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Nr. 63 69ug• DAPIER-VERARBEITUNG 5 BÜCH GE WERBE Gutes Passen von Druckpapier im Sommer Sachgemäße Behandlung aller für feinere Druckzwecke bestimmten Papiere vor dem Druck ist sehr wichtig, in vielen Fällen sogar ausschlaggebend für guten Druck und Passer. Bei trockenem Wetter ist der Widerstand des Druckpapiers gegen die das Verziehen fördernden atmosphärischen Einflüsse aus reichend, nicht aber in den heißen Sommermonaten. So sehr auch für den Papiermacher Einhalten der aufgegebenen Formate ein Haupterfordernis ist, da sonst der Drucker in arge Verlegenheit geraten kann, so ist doch auch notwendig, daß Behandlung und Aufbewahrung mit Sorgfalt und Verständnis geschehen, denn in recht vielen Fällen ist die wahre Ursache schlechter Beschaffenheit weniger im Papier und seiner Er zeugung, als in unsachgemäßer Behandlung in den Druckerei betrieben zu suchen. Der Empfänger sollte alle ankommenden Papiersendungen sofort bei Eingang auspacken, nachsehen und in geeignetem Raume auslegen. Auf keinen Fall sollten Druck papiere lange auf dem Fabrikhof herumstehen oder lange ein gelagert werden, bevor sie verdruckt werden, wiewohl es auch verkehrt ist, ganz frisches Papier sofort auf die Druckmaschine zu nehmen. In beiden Fällen sind schlechtes Passen und Ver ziehen des Papiers die Folgen. Zur Erzielung ebener Lage des Druckpapiers ist dieses seinem jeweiligen Charakter entsprechend kurze Zeit in gleichmäßig durchlüftetem Raume in Stößen zu lagern. Ein weniger gut ausgefallenes Papier wird bei solcher Behandlung immerhin noch gute Paßergebnisse liefern, wo gegen das beste Druckpapier bei unrichtiger Behandlung recht schlecht zum Passen zu bringen ist. Diesem Umstande muß in der heißen Jahreszeit mehr als sonst Rechnung getragen werden. Von besonderer Wichtigkeit für die richtige Ablieferung der Ware sind gute Kisten. Auch sollte man die Spediteure ent sprechend unterrichten, daß Naßwerden der Kisten unter allen Umständen vermieden werden muß. In Druckereiräumen mit Glasbedachung muß verhütet werden, daß das zu bedruckende Papier stundenlang den Sonnenstrahlen ausgesetzt ist. Es darf aber auch nicht an Stellen gelagert werden, wo Sonne und Wärme oder Kälte und Feuchtigkeit ungehindert Zutritt haben. Durch Auffallen direkter Sonnenstrahlen entsteht große Hitze, und die im Papier aufgespeicherte Wärme verursacht besondere Aufnahmefähigkeit für Feuchtigkeit. Das Papier wird dann weich, schwammig, verliert seine Konsistenz und wird überdies noch wellig. Vor dem Eindringen der grellen Sonne schütze man sich durch Anbringung dichter Fenstervorhänge. Zu trockene Räume müssen öfter mit Wasser besprengt werden, dadurch erhält man die geeignete Luftfeuchtigkeit im Arbeits raume, und man hält die so lästigen Donnerwürmchen ab. Kommen letztere mit in die Presse, so werden sie breitgedrückt und hinterlassen schwarze Flecke im Papier. Es soll auch vermieden werden, daß an heißen Tagen nach Ge- schäftsschluß die Fenster der Druckereiräume längere Zeit geöffnet bleiben. Die Feuchtigkeit des Abends teilt sich dann dem Papier mit, und stark saugende Papiere, wie Druckpapiere mehr oder weniger alle sind, verändern dann sofort ihr Format, indem sie begierig die sich bildende Feuchtigkeit aufsaugen. Beschränkt sich das Werfen auf die Schnittränder, so ist das erst recht störend. Die Ränder sind naturgemäß der Flächen vergrößerung durch Feuchtigkeit zuerst ausgesetzt, weil sie, wenn das Papier in Stößen aufgeschichtet ist, zuerst mit der Luft in Berührung kommen. Besondere Vorsicht ist in der An wendung von Einlegemakulatur geboten. Frische oder schlecht temperierte Makulatur kann selbst die besten Druckpapiere zum Verziehen bringen. In den heißen Sommermonaten dürfte sich statt der Makulatur das feuchte Durchlaufenlassen der feineren Druckpapiere durch die Maschine vor Beginn des Druckes empfehlen. Man hüte sich jedoch zu stark zu feuchten, da sonst häufig, namentlich bei recht trockener Luft, die Bogen im weiteren Verlauf des späteren Druckes Neigung zeigen, kleiner zu werden. Wird die Feuchtung geschickt vorgenommen, so ist es möglich, dem Druckpapier samtweichen Griff zu ver leihen, womit von vornherein die Möglichkeit größerer Ver wendbarkeit gegeben ist. Auch die Reihenfolge der Druckfarben ist bei heißer Jahreszeit im Druckereibetriebe von großem Ein fluß auf gutes Passen der Papiere. Ein voller Hintergrund kann schwaches Druckpapier ganz erheblich