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FACHBLATT BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/, Seite) Breite 50 Pf Zweifarbig 60 Pf., Decke bis 1M 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 7 „ „ 20 „ „ 26 " „ „ 30 „ 52 „ „ „ 40 „ 104 „ » w 50 w Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezuhalbem Prels Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 PL Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing.h. c. CARL HOFMANN, Kals. Geh. Regierungsrat Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Freien Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des DeutschenPapier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapler-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 76 Berlin, Sonntag, 20. September 1914 39. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Aegypten 197 Millimes Belgien 3 Frank 12 Cts. Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Italien 3 Lire 75 Cts. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere beim Deutschen Postamt in Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Rußland in den 11 grössten Städten 1 Rbl. 20 Kop., anderwärts 1 Rbl 45 Kop. Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Serbien 3 Frank 43 Cts. Ungarn 2 Kr. 89 Heller Konstantinopel 201 Piaster in Silber Marokko 2 Pes. 80 Cts. Beirut, Jaffa und Jerusalem 2 Fr. 47 Cts. Die Postämter der meistenStaaten nehmen auch Bestellungen aul einen Monat (In Deutschiand für 67 Pf.) oder auf zwei Monate (In Deutschland Tür 1 M. 34 Pf.) entgegen. I N H Papierfabrikation und Großhandel: Kriegs-Ausschuß für das Deutsche Papierfach 2317 Verein Berliner Papiergroßhändler . . , . 2319 Ausfuhr-Geschäfte im Krieg 2319 Zur Linderung der Kreditnot ...... 2319 Deutsches Briefpapier mit ausländischem Wasserzeichen 2319 Holzzellstoff anstelle von Baumwolle . . . 2319 Pa pierstof fmarkt. .......... 2319 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Berliner Typographische Gesellschaft ... 2321 Offene Eisenbahnwagen ohne Planbedeckung 2321 Der Krieg und das Agenturgewerbe. . . . 2321 Zablungsweise 2321 Mit Kasein überzogene Spielkarten .... 2322 Soll die Reklame während des Krieges ruhen? 2322 Feldpost-Pakete 2322 HLT Abbildung des Eisernen Kreuzes auf Waren 2322 Büchertisch 2322 Büro-Bedarf: Deutscher Papierverein 2325 Haftung für Erteilung einer wissentlich un ¬ richtigen Auskunft 2325 Kriegs-Skonto 2325 Uebergriff einer Konvention 2325 Deutsche Schreibfedern 2325 Probenschau 2326 Aufgehobenes Ausfuhrverbot 2329- Erweiterung des Postverkehrs 2329 Geschäfts-Nachrichten , 2329 In Deutschland patentierte Erfindungen . . . 2330 Briefkasten 2332 Rn unsere Bezieher! Da infolge des Krieges die Postbestellung vielfach Verspätungen erleidet, bitten wir, die Be stellung auf die Papier-Zeitung für das IV. Vierteljahr 1914 so bald als möglich bei dem zuständigen Postamt zu erneuern, damit in der Zustellung keine Unterbrechung eintritt. Papier-Zeitung Berlin SW 11, Papierhaus, Dessauer Strasse 2 Kriegsausschuß für das Deutsche Papierfach Kriegsmaßnahmen der fremden Staaten Von Rudolf Ditges Fortsetzung zu Nr. 75 England. Es ist ganz unzweifelhaft, daß England bei seiner Kriegserklärung gegen Deutschland von den allergehässigsten und verwerflichsten Beweggründen getrieben worden ist. Es hat die günstige Gelegen heit, seinen glücklichen Gegner auf dem Weltmärkte zu beseitigen, ergreifen wollen. Nun muß es, abgesehen von den empfindlichen Niederlagen, die den englischen Hilfskräften durch die deutschen Truppen in Belgien und Frankreich beigebracht worden sind, emp finden, daß Deutschland doch nicht der leicht zu besiegende Feind ist, den England vermutet hat. An einem sich lange hinausziehenden Kriege, kann England nichts gelegen sein. Wenn es ihm nicht gelingt, Deutschland mit einem Schlage zu vernichten, so leidet seine Wirt schaft mindestens ebenso schwer unter dem Kriege wie diejenige Deutschlands, besonders da sich die geldliche Rüstung Englands für den Krieg als nicht so stark erwiesen hat, wie man geglaubt hatte. Die Bevölkerung Englands ist auf den Verkehr mit der gesamten Welt, auf Aus- und Einfuhr von Gütern viel mehr angewiesen als diejenige Deutschlands. So muß sie denn auch die Folgen der all gemeinen Stockungen im Welthandel lebhafter empfinden, als es in Deutschland der Fall ist. a) Moratorium. England hat ein Moratorium bereits am 2. August 1914 eingeführt. Es umfaßt alle vom 2. August bis zum 4. September fälligen Wechsel, die für einen Monat, jedenfalls aber bis zum 4. Sep tember verlängert werden. Dieses Wechselmoratorium hat inzwischen eine weitere Fristerstreckung erfahren. Die Zinsberechnung für die Verlängerungsfrist erfolgt zum Banksatz vom 7. August, also zu 6 v. H. Das Moratorium erstreckt sich auf nicht wechselmäßige Zahlungsverbindlichkeiten, soweit diese 5 Pfund Sterling übersteigen. Ausgenommen sind Löhne und Gehälter, Gemeindesteuern,- See frachten, Zinsen und Dividenden, Bareinlagen und ähnliche Ver-