge ge schlossen hat. Hierdurch soll der notwendige Bedarf des Ge werbes sichergestellt werden, während im übrigen das Metall zur Verfügung der Heeresverwaltung für deren Bedarf gehalten bzw. an die Kriegsmetall-A.-G. abgeliefert wird. Wir fordern ■daher hiermit alle Firmen des graphischen Gewerbes sowie des Buchhandels auf, ihre Metallbestände einer eingehenden Prüfung auf entbehrliche Materialien zu unterziehen und ihre abstoß baren Metalle in Hartbleilegierungen einschließlich Krätze und Bleiasche so wie von Kupfer, Messing und Rotguß der Metall- Vermittlungsstelle zur Verfügung zu stellen. Lediglich hierdurch kann auch vermieden werden, daß möglicherweise eine zwangs weise Einziehung von Metallen für den Heeresbedarf erfolgt, ■die dann nicht nur Altmetalle, sondern auch wertvollere Fertig fabrikate und gebrauchsfähige Legierungen betreffen könnte. Die uns angebotenen Metalle werden wir je nach Bedarf teils selbst aufkaufen und der Kriegsmetall-Aktiengesellschaft überweisen, teils von den mit uns in Verbindung stehenden Hüttenwerken aufkaufen lassen. Ebenso werden wir eine An zahl Lieferantenfirmen und deren Vertreter, welche die graphi schen Betriebe ständig besuchen, mit dem Ankauf der Alt materialien beauftragen. Die für die Metalle zu zahlenden Preise werden von uns festgesetzt und den jeweiligen Marktpreisen angepaßt. Sowohl die Hüttenwerke wie die Lieferantenfirmen und deren Vertreter erhalten von uns eine besondere Ausweiskarte, die sie zum Ankauf der Altmaterialien berechtigt. Ebenso erhalten sie besondere Verkaufsbescheinigungen, die von ihnen in jedem Einzelfalle dem Verkäufer auszuhändigen und von dem letzteren als Nachweise über den Verbleib des Metalls aufzubewahren sind. Wir empfehlen den in Frage kommenden Firmen, sich bei jedem Kaufsangebot durch Firmenvertreter die Ausweiskarte der Vermittlungsstelle'vor legen zu lassen und warnen zugleich vor dem Verkauf von Altmetallen an Händler. Diese sind meistenteils zu dem Ankauf solcher Metalle gar nicht berechtigt, und der Verkauf an sie setzt auch den Verkäufer der Gefahr ■einer strafrechtlichen Verfolgung aus. Soweit einzelne solcher Händler aber direkte Angestellte einer Firma sind, die selbst Kriegslieferungen herstellt und demzufolge einen sogenannten Kriegslieferungsschein vorzuweisen in der Lage sind, so führen sie das Metall aus dem Gewerbe nicht der Kriegsmetall-A.-G., sondern privaten Unternehmungen und damit mehr oder weniger der Spekulation zu. Zugleich entziehen sie das Metall den not wendigen Zwecken des Gewerbes. Bei dem Bedarf von Neumetall sind Freigabescheine bei uns zu beantragen. Ebenso werden auf Wunsch Bezugsquellen durch uns nachgewiesen. Leipzig, 19. Juli 1915 Metall-Vermittlungsstelle für das graphische Gewerbe E. V. Dr. Victor Klinkhardt, Vorsitzender Bestandsmeldung von Metallen Für die Bestandsmeldung der in den Betrieben vorhandenen Metallbestände ist eine Nachfrist bis 25. Juli amtlich gewährt worden. Die Bestände sind in gleicher Weise wie im Mai 1915 bis zum genannten Zeitpunkt von neuem an die Metallmeldestelle des Kriegsministeriums in Berlin zu melden. Anmeldevordrucke sind bei den Postämtern erster und zweiter Klasse zu haben. Die Metallmeldestelle macht hierzu darauf aufmerksam, daß nicht eine Bezugnahme auf die frühere Meldung oder eine Verweisung auf die bei dieser gemeldeten Zahlen ge nügt, sondern daß auch die neuen Meldevordrucke vollständig und gewissenhaft auszufüllen sind. Die Unterlassung der Meldung ist mit empfindlichen Strafen bedroht. Die Lichtpausverfahren (Aus dem demnächst in unserem Verlage erscheinenden Buche von H. Wandrowski: Die Lichtpausverfahren.) Wenn eine Zeichnung auf durchscheinendem Papier auf ein Blatt lichtempfindliches Papier, wie es in der Photographie gebraucht wird, gelegt und durch eine geeignete Vorrichtung — Kopierrahmen — zusammengepreßt dem Licht ausgesetzt wird, so entsteht auf dem lichtempfindlichen Papier ein Ab bild der Zeichnung und zwar in hellen Linien auf dunklem Grunde, weil die dunklen Linien der Zeichnung das Eindringen des Lichtes in die lichtempfindliche Schicht und damit deren Schwärzung verhindert haben. Dieses Abbild nennt man, da es die um gekehrten Helligkeitswerte des Originals enthält, ein Negativ. Man kann davon durch wiederholtes Kopieren auf lichtempfind lichen Papieren einen positiven Abdruck in den richtigen Hellig keitswerten der ursprünglichen Zeichnung — dunkle Linien auf hellem Grunde — erhalten. Mithin kann jedes lichtempfindliche Papier, welches in der Photographie gebraucht wird, zum Vervielfältigen — Pausen — von Zeichnungen mit Hilfe des Lichtes gebraucht werden. Nun sind aber die photographischen Papiere verhältnis mäßig teuer, sie werden meistens mit Silbersalzen lichtempfind lich gemacht und müssen auf einem besonders reinen und fehler freien Rohstoff hergestellt werden. Dann erfordert das Fixieren der Abdrücke, das Wegschaffen der nicht vom Lichte veränderten lichtempfindlichen Stoffe, die sonst das ganze Bild nachdunkeln würden, mehr oder minder kostspielige Bäder und zeitraubende Waschungen. Aus diesem Grunde hat man zur Vervielfältigung von Zeichnungen durch das Licht andere Verfahren ausgearbeitet, bei denen die lichtempfindlichen Lösungen billig sind und kein besonders kostbares Rohpapier erfordern, ferner die weitere Behandlung so viel wie möglich vereinfacht ist. Weil bei der Vervielfältigung technischer Zeichnungen nur zwei Abstufungen, hell und dunkel, in Frage kommen, so können hierbei auch solche photochemische Vorgänge benutzt werden, die zur Herstellung photographischer Papiere nicht geeignet sind. Denn diese sollen einen großen Reichtum an Tonabstufungen wiedergeben. Die in der Praxis sich dauernd eingebürgerten Verfahren zur Vervielfältigung von technischen Zeichnungen beruhen auf der Veränderung der Eisen- und Chromsalze durch das Licht. Diese ist an sich nur schwach sichtbar und würde für sich allein kaum praktisch verwendbar sein. Aber durch geeignete chemische Mittel läßt sich der schwache Lichteindruck verstärken. Wählt man einen chemischen Stoff, der mit dem durch das Licht zer setzten Eisen- oder Chromsalze eine dunkelgefärbte Verbindung eingeht, so entsteht ein negatives Bild, helle Linien auf dunklem Grunde. Nimmt man aber einen Körper, der die vom Lichte nicht veränderte lichtempfindliche Masse dunkelt, so entsteht ein positives Bild — dunkle Linien auf hellem Grunde. Man spricht darum von positiven und negativen Lichtpaus verfahren. Außer der Lichtempfindlichkeit der Eisen- und Chromsalze hat man auch das Verhalten der Uran-, Mangan-, Molybdän-