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2352 PAPIER-ZEITUNG Nr. 78/1914 Wohl alle deutschgesinnten Firmen werden von der Anwendung fremdländisch, hauptsächlich englisch und französisch klingender Wortzeichen als Wasserzeichen für die Folge Abstand nehmen und bisher geführte Wassermarken entweder durch ein deutsches Wort ersetzen oder eingehen lassen. Das Verlangen, dies von heute auf morgen zu tun, ist aber undurchführbar, und das Zurückweisen von Papieren mit bisher geführten .Wasserzeichen seitens der Buch druckereien, Papierhandlungen oder der Verbraucher würde das ganze deutsche Papierfach schwer schädigen, weil nicht nur Papier fabriken, Papiergroßhandlungen und Ausstattungsfabriken, sondern auch sehr viele Buchdruckereien und Papierhandlungen Vorräte von Papieren mit zum Teil fremdländisch klingenden Namen be sitzen, welche unverkäuflich würden. So tief einschneidende Um wälzung kann nur schrittweise vor sich gehen und bis sie sich voll zogen haben wird, sollte im Interesse des gesamten Papierfaches jeder besondere Hinweis auf solche Wassermarken, möge er vater ländischem Gefühl oder geschäftlicher Gehässigkeit entspringen, unterbleiben. Die meisten der von unseren Papierfabriken und Papiergroßhandlungen geführten fremdländisch klingenden Wasser marken sind nicht aus Vorliebe für das Fremdländische allein ge wählt, sondern sie haben sich aus unserem bedeutenden Ausland geschäft herausgebildet. G. D. M. Verbandwatte aus Zellstoff Aus Rußland gingen in der letzten Zeit viele dringende An fragen nach Lieferung von Zellstoffwatte in Schweden ein. Die Anfragenden nennen sie „Lignin“ und glauben in der Regel, es sei ein Abfallerzeugnis von den Zellstoffabriken. In Wirklichkeit ist gebleichter Zellstoff die Rohware zu dieser Watte und zu ihrer Herstellung sind besondere Papiermachervorrichtungen nötig. Dieser Tage besuchte ein Russe das Svenska Pappersbyran (zugleich Schrift leitung der „Svensk Papperstidning“) in Stockholm und wollte einige hundert Tonnen Zellstoffwatte sofort kaufen und später, auch nach dem Friedensschluß, ein regelmäßiges Geschäft errichten, falls man in Schweden nicht zu teuer sei. Er erhielt den Bescheid, voraussichtlich werde schwedische Zellstoffwatte sehr bald zu kaufen sein. Seitdem solche im russisch-japanischen Krieg viel zum Wunden verband benutzt wurde, hat man sie in Rußland viel verwendet und aus Deutschland eingeführt. Jetzt herrscht in Rußland starker Bedarf, und auch Baumwollwatte ist anscheinend nicht leicht zu bekommen. In Schweden regte vor mehreren Jahren der Geschäftsführer des Vereins schwedischer Papierfabriken zur Erzeugung von Ver bandwatte aus Zellstoff an. Sie ist erheblich billiger, ebenso gut und anwendbar wie solche aus Baumwolle und infolge ihrer Her stellungsweise schon keimfrei, während .Baumwollwatte immer besonders keimfrei gemacht werden muß. Aber damals war der schwedische Verbrauch nicht groß genug, der gebotene Preis nicht verlockend, und an Ausfuhr dachte man nicht. Heute jedoch wird Zellstoffwatte auch zu andern Zwecken als zu Wundenverband, benutzt und unter gewöhnlichen Verhältnissen werden etwa 75 000 kg jährlich in Schweden verbraucht. Die Aerzte der schwedi schen Heeresverwaltung verwenden Zellstoffwatte gern, und es wäre zweckmäßig, solche im Inlande zu erzeugen, da in Kriegs zeiten die Einfuhr unmöglich werden kann. bg. („Svensk Papperstidning") Wir siegen! Wo deutsche Fahnen wehen, In diesem heil’gen Krieg, Da gibt’s kein Widerstehen, Da geht’s von Sieg zu Sieg. Wo deutsche Fahnen wehen, Da herrscht nur ein Gesetz, Mag sich der Feind auch blähen In falschem Sieg’sgeschwätz. Schwatzt Ihr! Wir werden siegen! Wir rechnen mit Euch ab! Wir lachen Eurer Lügen! Wir setzen Euch in Trab! Die ganze Welt wird sehen, Wenn Ihr am Boden liegt: Wo deutsche Fahnen wehen, Ein Wille, ein Geschehen, Die ewig unbesiegt. Max Christoffer Papierstoffmarkt Göteborg, 16. September 1914 Holzschliff. Nennenswerte Verkäufe haben in der verflossenen Woche nicht stattgefunden, die Käufer drängten jedoch sehr auf Lieferungen nach laufenden Verträgen. Die Preislage ist unver ändert. Zellstoff. Obwohl die englischen Papierhersteller, wie im vorigen Bericht erwähnt, schon große Einkäufe für sofortige Lieferung besonders in starkfaserigem Sulfitstoff gemacht haben, sind in den letzten Tagen weitere etwa 10 000 Tonnen auf dem englischen Markt zu unveränderten Preisen untergebracht worden, nämlich 160 bis 165 Kr. rein netto fob für starkfaserigen und etwa 175 Kr. rein netto