strecken. Die Farbe dringt kräftig in das Innere des Papierblattes ein, wodurch das Gefüge gelockert wird, so daß sich das Papier dehnt, und die später aufgetragenen Farben sich mit den vorher aufgedruckten nicht decken. Man tut daher gut, solche Platten möglichst am Schlüsse der Auflage zu drucken, oder aber bei solchen Ar beiten die Druckfarbe so kurz wie möglich zu halten, damit der dehnende Einfluß auf das Papier auf ein Mindestmaß beschränkt wird. S. Urheberrecht an einer geographischen Relief karte Urteil des Reichsgerichts vom 16. Mai 1914. Nachdruck verboten Wegen Vergehens gegen § 38 des’ Urheberrechtsgesetzes an Werken der Literatur und der Tonkunst vom 19. Juni 1901 hat das Landgericht Essen am 24. Juni 1913 den Bildhauer Karl Becker in Iserlohn zu 150 M. Geldstrafe verurteilt auf Grund folgenden Sachverhalts: Der Töchterschullehrer August Wille in Mülheim (Ruhr) fertigt Reliefkarten-Modelle für den geographischen Unter richt in der bekannten Weise an, daß er den Höhenlinien entsprechend auf der Modellierplatte Pappenstücke in bestimmten horizontalen Schichten übereinander klebt, die Stufen des Rohentwurfes durch Kitt ausgleicht und hierdurch gleichzeitig die Feinheiten der Mo dellierung herausarbeitet. Von dem so geschaffenen Modell wird dann ein Gipsnegativ hergestellt, mit dessen Hilfe man die eigentlichen Reliefkarten gießt, welche sodann durch Uebermalen und nötigenfalls noch durch Ziselieren fertiggestellt werden. Wille, der in dieser mühe vollen Kunst bald große Vollendung erlangte, arbeitete zunächst ein Relief von Mülheim und Umgebung und später Reliefkarten der Rheinprovinz und der Nachbarländer aus. Um die Sache geschäft lich auszubeuten, schloß er am 19. August 1907 mi Becker einen Verlagsvertrag, wonach er diesem bis zum 30. September 1913 das räumlich und zeitlich unbeschränkte Vervielfältigungs- und Vertriebs recht für seine Reliefkartenmodelle einräumte. Infolge von Diffe renzen im Jahre 1909 trat Wille am 29. Januar 1910 vom Vertrag zurück und gewann einen gegen Becker angestrengten Zivilprozeß auf Herausgabe seiner Modelle gemäß § 326 BGB. Trotz der Auf lösung des Vertrags hat Becker auch weiterhin Reliefkarten der Rheinprovinz hergestellt und zuletzt 1911 an die Stadt Oberhausen 17 Stück verkauft. Wille glaubte, daß Becker hierbei unerlaubter weise sein Modell benutzt habe, und stellte daher Strafantrag wegen Urheberrechtsverletzung. Vor Gericht bestritt Becker das Vorliegen einer unerlaubten Nachbildung und behauptete, die Karten selb ständig hergestellt zu haben. Die Beweisaufnahme ergab folgendes: Nach § 1, 3 des Urheberrechtsgesetzes genießt Wille, auf dessen Geistesarbeit die Entstehung der Reliefkartenmodelle beruht, der sie allein angefertigt und in sie die maßgebenden Einzelheiten ein getragen hat, als Urheber für sie den vollen Rechtsschutz, da die Reliefkartenmodelle als selbständig geistige Schöpfungen schutz fähige plastische Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art sind, welche nicht ihrem Hauptzwecke nach als Kunstwerke zu betrachten sind. Nach § 11 des Gesetzes hat Wille als Urheber das alleinige Verwertungsrecht; das dem Becker übertragen ge wesene Vervielfältigungsrecht ist erloschen. Wie nun festgestellt ist, sind die Beckerschen Reliefkarten kein Abklatsch des Willeschen Modells, sondern nach einem neuen Modell gegossen, welches mittels des gleichen allgemein üblichen, an sich nicht geschützten Verfahrens hergestellt ist. Verschiedene Abweichungen bestehen; besonders ist die Modellierung weit plumper. Die den beiden Modellen gleiche zehnfache Ueberhöhung (1 : 20 000 Höhenmaßstab gegenüber 1 : 200 000 Flächenmaßstab) ist allgemein üblich. Hingegen ver weist sich Beckers Plagiat aus folgenden Tatsachen: Wille hat zu seiner Arbeit die Gäblersche Karte der Rheinprovinz benutzt, hier bei aber ein ganz anderes Höhenliniensystem eingeführt, als es sonst bei Reliefkarten üblich ist. Diese ganz besonders berechnete Höhen gliederung, die das Relief der Rheinprovinz sehr gut betont, ist Willes geistiges Eigentum. Becker hat sie nachgewiesenermaßen unter Benutzung der von Wille überzeichneten Gäblerkarte einfach übernommen. Ebenso weist Beckers Modell das gleiche Fluß- und Kanalnetz, die gleiche Auswahl der Städte und geographischen Stellen und die gleiche, bisweilen ganz eigentümliche Schreibweise der Ortsnamen auf wie die Karte Willes. All dies hat er, wie die Gemeinsamkeit gewisser ungewöhnlicher Fehler und Abweichungen