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BÜRO-BEDARF ZAsnbbZCSNKGGEG3sGeS3KAS, ( Nr. 31 eee 18. Hpril 1915 ) Hpril Schutzverband für die Postkarten-Industrie, E. V. Sitz Berlin Generalversammlung am 7. April 1915, Schöneberger Ufer 23 Der Vorsitzende Herr Barschall eröffnet und leitet die Sitzung. 1. Geschäftsbericht. Der Vorsitzende verweist auf die Veröffent lichung in den Fachzeitschriften sowie auf den Bericht auf der Meß versammlung und der letzten Mitgliederversammlung. Es wird deshalb auf die Verlesung verzichtet. 2. Kassenbericht. Herr Michaelis berichtet, daß zu dem Be stände am 1. April 1914 von 1045 M. 42 Pf. im Laufe des Geschäfts jahres an Einnahmen 2150 M. 41 Pf. hinzugekommen sind. Gegen über dieser Einnahme von 3195 M. 83 Pf. sind im Laufe des Jahres ausgegeben 2173 M. 1 Pfg., so daß ein Bestand von 1022 M. 82 Pfg. vorhanden ist. Die Herren Rechnungsprüfer Fink und Kreuz haben die Kasse in Ordnung gefunden und beantragen Entlastung des Schatzmeisters. Diese wird Herrn Michaelis mit dem Dank für seine Bemühungen einstimmig erteilt. Ebenso erhält der Vorstand ein stimmige Entlastung. 3. Unbefugter Großhandel. Herr Themal, Posen, regt an, der Schutzverband möge doch dafür sorgen, daß den Großhändlern kein unwürdiger Wettbewerb dadurch geschaffen werde, daß außer halb des Faches stehende Leute Postkarten-Großhandel betreiben. Die Fabrikanten und Verleger könnten durch Nichtlieferung von Ware diesem Uebelstande begegnen. Nachdem die Herren Manes, Michaelis, Barschall, und Themal zu dieser Frage gesprochen hatten, versichert Herr Barschall, daß es Aufgabe des neuen Vorstandes sein werde, in der nächsten Vorstandssitzung sich mit dieser An gelegenheit zu beschäftigen, nur müsse der Vorstand auch auf die Unterstützung der Großhändler rechnen. Deshalb sollten die An wesenden dafür sorgen, daß die noch außenstehenden Firmen Mit glieder des Schutzverbandes für die Postkarten-Industrie werden. 4. Wahlen. Als 1. Vorsitzender wurde Herr Barschall, zu dessen Stellvertreter Herr Alfred Schulze, zum 1. Schriftführer Herr Dr. Feibelsohn, zum stellvertretenden Schriftführer Herr S. Danziger, und als Schatzmeister Herr Michaelis einstimmig wiedergewählt. Sämtliche Herren mit Ausnahme des nicht anwesenden Herrn S. Dan ziger nahmen die Wahl an. Zu Kassenprüfern wurden die Herren Kreuz und Fink wiedergewählt. Als erster Beisitzer wurde Herr Manes wiedergewählt, und er nahm trotz anfänglicher Weigerung auf allseitiges Zureden die Wahl an. Als zweiter Beisitzer wurde Herr Kaufmann gewählt, auch er nahm nach geäußertem Bedenken die Wahl an. Als 3. Beisitzer wurde Herr Themal, Posen, gewählt, der die Wahl ebenfalls annahm. 5. Verschiedenes. Herr Kellner fragt an, ob der Schutz verband seine Mitglieder gegen unlauteren Wettbewerb schützen könne.' Herr Kaufmann ändert die Anfrage dahin, daß es sich in dem vorliegenden Falle nicht um ein Mitglied des Schutzverbandes handele. Nach allseitiger Aussprache, in der vom Verstand ausgeführt wurde, daß der Schutzverband in dieser Richtung schon wiederholt vorgegangen sei, wird diese Anfrage bejaht. Herr Kellner regt ferner an, die Handesigebräuche im Post karten-Geschäft festzustellen. Herr Barschall begrüßt diese An regung mit Freuden und bemerkt, daß sich der Vorstand schon mit dieser Frage beschäftigt und Herrn Dr. Pick mit ihrer Bearbeitung beauftragt habe, doch sei die Frage sehr schwierig und erfordere viel Zeit und allseitige Mitarbeit. Hierauf schließt der Vorsitzende 10% Uhl die Sitzung, nach welcher rege freie Aussprache stattfand. ch. Preiserhöhung für Vervielfältigungs-Zubehör Nach einer Mitteilung aus Leipzig vom 14. April haben die deutschen Fabrikanten für Vervielfältigungsbedarf, wie Farbe, Kohlen- und Wachspapier usw., die Preise wegen der allgemeinen leuerung auf dem Rohstoffmarkt um 10 v. H. erhöht. Eine sächsische Fabrik teilt dies ihren Kunden mit und fügt hinzu, daß sie den Preis vonOelpauspapieren um 5 v. H. erhöht. Auch bittet sie, rechtzeitig zu bestellen, da infolge Fehlens vieler gelernter Arbeiter im Betriebe längere Lieferfristen erforderlich sind. Preiserhöhung für Geschäftsbücher. Die in unserem Blatte angeregte Zusammenkunft von Geschäftsbücherfabrikanten, welche der Beratung einer einheitlichen oder gemeinsamen Preiserhöhung dienen sollte, ist bisher nicht zustande gekommen. Dagegen erhalten wir heute von einer der bedeutendsten Ge schäftsbücherfabriken die Mitteilung, daß sie die Verkaufs preise ihrer Erzeugnisse vom 15. April an um 5 v. H. erhöht hat. Treurabattklausel für Briefumschläge. In einer am 11. April in Berlin stattgehabten Versammlung wurde seitens der dabei ver tretenen Fachverbände zu dem Rundschreiben des Vereins Deutscher Briefumschlagfabrikanten Stellung genommen und nach eingehender Beratung beschlossen, gegenüber dem in Aussicht gestellten Vor gehen des Vereins sofort die zur Wahrung der Interessen der Händler notwendig und geeignet erscheinenden Schritte einzuleiten. Vertrieb ausländischer Waren Der Hansabund veröffentlicht folgende „Richtlinien für den Detailhandel hinsichtlich der Frage der Auslandserzeugnisse.