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Mit deutschem Gruß! Erkennt doch endlich, daß ihr Deutsche seid, „Mit deutschem Gruß“ euch nur begrüßt, Dann „kondoliert“ nicht mehr bei Weh’ und Leid, Wenn Beileid ihr bezeugen müßt. Auch „gratuliert" nicht mehr zu jedem Fest, Sprecht euren „Glückwunsch“ deutsch jetzt aus, Ein echter deutscher Gruß das allerbest’, Zum Herzen dringt’s, von Haus zu Haus. Nehmt Abschied von einander ihr zur Zeit, „Auf Wiederseh’n“ sei euer Wort, Von jedem fremden Gruß uns jetzt befreit, Nur deutsche Worte braucht hinfort. Sagt nicht „Adieu" so welsch und hohl! Und wer „mit Gott" nicht gern entbeut den Gruß, Der sage schlicht und deutsch „Leb wohl" — Mit fremdem Tand macht endlich Schluß! Dieses Gedicht des Schreibwarenhändlers Herrn Benno Voelker in Braunschweig ist im dortigen Verlag von Piepen schneider als Wandspruch und Postkarte erschienen. Einziehung von Forderungen. — Schreibweise Unsere Hochachtung den verschiedenen Aufsätzen, die sich mit herzerfrischender Deutlichkeit gegen die Ausbeutung der Kriegsnot durch einige Großhändler wendeten. Auch wir haben in zahlreichen Fällen auf derlei Versuche in ähnlicher Weise er widert, auf die Gefahr hin, einen oder den anderen Kunden auf einige Zeit zu verlieren. Wir haben uns also nicht plattreten lassen. Vielleicht findet es Anklang, wie wir unsere Kunden unter Berufung auf unser eigenes Entgegenkommen auf rechtzeitige- Zahlung hinweisen: Wir kleben rote Zettel mit folgendem Aufdruck auf jede Mitteilung, jedes Angebot, jede Mahnung verfallener Posten und jede neue Rechnung. Zur gefl. Beachtung! Im Gegensatz zu vielen Firmen sehen wir davon ab, während des Krieges alten treuen Kunden etwa nur unter Nachnahme zu liefern. Wir rechnen aber bestimmt darauf, daß uns Baranschaffungen — ebenso wie für frühere Rech nungen — längstens bei jeweiligem Verfall (ohne Mahnung!) geleistet werden. Nur dann ist es uns möglich, den Betrieb aufrecht zu erhalten und unsere nicht zur Fahne einberufenen Angestellten und Arbeiter vor Entlassung, deren Familien damit vor Not zu bewahren. Auch wir kommen unseren Verpflichtungen genau nach und zählen auf die Unterstützung unserer werten Kunden zum allgemeinen Wohl. Wir zollen Ihnen auch dafür lebhafte Anerkennung, daß Sie sich in Ihren Aufsätzen stets bemühen, reines Deutsch an Stelle des leider gerade im kaufmännischen Leben noch stark über wuchernden Mischmasches von allen möglichen und oft unmög lichen Fremdwörtern zu schreiben. Die Kaufleute sollten doch aus den vom Allgemeinen Deutschen Sprachverein herausgegebenen Verdeutschungsbüchern lernen, wie sie sich gut deutsch ausdrücken können. (Ueber diese Bücher ist nachstehend näheres angegeben. Schriftleitung.) Uns wurde erst dieser Tage wieder eine „Kollektion“ „kolorierter“ „patriotischer“ Kunstblätter „offeriert" „ä" so und so viel Mark „per" Dtzd. „loco" F. „franco" „incl. Emballage", auch „event.“ der „Artikel" „sortiert". Da überläuft jeden — wenn auch erst seit kürzerer Zeit — wirklich „deutsch" Redenden geradezu eine Gänsehaut. Tintenfabrik Verdeutschungsbücher Heiliger Eifer um das Recht und die Reinheit unserer Sprache lodert im ganzen deutschen Volke empor. Es muß Vorsorge getroffen werden, daß die Begeisterung nicht schnell wie ein Strohfeuer ver glühe, sondern daß an allen Orten in jedem deutschen Herzen eine Liebe zur deutschen Muttersprache wurzele, die von unvergänglicher Dauer ist und alle Vornehmtuerei mit Fremdwörtern weit von sich weist. Aber nicht soll willkürliche Gewaltsamkeit bei dem Kampf gegen die fremden Eindringlinge das Wort führen, sondern es bedarf der einheitlichen und sachkundigen Leitung. In allen Vcrdeutschungs- angelegenheiten ist der Allgemeine Deutsche Sprachverein der beste Ratgeber. Seine Losung: „Kein Fremdwort für das, was deutsch gut ausgedrückt werden kann“, bürgt für seine maßvollen Ansichten und Bestrebungen. Ausgerüstet mit wissenschaftlichem Werkzeug, abhold jeder Uebertreibung und unberufenen Worterfindung, be währt durch weit und breit anerkannte Erfolge, angerufen von Be hörden, Gesetzgebern, Geschäftsleuten, Beamten und Tausenden von Ratsuchenden ist er das deutsche Sprachgewissen geworden. Als Hilfsmittel in Verdeutschungsangelegenheiten