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Nr. 26 PAPIER-ZEITUNG 947 Mikroorganismen, welche das Austrocknen vertragen (Diphterie, Tuberkulose, Masern, Scharlach, Milzbrand u. a.). Sie sterben auch umso schneller, je dünner die Schicht ist, in der sie aus gebreitet sind, wie es bei Papier meist der Fall ist. An viel- benutzten Büchern sind jedoch zuweilen recht fettige klebrige Schmutzstellen, welche das Austrocknen bei geschlossenem Buch, vor Luft und Licht geschützt, sehr verzögern können. (Nach Lion findet der Influenzabazillus keinen Nährboden auf Papier.) Fortsetzung folgt. [Einziehen von Hußenständen Da auch in unserem Gewerbe Angestellte immer häufiger durch Unterschlagungen einkassierter Rechnungsbeträge die Geschäfts inhaber geschädigt haben, rege ich bei den Fabrikanten, Großhändlern und Lieferanten des Papierfaches folgendes an: 1. Durch Rundschreiben sowie persönlich darauf hinzu wirken, daß die Käufer und Kleinhändler unseres Faches ihre Zahlungen durch Bank- oder Postscheck leisten. Dadurch wird die Versuchung gemindert, daß der mit dem Einzug beauftragte Kassenbote größere Summen, die er in bar in die Hand bekommt, unterschlägt. Schecke, besonders solche, „nur zur Verrechnung”, geben größere, auf die Firma ausgestellte Postschecke fast unbedingte Sicherheit. 2. Unsere Fachgenossen sollten versuchen, sich zu einer ge meinsamen Inkassostelle zu vereinigen. Jeder Einzelne hat mit dem Inkasso große Kosten, Mühe, Zeitverluste, Unannehmlichkeiten, besonders bei lange ausstehenden und vielen kleinen Beträgen. Und meist sind es dieselben Leute, bei denen wir alle zu kassieren haben. Man müßte entweder eine unabhängige, diskrete, zuverlässige Bank oder Abrechnungsstelle (z. B. wie in Berlin der Kassenverein) damit betrauen oder ein zuverlässiges Inkassoinstitut unter un abhängiger Leitung eigens schaffen! Dies wäre auch für die zahlenden Kleinhändler von Vorteil, denn jetzt müssen sie mit 20 Kassenboten abrechnen, wechseln (er kann nicht herausgeben), dem einen 18 M. 36 Pf., dem andern 47 M. 50 Pf., dem dritten 127 M. 90 Pf. zahlen; dann hätte er aber nur mit einem Boten abzurechnen, der macht ihm die Zusammen stellung, und er zahlt ihm mit einem Scheck und erhält seine siebzehn oder elf und dreißig Quittungen. Die Anstalt könnte zu einer allgemeinen Abrechnungs- und Verrechnungsstelle ausgebaut werden. Der zahlungsverpflichtete Händler oder Käufer sendet monatlich oder wöchentlich, wie er will, der Abrechnungsstelle eine Aufstellung: Ich will zahlen an A 19 M. 36 Pf. B 47 M. 50 Pf. C 127 M. 90 Pf. usw. usw.' anbei einen Scheck über 194 M. 76 Pf., verteile du diese an obige Lieferanten nach dieser Aufstellung”. Wieviel bares Geld könnte dem Fach erspart werden, jedem Lieferanten wie Käufer! Porto, Botenlöhne, Scheckstempel, Ver- rechnungs- und Schreibarbeit — Zeit, Aerger, Unnannehmlichkeiten, Verstimmungen mit der Kundschaft! Meinungsverschiedenheiten müßten ja auch dann wie bisher erledigt werden, aber das Zahlgeschäft mit seinen Kosten, Arbeiten, Gefahren und Verlusten wäre erleichtert. F. Die Tarifgemeinschaft der deutschen Buch drucker ist ein Verein Reichsgerichts-Entscheidung. Nachdruck verboten. Das Prinzipalmitglied Zillessen war durch Beschluß des Tarif amts wegen Maßregelung von Verbandsmitgliedern aus der Tarif- gemeinschaft der deutschen Buchdrucker ausgeschlossen worden. Z. hat deshalb Klage gegen die Tarifgemeinschaft auf die Fest stellung erhoben, daß er noch Mitglied und der Beschluß des Tarif amts ungültig sei. Die beklagte Tarifgemeinschaft hatte zunächst eingewendet, sie sei überhaupt nicht parteifähig im Sinne des § 50 der Zivilprozeßordnung, denn sie sei weder ein rechtsfähiger noch ein nichtrechtsfähiger Verein, vielmehr lediglich eine soziale Gemein schaft, der es an jeder gesetzlichen Vertretung fehle. Das Tarifamt sei eine gesetzliche Vertretung im Sinne des Gesetzes nicht. Beide Vorinstanzen (Landgericht und Kammergericht zu Berlin) haben diese Vorfrage zugunsten des Klägers dahin entschieden, daß die Tarifgemeinschaft der deutschen Buchdrucker als nichtrechts fähiger Verein des § 50 der Zivilprozeßordnung Parteifähigkeit besitzt und verklagt werden kann. Das Kammergericht zu Berlin hat zu dieser Entscheidung begründend erklärt, daß die beklagte Tarifgemeinschaft bereits als festes Rechtsgebilde im Jahre 1896 gegründet und dann immer fortgesetzt worden sei. Für den vor liegenden Rechtsstreit komme deshalb nicht die Tarifgemeinschaft als zur Revision des Tarifs zusammengetretene Gemeinschaft vom Jahre 1906 in Betracht, sondern als der im Jahre 1896 gegründete und fortbestehende Verein. Aus allen Beziehungen und Funktionen der Tarifgemeinschaft sei, wie das Kammergericht weiter ausführt, zu entnehmen, daß sie einen nichtrechtsfähigen Verein bilde und deshalb auch als solcher verklagt werden könne. Dieses Urteil des Kammergerichts ist jetzt vom Reichsgericht bestätigt worden. K. M.