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Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. C. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/4 Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 » „ „ 20 „ 26 „„ „ 30 „ 52„„ „ 40 „ 104 » » „ 50 „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier-Zeitung FACHRT ATT “mm Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gros.i-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 45 Berlin, Sonntag, 6. Juni 1915 40. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 93 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller DiePostlkmter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (In Deutschland lür 67 PI.) oder auf zwei Monate (In Deutschland für 1 M. 34 Pf.) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandel: Amtliche Bekanntmachungen der Berufs genossenschaften : Papiermacher-Berufsgenossenschaft. .... 921 Beschlagnahme von Baumwollumpen . . . 921 Papiermacher-Berufsgenossenschaft: Verwal tungsbericht 922 Kleine Mitteilungen 923 Zählkarten-Karton 924 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Berliner Typographische Gesellschaft . . , 927 Liste schlechter Zahler 927 Benzin- und Terpentinölersatz 928 Stanzfähigkeit von Beutelpapier 928 Büchertisch 928 Büro-Bedarf: Deutscher Papierverein: Papier-Verein Berlin und Provinz Brandenburg 929 Beschreibung ausländischer Erfindungen . . 929 Weitere Erhöhung der Bleistiftpreisc .... 929 Probenschau 929 Zweite Kriegsanleihe 935 Papierstoffmarkt 935 Geschätts-Nacnrichten 935 In Deutschland patentierte Erfindungen . . . 938 Gehaltskürzung infolge des Kriegsausbruches . 940 Bezeugen der Ehrlichkeit 940 Briefkasten 940 Amllicle Bekanmtmaclungen der berlsyenossenscnallen Papiermacher-Berufsgenossenschaft Sektion IV, Mainz. Mit Bezugnahme auf § 23 der Satzung werden die Mitglieder hierdurch zu der am Freitag, 11. Juni 1915, mittags 12 Uhr in- Mainz, Sektionsbüro, Breidenbacher Straße 13, stattfindenden 31. Sektionsversammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1. Erstattung des Verwaltungsberichts für 1914. 2. Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung für 1914. 3. Aufstellung des Voranschlags für 1916. 4. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses für 1915. 5. Verwaltungsangelegenheiten. Zum Ausweis der Mitglieder dient der Mitgliedschein. Lassen sich Mitglieder durch Bevollmächtigte — Leiter ihres Betriebs oder andere stimmberechtigte Mitglieder — vertreten, so haben diese sich durch schriftliche Vollmacht auszuweisen. Mainz, 31. Mai 1915 Der Vorstand der Sektion IV der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Heinrich Goßler, Vorsitzender Beschlagnahme von Baumwollumpen Die für ganz Deutschland gültige Verordnung des’’Kriegs ministeriums (Kriegs-Rohstoff-Abteilung, Nr. W. II, 285/5. 15. KRA), lautet: Bestanderhebung und Beschlagnahme betreffend alte Baumwoll- Lumpen und neue baumwollene Stoffabfälle Nachstehende Verfügung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Uebertretung (worunter auch verspätete oder unvollständige Meldung fällt), sowie jedes Anreizen zur Uebertretung der erlassenen Vorschrift, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach § 9 Ziffer „b" des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 oder Artikel 4 Ziffer 2 des Bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 mit Gefängnis bis zu einem Jahre, gegebenenfalls nach § 5 der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915 mit den hier vor gesehenen Strafen belegt wird. § 1. Inkrafttreten der Verfügung a) Die Verfügung tritt am 1. Juni 1915, mittags 12 Uhr, in Kraft. b) Für die in § 3 Absatz d bezeichneten Gegenstände treten Meldepflicht und Beschlagnahme erst mit dem mpfang oder der Einlagerung der Waren in Kraft. c) Beschlagnahmt und meldepflichtig sind auch die nach dem 1. Juni 1915 etwa hinzukommenden Vorräte; bei den'durch § 5 betroffenen Personen, Gesellschaften usw. jedoch nur, wenn damit die zulässigen Mindestmengen überschritten werden. ’ d) Falls die in § 5 aufgeführten Mindestmengen am 1. Juni 1915 nicht erreicht sind, treten Meldepflicht und Beschlagnahme für die gesamten Bestände an dem Tage in Kraft, an welchem diese Mindest vorräte überschritten werden. e) Verringern sich die Bestände eines von der Verfü {11{ B troff enen nachträglich unter lie angegebenen Mindest mengen, behält die Verfügung trotze’ i für diesen ihre Gültigkeit.