hat er folgende Verdeutschungsbücher herausgegeben: 1. die deutsche Speisekarte, 2. der Handel, 3. das häusliche und gesellschaftliche Leben, 4. deut sches Namenbüchlein, 5. die Amtssprache, 6. das Berg- und Hütten wesen, 7. die Schule, 8. die Heilkunde, 9. Tonkunst, Bühnenwesen und Tanz, 10. der deutsche Skat, 11. deutsche Ausdrücke des Fuß ballspiels, 12. deutsche Tennisausdrücke. Jedes dieser wertvollen Büchlein ist für den billigen Preis von 50 bis 60 Pfennig bei der Geschäftsstelle des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins Berlin W 30, Noliendorfstraße 13/14, zu haben. Diese zuverlässigen Ratgeber seien jedermann dringend und herzlich empfohlen. Wer sonst noch Rat sucht, findet ihn bei dem Vorstande des Zweigvereins seines Orts oder Nachbarorts am nächsten, oder er wende sich an den Heraus geber der Sprachecken Prof. Dr. Tesch in Köln, Remigiusstraße 39, Tesch (Köln). Sprachecke des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins Kriegspostkarten Die neuesten Erzeugnisse unserer Postkarten-Industrie erregen beim Vaterlandsfreund wenig Freude. Man könnte es dieser Industrie gönnen, daß sie sich über ihre augenblicklich schwierige Lage mit allen möglichen Mitteln hinwegzuhelfen sucht, wenn sie nicht auch eine erzieherische Aufgabe zu erfüllen hätte. Ich halte es für möglich, die Bilder der Karten der bitter ernsten Zeit, in der wir leben, mehr anzupassen. Vor allem müßten Auswüchse des Humors, die an Gemeinheit grenzen, beseitigt werden. Unsere Postkarten-Verleger sollten sich vor Augen halten, daß wir Deutschen, Gott sei Dank, nicht darauf angewiesen sind, durch Verunglimpfung unserer Feinde eine Kriegs- und Hurrastimmung zu schaffen, daß vielmehr die Begeisterung fürs Vaterland in jedem einzelnen von uns vorhanden ist. Mögen unsere Feinde auch in dieser Hinsicht zu gemeinen Mitteln greifen, wir können davon absehen und Karten bringen, die sittlich ernst und dadurch umso erhebender fürs Vaterland wirken sollen, im Gegensatz zu den Abbildungen einiger deutscher Witzblätter. F. V. Amtlich „halbierte“ Briefmarken Bei der Postbehörde von Bluefields an der Moskitoreservation in Nicaragua gingen jüngst die %-Centavomarken aus. Da wurden die 3-Centavomarken, von denen ausreichende Vorräte vorhanden waren, amtlich in zwei-Stücke geschnitten und jedes einzelne Stück als -Centavo-Notmarke ausgegeben. Die Ausgabe erfolgte Ende April und wird inzwischen aufgehoben sein. Infolgedessen scheint diese amtlich halbierte Nicaraguamärke bestimmt sehr schnell zu einer Seltenheit zu werden. (Deutsche Zeitung für Chile, Valparaiso) Die Krankenversicherung während der Kriegszeit. Durch Gesetz vom 4. August 1914 haben einzelne Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung für die Dauer des Krieges eine Aenderung erfahren, durch die zu den Fahnen einberufene Krankenkassen mitglieder vor Nachteilen geschützt werden sollen. Zunächst gilt der bei Ausübung des Kriegs-, Sanitäts- oder sonstigen Dienstes im Felde bedingte längere Aufenthalt im Auslande dem regel mäßigen Aufenthalt im Inlande gleich, so daß die Mitgliedschaft aus diesem Grunde nicht verloren gehen kann. Während dieser Dienstzeit ruht der Fristenlauf für die Wartezeit; die Kriegszeit wird deshalb auf die Wartezeit nicht angerechnet, soweit nicht für diese Zeit etwa von dem Arbeitgeber oder von den Angehörigen des Eingezogenen Beiträge geleistet wurden. Dabei steht es dem Mitgliede frei, in eine niedrige Versicherungsklasse überzutreten. War die Wartezeit bereits erfüllt, so bedarf es bei der Rückkehr in die Heimat einer neuen Wartezeit nicht. Wer seine Einberufung oder den freiwilligen Eintritt in das Heer, das Sanitätskorps oder zu ähnlichen Dienstleistungen der Krankenkasse nicht rechtzeitig mifgeteilt hat und darum die Mitgliedschaft verloren hat, kann so wohl als Versicherungspflichtiger wie als Versicherungsberechtigter (mit einem Jahreseinkommen von 2500 — 4000 M.) nach der Rück kehr innerhalb der ersten sechs Wochen wieder in die Kranken versicherung eintreten, während dies sonst bei Versicherungs pflichtigen nur im Arbeitsverhältnis und bei Versicherungsberechtigten nur in Fortsetzung eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhält nisses zulässig ist.