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FACHBLATT 40. Jahrg Berlin, Donnerstag, 1. Juli 1915 Nr. 52 I N H H L T 1043 der * * 1044 1045 1044 1044 1055 1058 1058 1049 1050 1050 1050 13 26 52 104 1045 1045 1047 1047 1047 1048 1048 1048 1048 20 30 40 50 Gescbäfts-Nacbricbten ...... , , In Deutschland patentierte Erfindungen , , Briefkasten DiePostämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (in Deutschland lür «7 Pf.) oder auf zwei Monate (in Deutschland Tür 1 M. 34 Pf.) entgegen. für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. c. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat Der vierteljährliche Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oera Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 60 mm (1/4 Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin von Kriegsbedürfnissen zur Verarbeitung oder sonstigen Verwendung gelangen, also Rohstoffe, Halbfabrikate usw., ferner alle Stoffe, die bei dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs gebraucht werden. Lebens- und Futtermittel unterliegen dem Zugriff Anach dieser Verordnung nicht. Es ist die Möglichkeit vorgesehen, daß das Eigentum auch an die Kriegsrohstoffgesellschaften, an die mit Heereslieferungen beauftrag ten Unternehmer oder sonstige Personen unmittelbar übertragen werden kann. Bei der Bemessung des Uebernahmepreises sollen die Inter essen der Reichskasse und damit der Volksgesamtheit durch Be schränkung unangemessener Preistreiberei Berücksichtigung finden. Jedoch ist vorgeschrieben, daß der Friedenspreis den Umständen entsprechende Erhöhung erfährt. • Zur Wahrung der notwendigen Einheitlichkeit in der Waren bewertung ist ein Schiedsgericht für das Reichsgebiet vorgesehen, für dessen Geschäftsführung und Verfahren der Reichskanzler die näheren Bestimmungen erläßt. Behufs Berücksichtigung besonderer örtlicher Verhältnisse soll von den vier Sachverständigen, die als Beisitzer mitwirken, einer von derjenigen amtlichen Vertretung des Handels vorgeschlagen werden, die den abzuschätzenden Gegen ständen räumlich am nächsten steht. Die Beschlagnahme geht in der Regel der Enteignung voraus, braucht aber nicht immer die Enteignung zur Folge zu haben. Dem Besitzer wird, wenn es der Billigkeit entspricht, für die Verwahrung angemessene Entschädigung gewährt. Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- n. Zahlungsort Berlin Nachprüfungen von Lagern einiger Firmen, bei denen Kriegs rohstoffe beschlagnahmt worden sind, haben, wie durch „W. T. B." mitgeteilt wird, ergeben, daß die Bestimmungen der Beschlagnahme verfügungen, insbesondere bezüglich der Führung von Lagerbüchern in vielen Fällen nicht beachtet worden sind. Die Vertreter derartiger Firmen mußten mehrfach wegen solcher Verstöße mit Gefängnis bestraft werden. Deshalb wird nochmals empfohlen, die Bestim mungen der Beschlagnahmeverfügungen auf das peinlichste ein zuhalten. (Reichsanzeiger) Sicherstellung des Kriegsbedarfs Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ vom 24. Juni schreibt unter anderem: Der Bundesrat hat eine Verordnung zur Sicherstellung des Kriegsbedarfs erlassen. Sie lehnt sich an das Kriegsleistungsgesetz an, erweitert aber dessen Bestimmungen. Die auf Grund dieser Verordnung gewährten erweiterten Be fugnisse sind auf die bundesstaatlichen Kriegsministerien sowie das Reichsmarineamt und die von ihnen bezeichneten Behörden beschränkt. Dem Eigentumserwerb können alle im Reichsgebiet vorhan denen Gegenstände unterworfen werden, die bei der Herstellung Russen als Inhaber deutscher Patente . . , Mehrlieferung Postblatt Bflchertisch . Schreibwaren-Handel: Deutscher Papierverein: Papier-Verein Berlin und Provinz Brandenburg Postbrief J Spielkarten-Zeichen Probenschau . , Wirtschaftliche Kriegsmaßnahmen Wie der Reichsanzeiger vom 25. Juni berichtet, macht Stellvertreter des Reichskanzlers u. a. folgendes bekannt: Es ist u. a. verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von: Farbstoffen der Nrn. 319 bis 321 des Zolltarifs in Aufmachungen für den Kleinverkauf, sog. Farbepäckchen (Päckchenfarben), (Nr. 336 a des Statistischen Warenverzeichnisses); Lederleim (Hautleim), fest oder flüssig, der Nr. 375 a des Statistischen Warenverzeichnisses; Chlorkalk; Natriumthiosulfat (unterschwefligsaurem Natron, Natriumhypo sulfit, natrium thiosulfuricum) der Nr. 317 s des Statistischen Warenverzeichnisses; Kaliverbindungen; Filtermasse aus Baumwolle; Pack- und anderer Watte der Zolltarifnummer 512; Das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Spulen aus Holz der Nr. 624 des Zolltarifs (Bekanntmachung vom 15. März 1915, Reichsanzeiger Nr. 62 vom gleichen Tage) wird auf die Ausfuhr und Durchfuhr von Garnspulen aller Art (aus Eisen, Holz, Rohr, Papier oder Pappe} ausgedehnt. Es wird aufgehoben das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von: Farbmustern bis zu 20 g. BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Papierfabrikation und Großhandel: Wirtschaftliche Kriegsmaßnahmen .... Ausmauerung für Sulfitkocher mit Heiz schlangen Gestrichenes Papier auf dem Weltmarkt . , Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker 1 Literatur-Auszüge Sandfang Anilinfarben-Mangel in der skandinavischen Papier-Erzeugung Papierstoffmarkt........... Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Papier-Industrie-Verein ........ Verein Berliner Buchdrucker und Schriftgießer Erhöhung der Zeitungspreise Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Postbezug kostet in: Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heiter Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oera der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrlkanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. 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