Volltext Seite (XML)
Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. C. CARL HOFMANN, Kals. Geh. Regierungsrat BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/4 Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier-Zeitung =3 FACHRI ATT €eme2 Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des DeutschenPapier-Vereins und seiner Zweigvereine Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel 40. Jahrg Nr. 22 Berlin, Donnerstag, 18. März 1915 Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. in Brüssel und Verviers) Norwegen 2 Kronen 47 Oere Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Dänemark 2 Kronen 12 Oere Rumänien 3 Frank Griechenland 8 Kr. 4 HelL Schweden 2 Kr. 45 Oere Italien 3 Lire 75 Cts. der Schweiz 3 Frank Luxemburg 3 Frank 15 Cts. Ungarn 2 Kr. 89 Hell3r Dle Postämter dermeistenStaaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (in Deutschland für 67 PI.) oder aut zwei Monate (In Deutschland für 1 M. 34 FI.) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandel: Verein Berliner Buchdruckerei-Besitzer . . . 477 Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Klebemittel für Seidenpapier 478 Papierfabrikanten 469 Herstellung ovaler Hartpapier-Gefäße , . . 478 Papier auf Abruf 469 Offset-Papier auf Pappe kleben 479 Technische Buchhaltung in Papierfabriken . . 470 Welliges Papier im Block 479 Zahlung in holländischer Währung .... 470 Photographien der Stellensucher ..... 479 Spediteur-Rechnungen 470 Schreibwaren-Handel: Preiserhöhung im Laufe des Schlusses , . . 470 Papier-Verein Hamburg, E. V 481 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker. . 471 Meß Versammlung der Postkartengroßhändler . 481 Ueber Kieselgursulfitdünger 471 Neue Preisstellung für Geschäftsbücher ... 481 Maschine z. Mattmachen v. Kunstdruckpapier 472 Ein Verächter deutschen Wesens ..... 482 Pappe aus Lederabfällen 472 Amerikanische Schreibwaren, Probenschau . 482 Hinderung v. Zusammenschlüssen in Amerika 473 Geänderte Auftragsbestätigung 473 Geschäfts-Nachrichten. . e . 486 Ist die Bestellung oder die Bestätigung maß- In Deutschland patentierte Erfindungen . . . 490 gebend? (Schiedspruch) 473 Briefe und Telegramme nach dem Ausland . . 491 Papiermarkt in Chile, Papierstoffmarkt . . 474 Lohn-u. Gehaltsforderungcn untreuer Angestellter 491 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Kriegsfürsorge der Angestelltenversicherung . . 491 Vordrucke für Feldpostkarten 477 Berliner Handelsbräuche 491, Briefkasten . , 492 Verkaufsbedingungen"des Vereins Deutscher Papierfabrikanten dn Auftragsbestätigungen der mir liefernden Fabriken ist oft auf die Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten Bezug genommen. Ich bitte um Zusendung dieser Verkaufs-Be dingungen. Großhandlung Von den Verkaufsbedingungen des V. D. P. in ihrer vor sechs bis sieben Jahren zum letztenmal geänderten Form ließen wir seinerzeit Sonderabdrücke herstellen, die aber schon ver griffen sind. Der Verein Deutscher Papierfabrikanten in Berlin W, Lützow-Ufer 17, gibt solche unseres Wissens ab. Neuestens haben sich die Papierfabiikanten mit den großen Papierkäufern auf „Bräuche für den Handel mit Papier” geeinigt, die auch bei den Handelskammern Berlin und Potsdam als „Handels bräuche” eingeführt worden sind, und deren allmähliche Ein führung in ganz Deutschland von allen Beteiligten als wünschens wert bezeichnet wurde. Es empfiehlt sich also, Käufe für Papier auf Grund dieser „Bräuche” abzuschließen, von denen wir Abzüge das Stück für 5 Pf., 50 Stück für 2 M. und 100 Stück für 3 M. abgeben. Dazu kommt das Porto. Papier auf Abruf Zwischen uns und einem unserer Kunden ist ein Streit darüber ausgebrochen, ob Abrufposten innerhalb einer gewissen Frist ab genommen werden müssen oder nicht. Wir behändigen Ihnen anbei den Briefwechsel. Der Posten von etwa 13 000 kg im Werte von annähernd 4500 M. lagert bereits seit Februar auf Abruf in unserer Fabrik, und der Kunde verweigert die Abnahme, da er keine Er mächtigung erteilt habe, den auf Abruf bestellten Teil herauszu arbeiten. Wir haben aber den ganzen Posten seinerzeit auf einmal gefertigt. Bei unserer ganzen Kundschaft verfahren wir in gleicher Weise, und man war damit stets zufrieden. Die jetzige Bestellerin behauptet, Abrufposten seien nicht abzunehmen, solange nicht besondere Verfügung erteilt wird, den Posten fertigzustellen. Wir dagegen verweisen auf die seitens der Berliner Handelskammer festgelegten Bedingungen, in denen ausdrücklich gesagt wird, daß Abrufposten mindestens innerhalb 6 Monaten bezogen oder bezahlt sein müssen. Wir bitten um Ihre Ansicht. Papierfabrik Es ist allgemeine Uebung der Papierfabriken, auf Abruf bestellte Papiere nach den Bedürfnissen der Fabrik zu beliebiger Zeit herzustellen, ohne Rücksicht darauf, ob ein Abruf bereits erfolgt ist oder nicht. Dies ist in der Eigenart der Papier-Her stellung begründet, denn bei Herstellung gleichen Papiers in mehreren Fertigungen wären Verschiedenheiten in Farbe, Aus sehen, Dicke und anderen Eigenschaften unvermeidlich. Ferner ist meistens der den Abschlüssen zugrunde liegende Preis nur dann lohnend, wenn die Fertigung auf einmal vorgenommen wird, weil dadurch die Herstellungskosten wesentlich verringert werden. Die Ansicht des Kunden, daß das Papier zu beliebiger Zeit abgerufen werden kann, ist irrig. Jede Abrufware* muß viel mehr in angemessener Zeit abgerufen werden. Es steht dem entscheidenden Gericht frei, im vorliegenden Falle nach Anhören von Sachverständigen die „Bräuche für den Handel mit Papier”, welche vom Verein Berliner Papier- Großhändler und vom Verein Deutscher Papierfabrikanten gemeinsam mit der Berliner Handelskammer für die Handels kammer-Bezirke Berlin und Potsdam versuchsweise in Kraft gesetzt worden sind, als maßgebend anzuerkennen. Ge schieht dies, so wird dasJGericht einen Zeitraum von 6 Monaten als längste zulässige Frist für den Abruf anerkennen.