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2204 PAPIER-ZEITUNG Nr. 67/1914 Chromopapier 1359. Schiedspruch Schiedsprche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Aus Skandinavien Wir sind mit der Fabrik X in Q, Deutschland, übereingekommen, uns Ihrem Schiedspruch zu unterwerfen. Diese Fabrik lieferte uns voriges Jahr eine Partie Chromopapier, wie separat gesandte Muster A, und unser Kunde fand dies Papier sehr zufriedenstellend. Wir hatten darauf aufmerksam gemacht, daß das Papier für litho graphischen Bronzedruck geeignet sein solle. Dieses Jahr bestellten wir aufs neue 2 Partien bei derselben Fabrik, indem wir in dem Bestellschein aufgaben, daß das Papier genau in jeder Beziehung wie früher gelieferte Ware sein solle. Die Muster B und C sind aus den zwei letzten Partien genommen. Unser Kunde behauptet jetzt, daß diese zwei letzten Liefe rungen für lithographischen Bronzedruck nicht geeignet sind, in dem er den Strich des Papiers A viel fester als den der Muster B und C findet. Sowohl dieser Kunde als mehrere hiesige litho graphische Druckereien haben viele Versuche gemacht und er zielen dasselbe. Wir bitten Sie deshalb, sämtliche Proben zu prüfen, und uns mitzuteilen, ob Sie die Muster B und C für lithographischen Bronze druck ebenso zufriedenstellend wie A finden, und ob wir verpflichtet sind, diese zwei letzten Partien zu übernehmen. Y, Großhandlung in B ♦ * * ' Mit der Firma Y in B haben wir uns geeinigt, uns bedingungslos Ihrem Schiedspruch in einer Meinungsverschiedenheit zu unter werfen. Laut beigefügtem Briefwechsel lieferten wir der genannten Firma 3 Anfertigungen Chromopapier nacheinander nach Mustern A, B und C. Die Lieferung A ist zur Zufriedenheit des Abnehmers ausgefallen, während B und C sich nicht so gut bedrucken lassen sollen wie die Lieferung A. Die Anfertigungen sind nach gleichem Rezept geliefert. Probedrucke bei befreundeten lithographischen Anstalten haben auch bei B und C einen einwandfreien Druck er geben, so daß wir die Beschwerde als ungerechtfertigt zurück gewiesen haben. Wir bitten um Ihren Schiedspruch. X, Fabrik in Q Wir ließen Muster aus den Lieferungen A, B’und C’durch einen befreundeten Druckereileiter prüfen. Sein Befund lautet: Zur Beurteilung lagen 3 Sorten Chromopapier mittlerer Art von etwa 100 g/qm Schwere vor, von denen A gut sein soll, B und C aus späteren Lieferungen stammen und zum Bedrucken mit Gold- Vordruckfarbe ungeeignet sein sollen. Von kleinen Farbabweichungen abgesehen, gleichen sich alle drei Proben, haben etwa gleiches Gewicht, gleichen Rohstoff, und der Aufstrich erscheint bei allen drei Proben gleichartig. Die Muster sind nicht mit Firnis grundiert. Es wurden alle drei Sorten unter gleichen Voraussetzungen mehreren Druckproben auf der Handpresse mit strengem Gold vordruckfirnis unterworfen und das Ergebnis war, daß alle drei Sorten gleichwertig sind, w enn es sich um den Druck feiner, mittlerer Linien, Schriften und Zeichnungen handelt. Dagegen neigen B und C zum Rupfen, w enn breitere Linien und größere Flächen, also größere Beanspruchungen an den Strich gestellt werden. Die Neigung hierzu ist nicht groß, durch Verwendung geeigneter