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Nr. 77/1914 PAPIER-ZEITUNG 2335 I. Eingänge 1. Herr Bergmann macht zunächst einige vertrauliche Mitteilungen. 2. Herr Dr. Hagelberg, der an der Sitzung nicht teilnehmen konnte, hat dem Ausschuß das nachstehende Schreiben des Verbandes Deutscher Steindruckereibesitzer, Abteilung Fach verband, Leipzig, übermittelt: Vor kurzem brachten die Leipziger Zeitungen einen Hinweis, daß nach einer Verfügung des Ministeriums des Innern die Abbildung ■eines Kreuzes, das der Form nach und durch die Kenntlichmachung der silbernen Einfassung dem Eisernen Kreuze ähnlich ist, nicht statthaft sei. Todesanzeigen gefallener Militärs dagegen dürften in üblicher Weise mit dem Kreuze versehen werden. Da verschiedene Firmen der Papier- und Druckbranche schon verschiedentlich Waren hergestellt haben, die das Bildnis des Eisernen Kreuzes — sei es einzeln, sei es in Verbindung mit anderen Bild zeichen — tragen, so haben wir auf Veranlassung eines Mitgliedes dem Ministerium des Innern eine Eingabe übersandt, weitere Aus nahmen von der Verfügung in bezug auf Erzeugnisse der Papier- und Druckbranche zu gestatten. Leider ist es unseren Bemühungen noch nicht gelungen, fest- zustellen, ob ein ähnliches Verbot auch in den anderen Bundes staaten besteht. Die Verfügung des sächsischen Ministeriums stammt aus dem Jahre 1899 und ist erlassen worden, weil der Verband von Kriegsveteranen das Eiserne Kreuz in sein Wappen aufnehmen wollte. Wir würden Ihnen zu Dank verbunden sein, wenn Sie diese Angelegenheit in dem Kriegsausschuß für das Papierfach zur Sprache bringen würden, um zu prüfen, ob und in welchen Bundesstaaten ein solches Verbot wie in Sachsen erlassen worden ist. Hierzu hat Herr Dr. Hagelberg geschrieben: Mir ist von einem Verbote, betreffend die Anwendung des Eisernen Kreuzes für Verzierungszwecke der Industrie nichts be kannt; ich selbst habe auch das Eiserne Kreuz verschiedene Male für industrielle Zwecke angewendet, ohne auf irgend welche Schwierig keiten zu stoßen. Immerhin wäre es bei der Verbreitung dieses Ornaments sicher unangenehm, wenn an dem Verbot etwas Wahres wäre. — Ich bitte daher, baldmöglichst Recherchen einzuleiten und bemüht zu sein, daß ein etwa bestehendes Verbot aufgehoben würde. Nach Mitteilung des Herrn Krause hat der Mitteldeutsche Papierindustrie-Verein, Zweigverein des Papierindustrie-Vereins, sich in derselben Angelegenheit am 11. September mit einer Eingabe an das Kgl. Sächsische Ministerium des Innern ge wendet und hat auch den Papierindustrie-Verein gebeten, eben falls vorstellig zu werden. Herr Krause empfiehlt,' durch den Kriegsausschuß beim sächsischen Ministerium des Innern gegen das Verbot Einspruch zu erheben. Der Antrag wird angenommen. Herr Direktor Kraemer weist darauf hin, daß auch das Rote Kreuz nicht benützt werden darf, widrigenfalls Beschlag nahme der betreffenden Wären zu gewärtigen ist. Die Ab bildung des Roten Kreuzes dürfe nur für die amtlichen Ver öffentlichungen der Organisationen des Roten Kreuzes ver wendet werden. 3. Infolge der in der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses enthaltenen Mitteilung über Beschaffung von Teeröl, ist dem Herrn Vorsitzenden des Ausschusses folgende Depesche aus Lübeck zugegangen: Steinkohlenteer für Kriegsausschuß offerieren 1000 Fässer ä 280 Kilo erste Qualität ä 19 Kronen fob Stockholm. 4. Von dem Zentralbüro der Feldmühle, Papier- und Zell stoffwerke Aktiengesellschaft ist folgender Antrag eingegangen: In der Sitzung von Montag, 7. 9., wurde zu Punkt 6 der Tages ordnung unter Nr. 4 erwähnt, „daß eine Eingabe an das Reichs postamt gerichtet werden soll, daß Feldpostpakete künftig nicht mehr in Leinwand eingenäht zu werden brauchen, weil die heutigen Kartone infolge der besseren Qualität der Pappe, auch ohne in Leinwand eingenäht zu werden, halten." Wir bitten hierdurch höflichst, die Eingabe noch dahin zu er gänzen, bzw. in einer nachträglichen Eingabe auszuführen, daß Feldpostpakete nicht nur in ungenähten Kartonen, sondern auch in Verpackung in festem Zellstoffpapier zugelassen werden. Es ist durch vielfache Versuche in Textil-, Wollwaren- und ähnlichen Fabriken durch Herabwerfen von in Zellstoffpapier eingepackten und verschnürten Paketen aus sehr großer Höhe völlig erwiesen, daß Pakete in starker Zellstoffpapier-Umhüllung mindestens ebenso widerstandsfähig gegen äußere Einflüsse sind wie Karton-Pakete. Mit Zulassung solcher Pakete, die in Zellstoffpapier eingeschlagen sind, würde dem gesamten Fach, sowohl der Papiererzeugung als auch dem Papierhandel, gedient sein. Wir bitten höflichst um sehr gefl. dringende Befürwortung unseres