-L. (Akt.-Z. I. 64/10. - Urteil vom 22. März 1911.) Erzeugung der britischen Papierverarbeitung Die englische Regierung gab vor kurzem ein Blaubuch heraus, welches die 7. Reihe von Tafeln enthält mit den vorläufigen Er gebnissen der nach dem ,,Gesetz über die Statistik der Erzeugung” vom Jahre 1906 aufgenommenen amtlichen Statistik. Unter anderm berichten diese Tafeln über das Druck- und Verleger gewerbe und über Papierausstattung. Eine Zusammenfassung der Angaben über das vereinigte Königreich (England, Wales, Schottland, Irland und die benachbarten Inseln) gibt an: 1. die Reinerzeugung (net production) nach Abzug des Wertes der benutzten Stoffe, 2. die Zahlen der beschäftigten Personen (ohne die außerhalb der Werkstätten Tätigen). Sehr zweckmäßig erscheint diese Art der Statistik, denn wenn nur die Erzeugungs werte angegeben würden, also man den Wert der benutzten Rohstoffe nicht abzöge, erhielte man für jedes Gewerbe viel zu hohe Zahlen, die von der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Gewerbes kein deutliches Bild gäben. Die Statistik ergibt folgende Werte: Erzeugungs- Zahl der wert beschäftigten in Lstr. Personen Druckerei- und Buchbinderei-Fabriken und Werkstätten 15 288 000 172 677 Fabriken, die Zeitungen und Zeit schriften drucken und veröffentlichen 8 623 000 45 303 Schriftgießereien, Stereotypie-, Aetz- und Präge-Anstalten 638 000 6 269 Papierausstattung und Luxuspapier (manufactured stationery) 1 867 000 25 156 Kartonnägenfabriken 1 057 000 20 379 Federn-, Bleistift- und Künstlerwaren- Fabriken 487 000 6 307 In dieselbe Gruppe wie die genannten Gewerbe wurden auch noch Juwelier-, Uhrmacher-, Spielwaren-Hersteller und viele andere Gewerbe eingereiht. Alle diese Gewerbe zusammen beschäftigten im Jahre 1907 in rund 16 000 Betrieben 352 000 Personen, und ihre gesamte Erzeugung hatte einen Verkaufs wert von 60,6 Millionen Lstr., die benutzten Rohstoffe kosteten 24,5 Millionen Lstr. Sie bezahlten an andere Firmen für Lohn arbeit 1 221 000 Lstr., so daß diese Gewerbe durch ihre Arbeit den Wert der verarbeiteten Rohstoffe um rund 35 Millionen Lstr. erhöhten. (Paper Making, März 1911) Preisvereinigung der Tütenhersteller. In Karlsruhe tagten am 18. März süddeutsche Hersteller von Papierwaren, um eine Preis vereinigung für Tüten, Beutel und Einwickelpapiere zu beschließen. Die meisten und maßgebendsten Firmen waren erschienen (etwa 40 Firmen) und klagten über die schlechten Preise, denen nur durch einheitliche Preisfestsetzung abgeholfen werden könne. Der süd deutsche Verband hatte bereits mit den benachbarten Bezirks verbänden Unterhandlungen gepflogen, nach welchen Gegenseitig keit verbürgt wird, und Angebote eines Verbandes in das Gebiet des anderen ausgeschlossen sind. Bezüge von entfernt liegenden Fa briken aber sind für die Verbraucher unmöglich, da die Fracht im Verhältnis zu dem Wert der Ware zu hoch ist. Auf fernbleibende Fabriken soll ein Druck dadurch ausgeübi den, daß die für den Bezug des Rohstoffs in Betracht kommenden Fabriken (es handelt sich nur um vier bis fünf, deren Fracht Verhältnisse nach dem süd deutschen Bezirk Rechnung geben) sich verpflichtet haben, an Nicht mitglieder des Verbandes Papier nicht zu liefern, während anderseits die Hersteller der fertigen Ware entschlossen sind, Papierfabriken, welche auch an Nichtmitglieder liefern, die Aufträge zu entziehen. K- (Frankfurter Zeitung) Farbendruck In Nr. 22 lese ich den Schiedspruch, betr. Chromokarton. Ihr Gewährsmann sagt, daß der Drucker einen Fehler gemacht habe. So lange er aber nicht weiß, ob der Drucker der gelben Farbe Trocken firnis oder Sikkativpulver beimischte, kann er seine Behauptung nicht aufrecht erhalten. Wer viel mit bunten Farben zu tun hat, wird die Erfahrung gemacht haben, daß die Farbenfabriken die angeriebenen Farben nicht immer gleichmäßig liefern. Es kommt vor, daß die Farbe der einen Lieferung schneller trocknet als die der anderen. Dies liegt darin, daß man mit dem Zusatz der Trocken mittel nicht gleichmäßig verfährt. Nach meiner Ansicht scheint dem Gelb zu viel Trockenstoff beigemischt worden zu sein. In diesem Falle verharzt die Oberfläche der Farbe und stößt, wie der Drucker sagt, die nachzudruckende Farbe ab, oder läßt sie schwer trocknen. Im vorliegenden Falle hat die Papierfabrik ja selbst beobachtet, daß bei einer der betreffenden Karten, die einige Tage offen aus gelegt war, die Farbe fest auftrocknete. — Man schenke den so viel fach angepriesenen Farbenzusatzmitteln nicht unbedingtes Ver trauen und verbrauche sie nur mit der größten Vorsicht. F.