Zu sätze zu den Farben läßt sich der Uebelstand beseitigen. Da sie aber immerhin vorhanden ist, besondere Maßnahmen und einen gewissen Zeitaufenthalt erfordert, erscheint ein Nachlaß von 5 v. H. des Kaufpreises angemessen. Wir schließen uns nach Besichtigung der Proben und Durch sicht des Briefwechsels diesem Gutachten an und entscheiden demgemäß, daß die beanstandeten Lieferungen B und C mit 5 v. H. Preisnachlaß übernommen werden müssen. Deutsche Reichs-Patente Eintragungen vom 30. Juli, 3. und 6. August 1914 Anmeldungen Für die angegebenen Gegenstände haben die Nachgenannten an dem bezeichneten Tage die Erteilung eines Patentes nacbgesucbt. Hinter der Klassenziffer ist jedesmal das Aktenzeichen angegeben. Der Gegenstand der Anmeldung ist einstweilen gegen unbefugte Benutzung geschützt Kl. 15 a. M. 51649. Vorrichtung zum Auswechseln oder Um schalten der Magazine bei Matrizensetz- und Zeilengießmaschinen. Mergenthaler Linotype Company, New York; Vertr.: Dipl.-Ing. Bruno Bloch, Pat.-Anw., Berlin N 4. 3. 6. 1913. V. St. Amerika 12. 6. 1912. Kl. 15 g. F. 33776. Maschine zum Schreiben von Noten und alphabetischer Schrift. Andrea Ferretto, Mailand; Vertr.: R. Deißler, Pat.-Anw., Berlin SW 61. 20. 1. 1912. Kl. 42 m. A. 24687. Zehnerübertragung für Rechenmaschinen; Zus. z. Pat. 266311. Wilhelm Augustin, Charlottenburg, Königin Elisabethstr. 53. 3. 10. 1913. Kl. 42 m. C. 22945. Tasteneinstellvorrichtung für Rechen maschinen. Hugo Cordt, Berlin, Cöpenicker Str. 72. 17. 2. 1913. Kl. 42 m. W. 42352. Schaltvorrichtung für Schlitten von Rechenmaschinen. Friedrich Wildtgrube, Jucki b. St. Petersburg; Vertr.: C. Gronert, Pat.-Anw., Berlin SW 61. 26. 5. 1913. Kl. 15 a. M. 54300. Matrize oder Patrize für typographische Maschinen mit abgesetzten Führungsohren und auf einem abge setzten Teil der Matrize angeordneten Ablegezähnen nebst Ablege vorrichtung dafür. Mergenthaler Linotype Company, New York (V. St. A.); Vertr.: Dipl.-Ing. B. Bloch, Pat.-Anw., Berlin N 4. 18. 11. 1913. V. St. Amerika 26. 11. 1912. Kl. 15 c. W. 32982. Vorrichtung zum Abrichten gewölbter Stereotypplatten in einem Schabegehäuse. Henry Alexander Wise- Wood, New York, V. St. A.; Vertr.: Heinrich Neubart, Pat.-Anw., Berlin SW 61. 22. 9. 1909. Kl. 55 d. P. 32573. Verfahren zum Aufbringen von Metall tüchern auf die Papiermaschine und hierzu geeignetes Metalltuch. Julius Pohle jr., Raguhn i. Anh. 6. 3. 1914. Kl. 15 d. A. 24724. Vorrichtung zum Verändern des Hubes des Duktors im Farbwerk von Druckpressen während der Arbeit. Inglo-American Inventions Syndicate, Limited, London, Engi.; Vertr.: Max Wagner, Pat.-Anw., Berlin. 11. 10. 1913. Kl. 15 i. A. 23234. Einführungsvorrichtung für die Original schriftstücke an Kopiermaschinen. Alexanderwerk A. von der Nahmer Akt.-Ges., Zweigniederlassung Berlin, Berlin. 19. 12. 1912. Kl. 15 k. Sch. 45026. Verfahren, um von Hektographenflächen oder dergl. Vervielfältigungen mit Fettfarben herzustellen. A. Scha piro, Berlin, Stralauer Str.' 56. 7. 10. 1913. Kl. 55 c. V. 11475. Verfahren zur Behandlung von Ketone enthaltenden Lignozellulosen. Antoine Regnouf de Vains und Johan Fredrik Thorne Peterson, Paris; Vertr.: Pat.