Antrages. Herr Dr. Kubatz teilt mit, daß der Zentralverband Deutscher Kartonnagenfabrikanten sich in der Angelegenheit bereits an das Reichspostamt gewendet hat, aber abschlägig beschieden wurde. Die Herren Krause und Frank empfehlen, sich durch diesen Bescheid nicht entmutigen zu lassen, sondern nochmals an das Reichspostamt heranzutreten. Herr Buchholz macht darauf aufmerksam, daß die Forderung der Leinwandverpackung zurzeit des letzten Krieges wohl noch begründet war, daß aber heute auch andere Verpackungen voll ständig genügten. Namentlich würden Faltschachteln mit geölter Leinwand-Umhüllung den Anforderungen entsprechen. Herr Frank betont, daß auch die heutigen Zellstoff- und Kartonpapiere so dauerhaft seien, daß sie als genügendes Ver packungsmaterial angesehen werden könnten. Auf Antrag des Herrn Direktor Kraemer sollen diese Dinge dem Reichspostamt durch Einreichung von Mustern, die Herr Frank zur Verfügung stellen wird, veranschaulicht werden. Es wird beschlossen, den Versuch zu machen, das Reichs postamt durch mündliche Verhandlungen für die Zurücknahme der Forderung der Leinwandverpackung zu gewinnen. Diese mündlichen Verhandlungen sollen durch die Herren Frank, Dr. Kubatz, Jacobsohn und Otte gepflogen werden. 5. Im Anschluß hieran macht Herr Direktor Kraemer nähere Mitteilungen über seine Verhandlungen mit dem Reichs postamt bezüglich Aenderung des Vordrucks der Aufschrift seite der Feldpostkarten. Die obersten Stellen des Reichs postamts hätten sich sehr entgegenkommend verhalten, und es sei voraussichtlich noch heute eine Entscheidung in der wichtigen Angelegenheit zu erwarten. Herr Ferenczi verliest aus der halbamtlichen „Deutschen Verkehrszeitung” folgende Bekanntmachung: Ansichtspostkarten sind im Feldpostverkehr ebenso zugelassen wie gewöhnliche ungestempelte Postkartenvordrucke, doch ist es dringend erwünscht, daß bei ihnen die Aufschrift, was Vollständig- keit. und Anordnung anlangt, dem Vordruck auf den amtlichen Feldpostkarten entspricht. Ansichtskarten, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden zwar von den Postanstalten nicht zurück gewiesen, doch hat der Absender die durch unzureichende oder un übersichtliche Adressierung entstehenden Verzögerungen sich selbst zuzuschreiben. Auf.Feldpostkarten ist stenographische Schrift (auch Debatten- und Eilschrift) erlaubt. Feldpostbriefe und Feldpostkarten ge nießen künftig im Verkehr zwischen Deutschland und Oesterreich- Ungarn Portofreiheit nach den gleichen Grundsätzen, wie sie im Aufgabeland gelten. Die okkuppierten Gebiete sind mit einge schlossen. (Bereits in Nr. 77 der Papier-Zeitung abgedruckt. Schrift leitung.} 6. Eine Berliner Luxuspapierfabrik hat dem Ausschuß mitgeteilt, daß ihr zwei Kisten Plakate und Kalenderrückwände, die auf dem Transitwege durch Frankreich nach Spanien gingen, von der französischen Regierung beschlagnahmt und meist bietend verkauft wurden. Die Firma fragt an, ob es bereits eine Reichsstelle gibt, bei der derartige Schäden angemeldet werden, und ob es der Kriegsausschuß nicht für ratsam halten würde, falls eine solche Stelle noch nicht eingerichtet ist, die Einrichtung in Anregung zu bringen. Herr Syndikus Hager berichtet hierzu, daß die Rechts abteilung des Auswärtigen Amtes vor einiger Zeit folgendes bekannt gegeben hat: Sofern einem Deutschen in Feindesland Schaden erwachsen ist oder noch erwächst, werden die feindlichen Regierungen dafür zu gegebener Zeit nach Völkerrecht verantwortlich gemacht werden. Vorläufig empfiehlt es sich, daß jeder, dessen Eigentum be schädigt worden ist, tunlichst bald ein Verzeichnis aufstellt, worin die erlittenen Schäden möglichst genau unter kurzer Angabe des Sachverhaltes aufgeführt werden. Soweit in Feindesland Eigen tumsstücke zurückgelassen sind, wird darüber zweckmäßig ein be sonderes Verzeichnis mit möglichst genauen Angaben über ihren Wert und den Ort, wo sie zurückgelassen sind, sowie über die Persön lichkeit, der etwa der Schutz bei der Abreise anvertraut wurde, anzufertigen sein. Alle diese Angaben sind selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen zu machen, dergestalt, daß sie gegebenenfalls von den betroffenen Personen eidlich erhärtet werden können, soweit an gängig, sind auch Zeugen, die aus eigener Wissenschaft die Angaben zu bestätigen vermögen, unter Anführung ihres Aufenthaltsortes möglichst genau zu bezeichnen. Herr Direktor Kraemer hält es für notwendig, daß die Fest stellung von Schäden und Verlusten so schnell wie möglich erfolgt. Herr Ditges empfiehlt, den großen Kriegsausschuß zu er suchen, sich mit der Angelegenheit zu befassen. Herr Dr. Kubatz teilt mit, daß dies bereits geschehen sei.