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FACHBLATT Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler i ^Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Papier-Z =de] EANIIDI A r 13 26 52 20 30 40 für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr.Ing.h. C. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/4 Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buc handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin 104 » » » 50 „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verlever Erfüllungs- u. Zahlungsort Bei »in ' Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten 6 Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten & - •— •— na- Tuneppanhiechan Gecellechaft, Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Alleiniges Organ des DeutschenPapier-Vereins und seiner Zweigvereine Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin * “organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin 5 Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker • Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Berlin, Donnerstag, 15. April 1915 Nr. 30 40. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich « M. Der vierteljährliche Belgien 3 Frank 12 Cts. (1 ostämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Italien 8 Lire 75 Cts. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. Postbezug kostet in: den Niederlanden 1 Fl. 00 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank ; Ungarn 2 Kr. 89 Heller Die Postämter der in eisten Staate« nehmen auch Bestellungen su einen Monat (in Deutschland für 67 PL) oder aul zwei Monate (In Deutschland für 1 M. 34 PI.) entgegen. I M H H L T Papierfabrikation und Großhandel: ■ Verschiffungen nach Nordamerika 629 Aufhebung der Verträge infolge des Krieges . 629 Schanze aus Papier 630 Neuere Papiermaschinen 630 Papiererzeugung in Italien 630 Kalander mit versetzten Walzen 630 Feuchter 631 Kraftpapier (Schiedspruch) 631 Technische Buchhaltung in Papierfabriken . , 631 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Bestandsmeldung u. Beschlagnahme v. Metallen 635 + F. Eilers 635 Herstellung von Kohlepapier (Carbonpapier) und farbigem Durchschlagpapier .... 535 Versandbehälter für trockene Waren .... 636 Wasserdichtes Papier in Japan Büchertisch 636 Schreibwaren-Handel: Reichsverband für den Papier- u. Bürobedarfs- Handel 637 Die Treurabatt-Klause' rüi tietnmscbtge . . 637 Erholungsheim für deutsche Buchhändler in Ahlbeck 638 Probenschau 638 Geschäfts-Nacnrichten ... 642 Briefkasten 644 @ Verschiffungen nach Nordamerika Fast gleichzeitig sind zwei Dampfer unter amerikanischer Flagge von Bremen nach New York in den ersten Tagen des April abgefahren. Der Dampfer ,,Ogechee" ist anscheinend glücklich durch die Nordsee gekommen, dagegen ist der Dampfer ,, Greer - biier" auf eine Mine gefahren und gesunken. Von der amerikanischen Linie war auch der Dampfer „Navahoe" angekündigt, doch ist an zunehmen, daß dieser nicht in Bremen laden wird, da, er — auf Oelfeuerung eingerichtet — nur in England seine Behälter füllen könnte und dabei auf Schwierigkeiten aller Art stoßen müßte. Das Schiff ist auch in Bremen nicht eingetroffen. Weitere Abfahrten von Bremen sind nicht angekündigt. Verschiffungsgelegenheiten von neutralen nordischen Häfen sind für deutsche Güter nicht offen. Einzig verfügbar bleibt der Weg über Rotterdam, unter der Voraussetzung, daß die Güter vor dem 1. März bestellt und bezahlt worden sind, worüber eine Bescheinigung des Konsuls mitgegeben werden muß. Es sind aller dings Bestrebungen im Gange, um diese Bestimmungen so abzu ändern, daß darin von Zahlung nicht die Rede ist, also Güter zur Verschiffung zugelassen werden, soba.ld sie nachweislich vor dem 1. März bestellt wurden. Geber Rotterdam können aber Pakete im Gewicht bis zu 5 kg anstandslos versandt werden. Durch die Tagespresse ist die Mit teilung gegangen, daß die englische Admiralität auch Postpakete beschlagnahmen wolle, doch spricht die Tatsache, daß in Rotterdam auch weiterhin Postpakete bis 5 kg angenommen werden, dafür, das die Engländer der Beförderung von so kleinen Päcken keine erns ichen Schwierigkeiten in den Weg legen. Auch diese Pakete müssen jedoch sorgfältig versichert werden, r. Aufhebung der Verträge infolge des Krieges S. Nrn. 23, 25, 26 Die Kriegsklausel entbindet unter allen Umständen von Lieferung und Abnahme, doch kann ein Krieg dem Lieferer auch insofern Lieferung unmöglich machen, als die Ware oder der zu ihrer Her stellung erforderliche Rohstoff aus dem feindlichen Auslande nicht mehr hereingebracht werden kann oder im Inlande sonst nicht vorrätig ist, wie Bauxit zur Herstellung von schwefelsaurer Tonerde usw. Diese Unmöglichkeit kann bei der Kriegsklausel nicht ins Auge gefaßt worden sein, denn sie würde schon kraft § 279 BGB die Befreiung des Lieferanten zur Folge haben. Eine Vereinbarung wäre also insoweit überflüssig gewesen, und daß Parteien etwas, was ohnehin Rechtens ist, noch besonders haben vereinbaren wollen, ist nicht änzunehmen. Auch genügt zur Aufhebung der Lieferungsverträge, daß dem Lieferer, der von ihm herzustellende Ware liefern soll, die Lieferung deshalb unmöglich wird, weil ein großer Teil seiner Arbeiter oder diejenigen, die in dem betreffenden Fabrikationszweige für ihn arbeiten, zu den Fahnen gerufen werden. Dieser Fall entspricht genau dem Fall höherer Gewalt, wenn die Arbeiter streiken oder das Fabrikgebäude niederbrennt. Wenn die Parteien vereinbaren, daß Ausstand, Feuersbrunst oder höhere Gewalt von der Erfüllung entbinde, so gehen sie von der allgemeinen Erfahrung aus, daß diese Ereignisse denen, die sie treffen, die Erfüllung von Lieferungsverträgen zu erschweren oder zu vereiteln pflegen. Sie legen also die Vermutung, daß dies auch fernerhin jeweils so sein werde, in ihre Abrede, und ein anerkannter Beweisgrundsatz sagt, daß derjenige, für den die Vermutung streitet, den sie bestätigenden Tatbestand nicht zu beweisen braucht, viel mehr der Gegner, will er die Vermutung entkräften, den entsprechenden Gegenbeweis führen muß. R. E.