-Anwälte Dipl.-Ing. Dr. H. Fried, Berlin SW 61, und Dr.-Ing. L. Brake, Nürnberg. 25. 2. 1913. Kl. 55 e. R. 37185. Querschneidemaschine für Papier und andere Stoffe in Bahnenform mit während des Schneidevorganges stillstehendem Stoffbahn-Ende. Albert Rommeney, Heidenau, Bez. Dresden, und Georg Kathe, Mügeln, Bez. Dresden. 22. 1. 1913. Kl. 70 a. W. 43249. Schreibstifthalter mit verschiebbarer Mine, deren aus federndem Draht gebildeter Vorschubstift durch einen von der Seite her beeinflußten Schieber bewegt und in der jeweiligen Lage gehalten wird. Ernst Weiler, Berlin, Annenstr. 52. 31. 3. 1913. Kl. 70 c. M. 53302. Tintenfaß. Wolf Miltenberg, Hamburg, Buchtstr. 8. 8. 8. 1913. Zurücknahme von Anmeldungen Die folgenden Anmeldungen sind vom Patentsucher zurückgenommen Kl. 55 d. L. 35889. Verfahren zur Herstellung von Papier mit vollkommen narbenloser und kornfreier Oberfläche. 12. 1. 1914. Papierstoffmarkt Kristiania, 1. August 1914 Der Markt hat fast keinen Umsatz, und! die Preise sowohl für Holzschliff und Zellstoff wie für Papier sind elend. Am meisten leiden vielleicht die Holzschliffhersteller, denn der aufgestapelte feuchte Schliff trocknet an den Rändern der Päcke schnell ein, so daß man den Wassergehalt nur schwer feststellen kann. Dazu kommt, daß mehrere Papierfabriken nicht die nötige Kraft zum Betrieb ihrer Holländer und Kollergänge haben, so daß der Stoff nicht vollständig aufgelöst wird; das Ergebnis sind Knoten in dem fertigen Papier, bg. („Tidsskrift for Papirindustri") Kristiania, 8. August 1914 Die norwegischen Papier- und Zellstoffabriken leiden an Kohlen mangel, werden aber solange wie möglich in Betrieb bleiben, und die Holzschleifereien werden den Betrieb fortsetzen. Norwegen hofft, Kohlen und Lebensbedürfnisse aus Amerika (zum Teil mit der norwegischen Amerika-Linie) zu bekommen. Sobald Ausfuhr verschiffung wieder möglich ist, wird es imstande sein, Papier und Papierstoff, die wahrscheinlich dringend benötigt sein werden, zu liefern. Ein Verkauf von 500 Tonnen Zellstoff zu etwas höherem Preis, als er zuletzt üblich war, wurde gemeldet, bg. („Farmand“) Aenderung in derL Person des Inhabers Kl. 55 b. 263315. The General Fibre Co., Incorporated, Norfolk, Virginia, V. St. A.; Vertr.: F. A. Hoppen, Pat.-Anw., Berlin SW 68. Kl. 15 1. 205088, 206792. Voigtländer & Lohmann, Metall- Fabrikationsgesellschaft m. b. H., Essen. Teilweise Nichtigkeitserklärung Der Anspruch 1 des dem Alexander Timothy Brown in Syracuse, V. St. A., gehörigen Patents, 235663, Kl. 15 g, betreffend Vorrichtung zum Wechseln der jeweilig zum Druck dienenden Zone des Farb bandes für Schreibmaschinen ist durch Entscheidung des Reichs gerichts vom 13. 5. 1914 für nichtig erklärt. Löschungen Infolge Nichtzahlung der Gebühren Kl. 11 e: 273889. Kl. 15 d: 228429 239837. Kl. 15 g: 255545 259913 Kl. 54 c: 210816. Kl. 54 d: 251875. Kl. 54 g: 196227 257204. Kl 55 a: 120985 121770. Kl. 55 b: 217371 Kl. 70 e: 255233. Kl. 15 d: 244700. Kl. 15 e: 236167. Kl. 15 g: 197959 257081. Kl. 15 k: 171720 174705. Kl. 55 c: 126264 132664. Kl. 55 d: 240492 252331. Kl. 55 e: 236524. Kl. 55 f: 236424. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29