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Papier-Zeitun md] p A r U p I A TT FACHBLATT 104 Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel 20 30 40 50 für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. C. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (’/, Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verler r Erfüllungs- u. Zahlungsort Bei ..n 13 26 Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Ho zstoff-Fabrikanten 6 _ •— • — 1ina- Toneoranhiechen Cecallechaft, Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen - Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Bost bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin 8 organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Berlin, Sonntag, 11. April 1915 Nr. 29 40. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Belgien 3 Frank 12 Cts. (I os ämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Itailon 3 Lire 75 Cts. Luxemburg 2 Frank 15 Cts. Postbezug kostet in: den Niederlanden 1 Fl. C0 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank | Ungarn 2 Kr. 89 Heller Dle Postäm ter e er m eisten IStaaten nehmen auch Bestell linken auf einen xionat (in Deutschland für G7 PL) oder auf zwei Monate (in Deutschland »ür 1 M. 34 1»!.) entzögen. I N H Papierfabrikation und Großhandel: Weitere Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent- und Gebrauchsmusterrechts . . . 609 Ausfuhr von Mustern und Proben ohne be sondere Ausfuhrbewilligung Zollbehandlung von Harzleim (Tari-Nr. 317) . 609 Glättkalander 610 Im Krieg geschlossene Lieferungsverträge . . 610 Technische Buchhaltung in Papierfabriken . . 610 Verwertung der Sulfit-Ablauge . . ... . 611 Zahlungspflicht für englische Ware (Schiespr.) 611 Papiermnarkt in China 611 Papierstoffmarkt . . . : 611 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Tarif-Amt f- das Deutsche Lichtdruckgewerbe 615 Berliner Typographische Gesellschaft . . . 615 + Karl Woerner 615 ALT Das Wasserdichtmachen von Papier .... 615 Durchsichtige Lohntüten ' 616 Die Handtasche Ger Arbeiterin 616 Bücnertisch. ..... .j ( 616 Büro-Bedarf: Nachklänge zur Leipziger Oster-Vormesse • . 619 Vorsicht bei Landkaltenbestellungen! . , . C23 Vorsicht! 620 Kieine Mitteilung* 1 ’'. . . . . 620 Geschäfts-Nachrichten. . . ...... , 625 In Deutschland- patentierte Erfindungen . . , 627 Warenzeichen 628 Briefkasten.............. 628 Weitere Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent- und Gebrauchsmusterrechts Aus der Bekanntmachung des Bundesrats vom 31. März 1915 § 2. Die gestundeten Gebühren für Patente und Gebrauchs- muster können mit Wirkung vom Ablauf der Stundungszeit auf Antrag weiter gestundet werden, wenn die Löschung noch nicht erfolgt ist. Der Reichskanzler setzt fest, wann die ohne genauere Zeitbestimmung bis nach der Beendigung des Krieges gestundeten Gebühren spätestens gezahlt weiden müssen. § 3. Ueber die Anträge auf Stundung oder Erlaß von Gebühren entscheidet der Präsident des Patentamts. Die Entscheidung des Präsidenten ist endgültig. . § 4. Die Zeit, für welche die Bekanntmachung der Patent anmeldung ausgesetzt werden kann (§ 23 Abs. 4 des Patentgesetzes vom 7. April 1891, Reichs-Gesetzbl. S. 79), wird um ein Jahr ver längert. Der Anspruch des Patentsuchers auf die Aussetzung fällt weg, wenn der Präsident des Patentamts erklärt, daß sie nicht dem öffentlichen Interesse entspricht; hierüber befindet der Präsident endgültig. § 5. Diese Verordnung tritt mit dem 7. April 1915 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt, wann diese Verordnung und die Ver ordnung vom 10. September 1914 außer Kraft treten. Ausfuhr von Mustern und Proben ohne besondere Ausfuhrbewilligung Durch. V erfügung des Reichskanzlers (Reichsamts des Innern) vom 27. 10. 14 waren die Zollstellen ermächtigt worden, die Aus- luiir von Musterkarten und Mustern in Abschnitten oder Proben, penur zum Gebrauch als solche geeignet sind, mit Ausnahme von Lropen von Farben und Arzneimitteln, ohne besondere Ausfuhr bewilligung zuzulassen. In dem Rundschreiben des Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) vom 1. 12. 14 war darauf hir gewiesen worden, daß diese Ausnahme bezüglich der Farben sich nur auf Substanzproben be ziehen soll. Zur Beseitigung von Zweifeln ist dieser Begriff durch Ver fügung des Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) vom 11. 3. 15, IV Exp. 1350, folgendermaßen erläutert worden: Unter Substanzproben von Farben sind kleine Mengen der Farbstoffe selbst, also richt Färbungsproben auf Papier, Geweben oder Gespinsten, die lediglich eine Vorstellung von der Farbwirkung der Farbstoffe geben sollen, zu verstehen. Nur Substanzproben von Farben in diesem Sinne sollen gemäß der Verfügung vom 27. 10. 14 nicht ohne besondere Ausfuhrbewilligung zur Ausfuhr zugelassen werden. (Nachrichtenbl. f. d. Zollstellen) Zollbehandlung von Harzleim (Tarif-Nr. 317) Durch das Warenverzeichnis zum Zolltarif ist Harzleim im gleichnamigen Stichwort der Seife zugewiesen worden. Maßgebend hierfür war die Erwägung, daß die Art seiner Herstellung durch Verseifung von Harz mittels eines Alkalis (Soda), die derjenigen der Seife entspricht, die Gleichstellung mit letzterer rechtfertige. Nach in neuerer Zeit stattgefundenen, durch Vorstellungen von Interessenten veranlaßten Erörterungen erscheint fraglich, ob auch künftig an der bisherigen Auslegung des Warenverzeichnisses fest- zuhalten sein möchte. Der Absicht derTarif-Nm. 254 bis 256 dürfte entsprechen, wenn als Seife nur die vom techrischen Standpunkt als Seifen geltenden Erzeugnisse, d. s. die durch Alkalien verseiften Fette und Fettsäuren, angesehen werden. Die Gleichstellung des durch Verseifung von Harz gewonnenen Harzleims mit den Seifen ist somit technisch nicht notwendig und auch gesetzlich nicht ge boten. Hierzu kommt, daß auch die Verwendung von Harzleim derjenigen der eigentlichen Seife in keiner Weise entspricht. Der Reichskanzler (Reichsschatzamt) hat deshalb in Uebereinstimmung mit den Kgl. Preuß. Fachministern für angemessen erachtet, die Gleichstellung des Harzleims mit der eigentlichen Seife nicht auf- rechtzuhalten, ihn vielmehr nach Maßgabe seiner chemischen Zu-