fob für leichtbleichenden Sulfitzellstoff. In den letzten Tagen sind auch einige Abschlüsse nach den Vereinigten Staaten von Amerika in gebleichtem Sulfitstoff zu Preisen, die 225 bis 230 Kr. rein netto fob entsprechen, zustande gekommen. Von Sulfatstoff ist nur unbedeutende Menge für sofortige Lieferung im Markte, da die neuen Fabriken noch nicht in Betrieb sind. Der Preis hierfür beträgt etwa 145 Kr. rein netto fob gegen Barzahlung, und was verfügbar ist, findet lebhafte Nachfrage be sonders aus Amerika, bg. („Affärsvärlden") Kristiania, 19. September 1914 Holzschlifi. Nach den großen Verschiffungen, welche nach Wiedereröffnung der Schiffahrt nach Großbritannien stattfanden, hat die Nachfrage von dort nachgelassen. Ein Holzschlifferzeuger teilt uns mit, daß er am 16. September eine Depesche von einem Papierhersteller in Gent, Belgien, erhielt mit der Anfrage, ob es jetzt möglich sei, dorthin zu befrachten; dies ist indes zweifelhaft, und Fracht und Kriegsversicherung werden sicher hoch sein. Andere Ausfuhrfirmen berichten, daß sie Anfragen aus Frankreich hatten. Die Marktlage für Holzschliff wird sich ändern, wenn Frankreich und Belgien ihre seit dem Ausbruch des Krieges unterbrochene Einfuhr wieder aufnehmen. Zellstoff. Die Verschiffungen nach Amerika waren und sind immer noch bedeutend. Gegenwärtig ist der Markt still, aber sehr fest. Der Vorstand des Schwedischen Holzschliffvereins hatte in der verflossenen Woche in Kristiania eine Zusammenkunft mit dem Vorstand des Norwegischen Holzschliffvereins. Beide betrachteten die Lage für Holzschliff als sehr gut. Die Fabriken am Bottnischen Meerbusen haben Abschlüsse mit französischen Papierherstellern, aber wegen der Unsicherheit, ob Frankreich imstande ist, diese Posten abzunehmen, herrschte ein wenig Unruhe, da diese Holz schleifereien gezwungen sind, vor dem Schluß der Schiffahrt zu verschiffen. Es wäre für sie eine bedeutende Hilfe, wenn sie die Ware auf norwegischen Schiffen verfrachten könnten, aber der schwedische Staat übernimmt die Kriegsversicherung von Waren nur auf schwedischen Fahrzeugen. Man bemühte sich deshalb, die A.-S. Norsk Krigsvareforsikring (Kristiania) zu bewegen, daß sie schwedischen Holzschliff auf norwegischen Schiffen versichert, und dies ist gelungen, bg. („Farmand ) Normalpapier 1365. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht. Mit der Papiergroßhandlung X in A sind wir wegen unserer Lieferung vom 10. Juli in Meinungsverschiedenheit geraten. Die Firma behauptet, daß unsere Lieferung nicht den Vorschriften entspricht, die sie uns gab, und was wir am 3. Juli ausführlich be stätigt haben. Wir sind mit X. übereingekommen, Sie um Ihren Schiedspruch in dieser Angelegenheit zu bitten und fügen zu diesem Zweck den Briefwechsel bei, welchen wir mit dieser Firma seit dem 1. Juli gehabt haben. Wie aus beifolgendem Zeugnis des Material prüfungsamtes Gr.-Lichterfelde hervorgeht, entspricht das Papier den ministeriellen Vorschriften vom 28. Januar 1904, und laut unserer Auftragsbestätigung vom 3. 7. haben wir das Normal 4 b auf Grund dieser Bedingungen zur Lieferung übernommen, in Färbungtunlichst genau wie das X.'sehe Muster. Abschnitt von diesem Vorlagemuster und Proben von unserer Lieferung vom 10. Juli fügen wir bei. Wir behaupten, daß die Lieferung hinsichtlich Färbung, Qualität, Festigkeit so ausgeführt ist, wie wir den Auftrag am 3. 7. ausführlich bestätigt haben, und daß die Abweichung, die einen nachteiligen Einfluß auf die Verarbeitung und Verwendbarkeit des Papiers nicht ausübt, in den Grenzen des Zulässigen liegt. Ins besondere beziehen wir uns auf unsere Ausführungen in unserem Brief vom 17. Juli an X. Y, Papierfabrik in B Aus dem Briefwechsel folgt die Bereitwilligkeit der Groß handlung, sich unserm Schiedspruch zu unterwerfen. Nach der unbeanstandeten Bestätigung sollte die Vorlage als Stoff- und Farbmuster dienen, im übrigen verpflichtete sich die Papierfabrik, Normal-4b-Papier zu liefern. Das ge lieferte Papier ist in Färbung ziemlich genau wie die Vorlage ausgefallen, aber es ist eine Kleinigkeit weniger glatt und hat etwas trübere Durchsicht. Diese Unterschiede sind so gering, daß Zurückweisung des Papiers nicht berechtigt erscheint, be sonders da die Festigkeit des Papiers, wie das amtliche Zeugnis beweist, den Papiernormalien genügt. Für die geringen Ab weichungen von der Vorlage kann dem Großhändler kein Nachlaß eingeräumt werden, und wir entscheiden demgemäß, daß er das Papier ohne Nachlaß vom Kaufpreise übernehmen muß.