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FACHBLATT Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. c. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/4 Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13„ , , 20 „ 26 „ „ „ 30 „ 52 „ „ „ 40 „ „ 104 „ „ „ 50 „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des DeutschenPapier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 38 Berlin, Donnerstag, 13. Mai 1915 40. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Italien 8 Lire 75 Cts. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. Postbezug kostet in: den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts, Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungar 2 Kr. 89 Heller Die Powtfim t<*r der meisten Staaten nehmenauch Bestellungen nur einen Monat (In Deutschland Ihr 67 PI.) oder aut zwei Monate (In Deutschland für 1 M. 34 PI.) entgegen. I N H Papierfabrikation und Großhandel: Papiermacher-Berufsgenossenschaft. .... 797 Lieferungsverpflichtung und Preissteigerung . 797 Nachleimen von Rollenpapier 798 Chromlederabfälle als Rohstoff der Papier erzeugung 798 Papiergeschäft in Tientsin 1913 798 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker: Literatur-Auszüge 799 Kleine Mitteilungen 800 Papierstoffmarkt 800 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemi graphen und Kupferdrucker 803 Berliner Typographische Gesellschaft . . , 803 Tabak-Packungen 803 Erledigter Schluß? 803 Bücher tisch 804 ALT Schreibwaren-Handel: Fliegender Buchhandel 805 Kriegsschmarotzer 805 Das Buch „Häusliche Hilfe“ vor dem Reichs- gericht 805 Tütenhalter 806 Kleine Mitteilungen 806 Amerikanische Schreibwaren 806 Probenschau 806 Geschäfts-Nachrichten 812 In Deutschland patentierte Erfindungen . . . 814 Deutsche Reichs-Patente ......... 815 Warenzeichen 815 Zolltarif-Entscheidung 815 Deutsche amtliche Zolltarif-Entscheidungen und Tarif-Auskünfte im Papierfach 815 Briefkasten 816 Amtliele bekammtmaclunyen der berlfsgenossensclallen Papiermacher-Berufsgenossenschaft Sektion VIII Die Mitglieder unserer Sektion laden wir hiermit zur Sektionsversammlung die Mittwoch, 26. Mai 1915, nachmittags 312 Uhr, im Hotel Berges in Halle a. S., Magdeburger Str. 65, stattfinden soll, ergebenst ein. Tagesordnung : 1. Verwaltungsbericht für das Jahr 1914 und geschäft liche Mitteilungen. 2. Prüfung und Abnahme der Rechnung über die Ver waltungskosten der Sektion VIII für 1914. 3. Feststellung des Voranschlages der Verwaltungskosten für 1916. 4. Wahl des Ausschusses zur Prüfung der Rechnung über die Verwaltungskosten für 1915. 5. Laufende Verwaltungsangelegenheiten und Anträge aus der Mitte der Versammlung. Die schwere Kriegszeit, in der wir leben, legt eine Beschränkung auf die rein geschäftlichen Angelegenheiten nahe. Diesmal soll also von festlichen Veranstaltungen, wie sie sonst in Verbindung mit der Sektionsversammlung stattfanden, abgesehen werden. Berlin SW 11, 8. Mai 1915 Dessauer Str. 2 (Papierhaus) Der Vorstand der Sektion VIII der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Rich. Brückner, Vorsitzender Lieferungsverpflichtung und Preissteigerung In Nr. 36 Ihres geschätzten Blattes fragt eine Druckerei auf Seite 763 an, ob die Briefordner-Konvention berechtigt sei, die Preise für unter Schluß gekaufte Waren während der Abschlußzeit zu erhöhen. Nachdem sich einige Rechtsanwälte dagegen, andere dafür ausgesprochen haben, möchten wir ein vor wenigen Tagen ergangenes Reichsgerichtsurteil bekanntgeben, welches alle'Zweifel beseitigt, und wonach weder die Briefordnerfabrikanten, noch die Zellstoffabrikanten, überhaupt kein Lieferant das Recht hat, die Preise während des Schlusses zu erhöhen. Das Reichsgericht hatte sich zum ersten Male mit der Frage zu beschäftigen, welche Wirkung der Krieg auf bestehende Verträge ausübt. Es wurde dabei die herrschende Auffassung bestätigt, daß durch den Krieg allein ein Vertrag nicht hinfällig wird. Die schweren wirtschaftlichen Nach teile, die infolge des Krieges beim Aushalten des Vertrages für den einen Vertragsteil entstehen, berechtigen diesen nach unseren geltenden Gesetzen nicht, vom Vertrage zurückzutreten und auf diese Weise den Schaden auf die andere Vertragspartei abzuwälzen. Der behauptete allgemeine Rechtsgrundsatz, daß ein Vertragsteil wegen einer später eingetretenen Veränderung vom Vertrag zurück treten darf, wenn diese Veränderung seine wirtschaftliche Lage derart beeinträchtigt, daß ihm die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann, besteht nicht. . Conrad & Kriegel, Hirschberg i. Schl. Wir wären den geehrten Einsendern für genaue Angaben über die Reichsgerichts-Entscheidung (Aktenzeichen, Tag der Urteilsfällung) sowie über den Ort des Abdruckes dankbar. Schriftleitung. re ^Papierstoff in Frankreich zollfrei.’ Lyon, 10. Mai. (W. T. B.) Der „Nouvelliste“ meldet aus Paris: Der Zollausschuß der Kammer hat den Gesetzentwurf angenommen, durch den der Einfuhrzoll auf Cellulose und Zellstoffteige (soll wohl heißen: Zellstoff und Holzschliff) für die Zeitungspapierfabrikation für die Kriegsdauer auf gehoben wird.