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Kündigungskrankheit Entscheidung des Landgerichts Berlin I Der Angestellten M. war am 1. Juli gekündigt worden. Am 18. Juli meldete sie sich beim Kassenarzt Dr. L. krank, indem sie angab, sie leide an Rheumatismus, der sie schon früher öfters heim gesucht habe. Dr. L. schrieb sie arbeitsunfähig, und die M. bezog auch vom 18. Juli bis zum 1. August Krankengeld. Da sie aber durch ihr ganzes Verhalten die berechtigte Vermutung erweckte, ihre Krankheit sei zum größten Teile simuliert, so verfügte ihr Arbeit geber ihre sofortige Entlassung. Hiergegen rief die M. das Gewerbe gericht an, indem sie Lohnforderungen bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses geltend machte. Die von ihr gegen ihren Arbeit geber beim Landgericht Berlin erhobene Klage wurde abgewiesen und zwar aus folgenden Gründen: Die Klägerin war in der Zeit, während deren sie wegen Krankheit fehlte, durchaus imstande, ihre bisherige, an sich nicht zu beanstandende Lebensweise inne zuhalten. Wenn trotzdem der Arzt der Klägerin Erwerbsunfähigkeit bescheinigt hat, so beruht dies lediglich oder im wesentlichen auf Angaben der Klägerin. Auf solche Angaben sind, wie notorisch, Aerzte selbst bei genauer körperlicher Untersuchung angewiesen. Mißtrauen gegen die in ganz auskömmlicher Stellung befindliche Klägerin zu hegen, hatte der Arzt keinen Anlaß. Daß sie aufs genaueste auf Erwerbsunfähigkeit untersucht ist, hat die Klägerin nicht behauptet. Anderseits behauptet die Klägerin selbst, daß sie bereits vorher an der gleichen Krankheit, Neuralgie, gelitten hat. Sie kannte also die Anzeichen der Krankheit; vermochte also sehr leicht, namentlich wenn sie wirklich in geringem Umfange damals neuralgische Schmerzen hatte, so daß der objektive Befund für ihre Angaben sprach, dem Arzt Erwerbsunfähigkeit vorzutäuschen, Daß sie nun, wenn überhaupt nur ganz unbedeutend leidend war. hat die Beweisaufnahme in einwandfreier Weise ergeben. Die Klägerin war nicht gehindert, in erheblichem Umfange ihrer Be schäftigung obzuliegen, da ihr körperliches Wohlbefinden allen falls geringfügig gestört war. Durch die Beweisaufnahme zweiter Instanz sind also die Bedenken des Gewerbegerichts gegenüber dem Vorhandensein einer Krankheit bei der Klägerin in dem Maße verstärkt, daß, auch wenn das ärztliche Zeugnis für voll subjektiv glaubwürdig bestehen bleibt, die Feststellung getroffen werden mußte, daß dies Zeugnis darauf beruht, daß die Klägerin dem Arzte ungeeignete Mitteilungen über ihren Gesundheitszustand gemacht hat. In Wirklichkeit bestand für die Klägerin kein Anlaß, dem Ge schäft der Beklagten fernzubleiben und ihre Beschäftigung einzu stellen. Sie ist also bei der langen Dauer ihres unbefugten Fehlens beharrlich den ihr nach dem Dienstvertrag obliegenden Ver pflichtungen nicht nachgekommen. Die Klägerin konnte daher nach § 133 c, 3 GO oder, wenn sie nicht als höhere Angestellte (§ 133 a daselbst) anzusehen ist, nach § 123, 3 GO sofort entlassen werden. Eercyniq sind unerreicht Deutsche Bürobedarfs-Geselischaft Fabrik für Bürobedarf —< Goslaramtlarz Farbbänder 70367] Moderne empfiehlt Streifendruckpapiere 08 *’““ Hledersedlitz - Dresden A8 1 T60 A2 16 17 20 (los. Ring) REUTER & SIECKE • BERLIN W. • Kronenstra.se 64/65 Fritz Eilers junr., Bielefeld Brieffach 166 Geschäftsbücher-Fabrk Schnellste Lieferung von Anfertigungen nach besonderem Schema Amerikanische Journale o Lose-Blalt-Bücher,Allas* Lager in Geschäftsbüchern, jeder Art (76872 Lengericher Fetthülsen ZumWiederverkanfanFleiseherelen Konkurrenzlos in Güte! Bestes existierendes Fabrikat AlredLoewenherguengerieh.w Vertreter für Dänemark, Schweden und »..M. Norwegen wesucht — F abriken in Copitz bei Pirna a. d. Elbe Taubenheim a. d. Spree I. Sa. Hinterjessen, Sächs.Schweiz Adolph Fiegel, Papierfabriken Zentral-Kontot: BEREIT C. 19, WallHtranwe 13. Blumenseiden, Wachsblumenpapier, Weiss und farbig Pack seiden, Flaschenseiden, Kopierseiden, Rollenkopierpapier, Papier servietten, Krepp-Papier, Papierwolle, Flaggenpapier, einfarbige und dessinierte Kuvert-Futterseiden, Golddessin-Seiden, Klosett papier, Durchschlagpapier, Josö-Seiden, Friseur-Rollen, Schrenz- - papier, Flammensicher imprägnierte Papiere, Imitiert Japan- Seiden, Blumen-Yeddo, Diagonal-Seiden, Teintpapier. [75341