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FACHBLATT Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen- Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Fest bestellt und ab- genommen oder durch Buc handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 P. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. C. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/. Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 104 13 26 20 30 40 50 Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Ho zstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler All • ' Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten All 1 1 8 Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin e niges Sorean des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin 5 Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Berlin, Donnerstag, 22. April 1915 Nr. 32 40. Jahrg. Vierteljahrlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch In den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich « M. Der vierteljährliche Belgien 3 Frank 12 Cts. (I Ostämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oero Griechenland 8 Kr. 4 Hell, Italien 8 Lire 75 Cts. Luxemburg 3 Frank 15 Cts, Postbezug kostet in: den Niederlanden 1 Fl. C0 Cts, Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auz einen Monat (tn Deutschland für 67 Pf.) oder auf zwel Monate (In Deutschland für 1 M. 34 Pf.) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandel: Anmeldung von Kriegsschäden 669 Kleine Mitteilungen 669 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker: Niederschrift von der Hauptversammlung , 670 Harz aus Wildschälwunden 672 Der überseeische Briefverkehr nach Deutschland 672 Papierstoffmarkt 672 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Tarifamt für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker 675 Berliner Typographische Gesellschaft . . . 675 Preiserhöhung im Laufe des Schlusses . , , 675 Mit Erdölpech getränkte Dachpappe .... 676 Notlage des Zeitungsgewerbes 676 In Frankreich beschlagnahmte deutsche Waren 676 Preiserhöhung für Buchbinder-Ar beiten . , . 676 Kieine Mitteilungen Büchertisch <76 Schreibwaren-Handel: Deutscher Papierverein: Briefordner-Konvention 677 Reichsverband für den Papier- u. Bürobedarfs- Handel 677 Wanderausstellung „Deutsche Waren unter P fremder Flagge 14 ... 677 Amerikanische Schreibwaren 678 Probenschau 678 Geschäfts-Nacnrichten . 682 Deutsche Reichs-Patente , , , 685 In Deutschland patentierte Erfindungen . . . 686 Warenzeichen 688 Briefkasten 688 Anmeldung von Kriegsschäden Die aus Anlaß des gegenwärtigen Krieges erwachsenen Schäden sind bisher von den beteiligten Deutschen bei den verschiedensten Behörden angemeldet worden. Um eine einheitliche Behandlung dieser Schäden herbeizuführen, haben die Zentralstellen die Be arbeitung der Anmeldungen in folgender Weise verteilt: 1. Schäden, die durch den Einfall feindlicher Truppen in das Reichsgebiet verursacht sind, werden von den zuständigen Landes behörden behandelt. 2. Schäden, die in deutschen Schutzgebieten durch kriegerische Maßnahmen des Feindes entstanden sind, werden durch das Reichs kolonialamt und, soweit das Schutzgebiet Kiautschou in Frage kommt, durch das Reichsmarineamt bearbeitet. 3. Schäden, die deutschen Zivilpersonen in Feindesland an ihrem Eigentum oder an Leib und Leben durch Gewalttätigkeiten der Bevölkerung oder der Behörden zugefügt worden sind, werden durch den Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland behandelt, dessen Büro sich Berlin W 35, Potsdamer Str. 38 III, befindet. Das gleiche gilt für Eigentumsschäden, die Deutschen in Feindesland durch {esetzgeberische Anordnungen der feindlichen Regierungen, wie worfiskationen, -wangsliquidationen und dergleichen, zugefügt 4. Schäden, die sich auf die Wegnahme, Zurückhaltung oder estlegung deutscher Seeschiffe oder deutscher Ladungen auf See- sc n en beziehen, sind bei dem Reichsamt des Innern, Abteilung III, anzumelden, während für Schäden der Binnenschiffahrt der unter Nr. 3 erwähnte Reichskommissar zuständig ist. A.eOa erluste an deutschen Privatforderungen im feindlichen Rustand,.d le durch gesetzgeberische Maßnahmen der feindlichen deryiungen,.ie Moratorien, Zahlungsverbote, Einziehungen und da bei den ttstanden sind, werden nicht weiter anzumelden sein, wird diese EFriedensverhandlungen darauf Bedacht genommen diese Forderungen mit allen ihren Rechtsbehelfen grund sätzlich wiederherzustellen. Das gleiche gilt für selche Rechts verluste, die durch Eingriffe feindlicher Regierungen in die ihnen gegenüber bestehenden privatrechtlichen Ansprüche von Deutschen, in die an Deutsche erteilten Konzessionen aller Art sowie in deutsche Patent- und Urheberrechte u. dgl. entstanden sind. Die bisherigen Anmeldungen der unter 1 bis 4 bezeichneten Art sind den dort aufgeführten Stellen zugeführt worden, so daß eine nochmalige Einreichung nicht erforderlich ist. Bei den weiteren Anmeldungen sind die entstandenen Schäden möglichst genau unter kurzer Angabe des Sachverhalts darzulegen. Handelt es sich um Gegenstände, die der Verfügung der deutschen Eigentümer — vor allem durch Sequestrationen — entzogen sind oder über deren Verbleib sie keine Kenntnis haben, so wird darüber zweckmäßig ein besonderes Verzeichnis mit genauen An gaben über ihren Wert und den Ort, wo sie zurückgelassen sind, sowie über die Persönlichkeit, der etwa der Schutz anvertraut wurde, einzureichen sein. Alle diese Angaben sind selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen zu machen, dergestalt, daß sie gegebenenfalls von den betroffenen Personen eidlich erhärtet werden können. Soweit an gängig. sind auch Zeugen, die aus eigener Wissenschaft die Angaben zu bestätigen vermögen, nach Namen und Aufenthaltsort zu be zeichnen. (Amtlich) Freiwillige Preiserhöhung für Behördenpapiere. Auf der Versammlung des Vereins Deutscher Papierfabrikanten am 8. April in Berlin wurde mitgeteilt, daß württembergische und bayerische Behörden einen Preisaufschlag von 10 v. H. auch von den während des Krieges getätigten Abschlüssen genehmigt haben, und daß die Reichsdruckerei eine lOprozentige Preis erhöhung sämtlicher Papiere bewilligte. Dänisches Ausfuhrverbot auf Schwefelkies und Kupfererz sowie Abbrände von diesen ist durch Bekanntmachung vom 13. April 1915 erlassen worden.