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eitun FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. C. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/, Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 „ „ „ 20 „ 26 „ „ „ 30 „ 52 „ „ „ 40 „ 104„„ „ 50 „ » Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllung^- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 40 Berlin, Donnerstag, 20. Mai 1915 40. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch In den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 8 Kr. 4 Hell. Italien 8 Lire 75 Cts. Luxemburg 3 Frank 15 Cts, den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller Die Postämter der meisten Staaten nehmenauch Bestellungen aur einen Monat (in Deutschland für 67 Pf.) oder aut zwei Monate (In Deutschland tür 1 M. 34 Pf.) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandel: Papiermacher-Berufsgenossenschaft 837 Krieg und Vertragserfüllung 837 Preiserhöhung im Laufe des Schlusses . . . 838 Wirtschaftliche Kriegs-Maßnahmen , , , , 839 Lieferungsverpflichtung und Preissteigerung . 839 Kriegsversicherung 839 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Berliner Typographische Gesellschaft . . , 841 Berliner Buchgewerbe-Saal 841 Schrenztüten und Schrenzbeutel 841 Hebung des deutschen Ansehens im Ausland . 842 Zusammenwirken zwischen Drucker und Buch ¬ binder 842 Büchertisch 842 Schreibwaren-Handel: Deutscher Papierverein 843 Reichsverband für den Papier- u. Bürobedarfs- Handel 843 Amerikanische Schreibwaren 844 Probenschau 844 Papierstoffmarkt 849 Geschäfts-Nacnricbteu 849 In Deutschland patentierte Erfindungen . . . 851 Warenzeichen 852 Briefkasten . 852 Papiermacher-Berufsgenossenschaft Sektion IX. Chemnitz Die 30. Sektionsversammlung der Sektion fand am 12. Mai in Chemnitz statt und war von 16 Mitgliedern besucht, die 29 Be triebe vertraten. Die Versammlung wurde vom 2. Vorsitzenden, Herrn Direktor H. Michael in Niederschlema, geleitet. Er und der Geschäftsführer Herr Holtzhausen berichteten über die Hauptzahlen des gedruckt vorliegenden Verwaltungsberichtes und gaben auch nähere Er läuterungen zu demselben. Der Geschäftsbericht fand die Zustimmung der Versammlung. Die Jahresrechnung 1914 wie auch der Vor anschlag des Haushaltplanes der Sektion für das Jahr 1915 wurden einstimmig genehmigt. Die bisherigen Rechnungsprüfer und deren Ersatzmänner wurden (mit Ausnahme des Ersatzmannes Herrn Prokuristen R. Illgner, Pirna) einstimmig wiedergewählt. An Stelle des aus dem Bezirk der Sektion IX ausgeschiedenen Herrn Illgner wurde Herr Fabrikbesitzer Emil Beyer in Hetzdorf-Flöhathal einstimmig als Ersatzmann für den Rechnungsprüfungsausschuß gewählt. Der Vorsitzende gedachte in ehrenden Worten der Berufs genossen, die den Heldentod gefunden haben, und die Anwesenden ehrten sie durch Erheben von den Sitzen. Schwedens eigene Schwefel- und Kies-Einfuhr. Die Svenska Levant-Linien, Dan. Broström, in Göteborg führte auf ihren Dampfern im Jahre 1914 bis zum Kriegsausbruch, wo die Fahrten eingestellt wurden, 2327 t Schwefel aus Italien und 16 728 t Schwefel kies aus Griechenland nach Schweden ein. Sie hatte sich früh einen großen Frachtvertrag für Schwefelkies-Verschiffung von Stratoni bei Saloniki gesichert. Schwefelkies ist, bemerkt ihr Jahresbericht, für die Papierstoffindustrie sehr begehrt, und wenn erst die Gruben für größere Erzeugung fertig werden, dürfte erhebliche Einfuhr davon nach Schweden stattfinden, bg. Krieg und Vertragserfüllung Aschaffenburg, am 15. Mai 1915 Ueber diese für die Papierindustrie so wichtige Frage ist viel geschrieben worden, doch ließe sich die Erörterung vereinfachen, wenn man sich stets vor Augen hielte, daß nur die jeweilige Lage des einzelnen Falles dafür, was Rechtens ist, bestimmend sein kann. Grundsätzlich ist es innerhalb der geltenen Rechtsordnung möglich, daß Krieg eine vertragliche Leistung unerschwinglich macht, also von dem Vertrage entbindet. Durch Berufung auf ein Urteil des Reichsgerichts kann ein allgemeiner Rechtsgrundsatz nicht verneint werden, der in einem Prozesse vielleicht von der einen Partei angezogen worden ist, aber nicht zum Siege half, weil der Beweis für die behauptete Tatsache fehlte. Daß die Unerschwinglichkeit einer Leistung besteht, muß im Prozeßfalle bewiesen und vom Gericht als festgestellt betrachtet werden, dann erst ist der Fall erledigt. Ohne Prozeßführung steht immer Behauptung gegen Be hauptung, man kann im Verkehr mit der Gegenpartei die Uner schwinglichkeit der Leistung glaubhaft machen, aber den Glauben erzwingen kann man nur durch rechtskräftiges Urteil. Der' natürliche Weg ist, da niemandem im geschäftlichen Leben mit einem ganzen Bündel von Prozessen gedient ist, der Weg der freundschaftlichen Verhandlung, um die unzweifelhaft vorhandenen Mehrkosten einer Fabrikation abzuwälzen. Ein Prozeß ist auch für denjenigen, der sich im Recht glaubt und keinen Mehrpreis zahlen will, gefährlich, denn er kann den Prozeß verlieren und sein Schaden ist dann größer, als bei einsichtsvollem Nachgeben in jetzigen Zeitläuften, wo jeder Deutsche dem Deutschen beistehen muß. Der Verbrauch trägt die notwendige Verteuerung des Papiers und der • Papierwaren ohne Murren, nachdem der Preis so vieler