“ In Uebereinstimmung.mit der von unserm Einzelhandelsausschuß angenommenen Entschließung empfiehlt der Hansabund dem deut schen Einzelhandel, sich nach den folgenden Grundsätzen richten zu wollen: Zunächst ist dahin zu wirken, daß mit der leider noch viel zu sehr verbreiteten Gepflogenheit, Waren deutscher Herkunft unter ausländischen Bezeichnungen in den Verkehr zu bringen, und dem Geschäft selbst den Anschein des Ausländischen zu geben, gründlich aufgeräumt wird. Das wird sehr erheblich dazu bei tragen, die Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie und des deutschen Kleinhandels beim Publikum ins rechte Licht zu rücken. Die deutsche Industrie ist in allen ihren Bestrebungen, den Wett bewerb mit überlegenen Auslandserzeugnissen aufzunehmen, seitens des deutschen Kleinhandels tatkräftig zu unterstützen. Selbst verständliche Voraussetzung ist dabei, daß auch die deutsche Industrie dem Kleinhandel hierbei zur Seite steht, vor allem aber, daß alle Kreise ihre teilweise noch häufig bekundete Vorliebe für alles Aus ländische schnell und dauernd sich abgewöhnen. Sich grund sätzlich dagegen zu erklären, daß überhaupt ausländische Waren in deutschen Detailgeschäften geführt werden, lehnt der Zentral ausschuß für die Gesamtinteressen des deutschen Einzelhandels im Hansa-Bund ab. Deutsche Waren sollen vor ausländischen nur dann bevorzugt werden, wenn sie dies dank ihrer Güte, ihrer Preiswürdigkeit oder ihrer sonstigen Ueberlegenheit verdienen. Jede andere Haltung des Kleinhandels würde die weltwirtschaft lichen und kulturellen Interessen Deutschlands empfindlich schädigen und den Grundsätzen widersprechen, die wir selbst für uns in An spruch nehmen. Diese Richtlinien kommen selbstverständlich für das uns feind liche Ausland nicht in Betracht. Waren, die von dort stammen, dürfen während des Krieges für den Bedarf des Kleinhandels auc nicht auf dem Umwege über neutrale Länder bezogen werden. Doch darf der Verkauf vorhandener und schon bezahlter Bestände von Auslandswaren den Kleinhändlern nicht zum Vorwurf gemacht werden. Beschäftigungspflicht während des Krieges Frl. A. war bei der Firma X in Charlottenburg mit der Paket kontrolle betraut. Am 15. Januar 1915 wurde sie entlassen. Sie behauptete, ohne gesetzlichen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen zu sein und beanspruchte im Klagewege die Vergütung bis zum Ablaufe der gesetzlichen Kündigungsfrist mit 97 M. 50 Pf. Die Beklagte wurde verurteilt. Das Kaufmanns gericht Charlottenburg erkennt das Verhalten der Klägerin nicht als Grund zur sofortigen Entlassung an und fährt dann fort: Auch der weitere Anspruch der Klägerin auf Nachzahlung der gekürzten Gehaltsbeträge ist begründet. Gehaltskürzungs abreden der Parteien des kaufmännischen Dienstvertrages wegen des Kriegszustandes sind nach § 157 BGB dahin auszulegen, daß der Gehilfe nur unter der Voraussetzung darein willigt, mit ge kürztem Gehalt weiter zu arbeiten, wenn ihm als Gegenleistung dafür für die Dauer des Krieges oder doch für eine absehbare Zeit der Verbleib in seiner Stellung, also Vermeidung der Arbeitslosig keit in der Kriegszeit, zugesichert wird. Nach § 157 BGB sind Ver träge so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Bei Ausbruch des Krieges rechnete der gesamte Kaufmannsstand mit Schwierigkeiten in der gesamten wirtschaftlichen Lage. Um ihnen zu begegnen, vereinbarten Prinzipale und Gehilfen, die Last der schwierigen wirtschaftlichen Lage gemeinsam zu tragen und sie durch gegenseitiges Entgegen kommen sich zu erleichtern. Dementsprechend willigten die Ge hilfen darein, ihre Dienste gegen gekürztes Gehalt zu leisten, während die A-beitgeber den Gehilfen versprachen, sie während der schwierigen wirtschaftlichen Lage in ihrer Stellung zu behalten. Die schwierige Lage für die Arbeitgeber dauerte aber erfreulicher weise nicht so lange, als bei Kriegsausbruch allgemein angenommen wurde. Für manchen Angestellten, besonders aber für weibliche kaufmännische Angestellte, blieb die wirtschaftliche Lage noch ungünstig, insofern, als der großen Zahl der Arbeitslosen nur geringe Nachfrage gegenüberstand. Die Lage der Klägerin hatte sich somit