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658 PAPIER-ZEITUNG Nr. 31/1915 noch nicht entsprechend geändert. Wenn sie auch seit I. November 1914 wieder ihr volles Gehalt erhielt, bedurfte sie doch weiterhin des Schutzes gegen Stellungslosigkeit dadurch, daß die Beklagte sie in ihrer Stellung behielt. Ist daher die Gehaltskürzungsabrede der Parteien dahin auszulegen, daß Beklagte die Klägerin während der Dauer des Krieges oder doch für absehbare Zeit in ihrer Stellung zu behalten versprach, so bedarf es der weiteren Auslegung, was unter „absehbarer Zeit“ zu verstehen ist, da zunächst die Dauer des Krieges unberechenbar erscheint. Genaue Zeitbestimmung auf Monat und Tag kann hierfür nicht gegeben werden. Das Kauf mannsgericht ist der Auffassung, daß die Klägerin damit rechnete, bei Einwilligung in die Gehaltsverkürzung von der Beklagten so lange behalten zu werden, bis entweder der Krieg beendet ist oder doch wieder einigermaßen normale Verhältnisse auf dem Arbeits- inarkte für weibliche kaufmännische Angestellte eintreten. Dies ist aber zurzeit nicht der Fall. (Vgl. Gew. und Kaufmannsgericht Jahrg. 1915 von Spalte 198 an.) Einziehung von Forderungen Aus Ostpreußen Schreiber dieses hat darüber Klage zu führen, daß die Liefe ranten, wenn sie eine Kleinigkeit zu fordern haben, in ihren Mahn briefen so kurze Termine setzen, daß es dem Schuldner unmöglich ist, zur festgesetzten Frist die Zahlungen zu leisten. Während des Krieges kommt es sehr häufig vor, daß die Mahn briefe erst nach fünftägiger Frist eingehen. Die Empfänger der Mahnbriefe in den Grenzorten Ostpreußens können infolge Personal mangels nicht immer sofort die mit den Mahnbriefen eingegangenen Rechnungsauszüge prüfen. Einzahlung auf Zahlkarte und Post anweisung ist durch Personalmangel bei der Post sehr erschwert. Einzahlungen werden nur vormittags angenommen, ausgezahlt wird nur nachmittags, so daß ich seit langer Zeit darauf verzichte, Posteinzahlungen zu machen und meine Schulden nur durch das Postscheckamt oder durch Bankscheck regle. Ich komme infolge Einberufung des männlichen Personals nicht vor dem späten Abend an die Begleichung der Schulden. Die Geldeingänge im Ladengeschäft sind derart günstig, daß Geldmangel, seitdem Ostpreußen vom Feinde frei, garnicht vorgekommen ist. Es ist aber nicht möglich, gerade die kleinen Lieferanten sogleich zu befriedigen, weil Reglung durch Bankscheck zu kostspielig und Reglung durch Postscheckamt nur in Zwischenräumen von einigen Tagen erfolgen kann. Aber gerade die kleinen Lieferanten sind die ungeduldigsten. Es kann einen fast zum Wahnsinn treiben, wenn man die Masse der Mahnungen und der zur sofortigen Er ledigung eingesandten Rechnungen mit dringend gemachter Zahlungs frist vor sich liegen hat und bei dem Mangel an Zeit die Ueber- weisungen, Post- und Bankschecke nicht ausschreiben kann. Ich bin gezwungen, während des Krieges die Erledigung meiner Schulden meistens bis Sonntags zu verschieben. Die Lieferanten sollten doch auf die Lage der Warenempfänger, die in bezug auf Zeitmangel und Geldüberfluß mir gleichgestellt sind, billige Rücksicht üben und zur Erledigung der Außenstände eine längere Frist lassen. Es macht einen sehr schlechten Eindruck, wenn gerade die kleinen Lieferanten so sehr dringend mit ihren Zahlungsforderungen sind. A. in R. Probenschau Eber-Tagebücher von Eberhard Clemens, Geschäftsbücher fabrik in Ebersbach i. S. und Hamburg 1. Diese Geschäftsbücher sollen an Stelle der durch ihre Größe in vieler Hinsicht unwirt schaftlichen amerikanischen Journale treten, die zwar gute Uebersicht ermöglichen, aber durch ihre Größe sehr bald un handlich werden und trotz großer Kontenzahl auf der Spalte „Verschiedene Konten” vieles sammeln müssen, das besser ein eigenes Konto erhalten hätte. Die Eber-Tagebücher werden in handlichem Format mit 8, 10 und 12 Rubriken hergestellt, von denen die letzte für „Verschiedene Konten” bestimmt ist. Man kann also die wichtigsten Konten tabellarisch führen und alle übrigen unter „Verschiedenen Konten” buchen. Vor und hinter der Rubrik „Verschiedene Konten” ist je eine schmale Spalte vorgesehen, welche zur Aufnahme eines Buchstabens dient. Dieser Buchstabe bezeichnet das Konto, z. B. A = Agio- Konto, B = Betriebs-Unkostenkonto usw. Damit der Buch halter bei der Arbeit die Konten stets vor sich hat, wird den Eber-Tagebüchern eine Tabelle der „Verschiedenen Konten” beigelegt, welche am Kopf des Buches aufgestellt, oder unter die obersten Blätter geschoben werden kann. Am Monatsschluß ist es leicht alle A-Soll-Posten, dann alle A-Haben-Posten heraus zusuchen, sie zusammenzuzählen, unter Beifügung des Konten- namens aufzuführen, um sie dann zusammen mit den einzeln geführten Konten in das Sachkonten-Hauptbuch zu übertragen. Die Bezeichnung der „Verschiedenen Konten” mit A-Z, a-z, Aa, Bb ist der Herstellerin des Eber-Tagebüches geschützt, ebenso die Anordnung der Kontentabelle. Auch werden diese Tagebücher so eingerichtet, daß die Uebertragung der End summen von einer Seite auf die andere fortfällt. Vgl. Anzeige in voriger Nummer. Mappe für Wertpapiere und Zinsleisten, insbesondere zur Aufbewahrung von Schatzanweisungen und Reichsschuldscheinen der Deutschen Kriegsanleihe 1914/15 bestimmt, hat die Sächsische Geschä/tsbücher-Fabrik F. W. Kaiser in Plauen i. V. angefertigt. Die Mappe hat ansprechende Aufmachung; die blauwolkige Pappe trägt auf der Vorderseite die Kaiserkrone in Golddruck, darunter steht „Kriegsanleihe 1914/15”. Die innere Einrichtung besteht aus drei Falzklappen. Durch zwei schwarz-weiß-rote Bänder wird die Mappe zusammengehalten. Bei dem billigen Preis der Mappe eignet sie sich, mit entsprechender Aufprägung ver sehen, als Empfehlungsgeschenk für Banken usw. an ihre Kund schaft. Vgl. Anzeige in dieser Nummer. 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