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80 PAPIER-ZEITUNG Nr. 3 Steuerzahlung durch Postscheck in Preußen Zur weiteren Ausbildung des Postscheckverkehrs, der den Zahlungsverkehr durch Einschränkung der Barzahlungen verbessern soll, erscheint es (wie die preußische Regierung halbamtlich meldet) erwünscht, daß die Stadtverwaltungen ihre Steuerzahlstellen in den Postscheck verkehr einbeziehen und auf diese Weise den Steuer zahlern, die ein Postscheckkonto besitzen, Gelegenheit geben, im Wege dieses Verkehrs ihre Staats- und Gemeindesteuern zu be gleichen. Auch dem Interesse eines großen Teils der übrigen Steuer zahler, die selbst kein Postscheckkonto haben, würde mit der Auf machung eines solchen Kontos für die Steuerkassen gedient sein, da die Zahlung der Steuern alsdann mit Zahlkarte an jedem Post schalter erfolgen könnte, was namentlich den Steuerzahlern, die von der städtischen Zahlstelle entfernter wohnen, die Zahlung wesent lich erleichtern würde. Um den Postscheckverkehr den Bedürf nissen der Stadtverwaltungen und der Steuerzahler anzupassen, wird folgendes Verfahren eingeführt werden: Die Steuerzahler, die ein Postscheckkonto haben, erklären sich ihrer Steuerzahlstelle gegenüber schriftlich damit ein verstanden, daß die Steuern jedesmal bei Fälligkeit von ihrem Postscheckkonto abgeschrieben werden. Die Steuerzahlstelle teilt dem Postscheckamt zu den Fälligkeitsterminen die abzu schreibenden Beträge in einer Liste mit, in der die Steuer zahler mit Namen und nach der Nummer ihres Postscheckkontos geordnet aufgeführt sind. Das Postscheckamt belastet die Konten der einzelnen Steuerzahler und übersendet die Zettel den Teilnehmern mit dem nächsten Kontoauszüge. Die ab gebuchten Beträge werden dem Konto der Steuerzahlstelle in einer Summe gutgeschrieben, wovon die Steuerzahlstelle unter Rücksendung der von ihr eingesandten Liste benachrichtigt wird. Den Kontoinhabern würden die Postscheckämter durch Uebersendung eines Zettels von dem Verfahren Kenntnis geben. Erweiterung des Eilbestelldienstes. Nachdem erst vor kurzem zur Eilbestellung an Empfänger im Orts- und Landbestellbezirkc des Aufgabe-Postorts auch Pakete, Einschreibsendungen, Sendungen mit Wertangabe und Postanweisungen zugelassen worden sind, beabsichtigt das Reichs-Postamt vom 1. April 1911 ab eine weitere erhebliche Verbesserung des Ortseilbestelldienstes einzuführen. In größeren Städten sollen die Postanstalten ermächtigt werden, auf Anruf durch Fernsprecher oder auf schriftliches oder mündliches Verlangen zu den Auftraggebern Boten zu entsenden, die dort Brief sendungen abholen, und diese unmittelbar anschließend an die Ab holung bestellen. Die Einführung des neuen Dienstzweigs erfolgt auf Grund einer Prüfung, die gelegentlich der Beratung des Post etats für 1910 bei Erörterung der Stellung der Reichs-Postver waltung zu den Eilbotenanstalten (Messenger-Boy-Institute) dem Reichstage zugesagt wurde. Es soll dem Publikum ein Ersatz für die bisher von den Eilbotenanstalten geübte, diesen Anstalten jedoch gesetzlich nicht gestattete Beförderung von Briefen geboten werden. Im weiteren sollen die Postanstalten gewöhnliche Briefsendungen, die zur Postbeförderung bestimmt sind, auf Wunsch der Absender bei diesen gegen eine Gebühr von 25 Pf. durch Eilboten abholen lassen. Die Auflieferung der Briefsendungen bei der Postanstalt erfolgt durch die Boten sofort nach der Abholung; diese Eilabholung soll sich auch auf Rohrpostsendungen erstrecken, so daß sie für Berlin eine be sondere Bedeutung gewinnt. (Deutsche Verkehrs-Ztg.) Vervielfältigungs-Masse Deutsche Bürobedars - Gesellschaft Goslar a. H. 36012a — Illustr. 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