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apier-Zeitun FACHBLATT Herausgegeben von Dr. Ing. h. C. CARL HOFMANN, Kals. Geh. Regierungsrat 13 26 52 104 20 30 40 50 Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezuhalbem Prels Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (V< Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Orga» des Schutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Grosa-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Panier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 49 Berlin, Sonntag, 20. Juni 1915 40. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller Die Postäm ter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen aal einen Monat (in Deutschland Tür 67 PI») oder auf zwei Monate (in Deutschland Tür 1 M. 34 PI.) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandel: Ausstellungstag der Großhändler-Rechnung. — Zahlungsweise 993 Cumaron-Harz 994 Schleifer nach Halls Verfahren 994 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker» Literatur-Auszüge 995 Liste schlechter Zahler 996 Papierfaß 100° Bonbonhülsen 1000 Büro-Bedarf: Deutscher Papierverein: Papier-Verein Hamburg, E. V 1001 Kleine Mitteilungen 1002 Probenschau . • 1002 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Tarifamt für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Berliner Typographische Gesellschaft . . Bilder auf Gewebe kleben Druckstöcke außerhalb der Druckereien , Druckfähiges Beklebepapier Versicherung der Zeitungsträgerinnen . . 999 999 999 999 999 Geschäfts-Nachrichten In Deutschland patentierte Erfindungen . . . Deutsche Reichs-Patente . . Berliner Handelsbräuche Weltkrieg und Weltsprache ..... . . Warenzeichen 1000 | Briefkasten 1007 1009 1010 1011 1011 1012 1012 Eine Beilage von der Firma Ferdinand Sichel, Chemische Fabrik, Hannover-Linden Wir bitten unsere Leser, unser Blatt für das Vierteljahr Juli—September 1915 vor Ende Juni am Schalter ihres Postamtes neu zu bestellen. Auch die Briefträger sind verpflichtet, ■ Bestellungen anzunehmen — ■ Die vierteljährliche Bezugsgebühr beträgt dann Zwei Mark gegen 6 M. bei Bezug unter Streifband. Das vierteljährliche Post-Bestellgeld beträgt 18 Pf. Bei Nachbestellung muß für Nachlieferung der bereits erschienenen Nummern eine besondere Vergütung von 10 Pf. an die Post bezahlt werden. Postamt und Briefträger nehmen auch Bestellungen für den Monat Juli zum Preise von 67 Pf. an. Verlag der Papier-Zeitung, Berlin SW 11 Ausstellungstag der Großhändler-Rechnung. — Zahlungsweise Ich danke Ihnen für Ihre in Nr. 47 auf Seite 958 erteilte Aus kunft über „Ausstellungstag der Großhändlerrechnung". Zu meinem Bedauern sehe ich aber, daß in meiner Fragestellung ein Irrtum unterlaufen ist, wodurch der Kernpunkt der ganzen Sache ver schoben wird. Mein Kunde behauptet, daß ich das Rechnungsdatum auf den Tag stellen muß, wo die Ware aus der Fabrik bei mir in D. ankommt, denn er habe mit der Fabrik gar nichts zu tun, sondern nur mit meiner Firma, welche in D. wohnhaft ist. Mein Kunde weiß genau, daß die Ware nicht in D. hergestellt wird, sondern daß ich sic erst aus meiner Fabrik beziehen muß. Es sind keine besonderen Verein barungen getroffen worden, und ich halte es für selbstverständlich, daß ich meinem Abnehmer die Rechnung zuschicken kann, wenn die Ware aus der Fabrik weggeht, nämlich an demselben Tage, an dem ich die Rechnung erhalte. Mein Kunde verlangt nicht, daß die Rechnung auf den Ankunftstag an seinem 'Wohnort ge stellt wird, sondern nur, daß die Rechnung auf den Tag gestellt wird, wo die Ware in D. ankommt und an ihn weiter verladen wird. Was ist in diesem Punkte handelsüblich ? Derselbe Kunde maßt sich auch folgendes an: Ich habe ihm entgegenkommenderweise die Hälfte des Rechnungsbetrages um 3 Monate valutiert und ihm sogar der Klarheit halber zwei Rech nungen mit den beiden verschiedenen Daten zugeschickt. Mein Kunde bezahlt nunmehr innerhalb 30 Tagen, und da ich ihm auch noch auf sein Drängen hin 6 v. H. Antizipation gewähren mußte, zieht er jetzt auch die Antizipation auf die Zeit ab, um welche ich die zweite Hälfte valutiert habe. Es ist schriftlich wortgetreu zwischen uns vereinbart: „Ich bitte Sie, davon Vormerk zu nehmen, daß die Antizipation nur vom Tage der Rechnung an zu berechnen ist, daß also die drei Monate, die die zweite Hälfte valutiert ist, nicht in Berücksichtigung bezogen werden darf." Mein Kunde richtet sich aber nicht danach sondern handelt nach seinem Er-