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944 PAPIER-ZEITUNG Nr. 26 Gummiertes Papier 901. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht In nachfolgender Angelegenheit bitten Unterzeichnete um Ihren Schiedspruch. Die Großhandlung X in A bot mir im September 1910 gum miertes Papier an, Das Muster war mit dem Aufdruck: „Flach liegend und nicht rollend“ versehen. Ich erteilte der Firma einen Auftrag auf 20 000 Bogen Papier unter der Bedingung, daß es holz frei, gut schreibfähig und vor allen Dingen flachliegend und nicht rollend sein dürfe. Etwa 14 Tage später schrieb ich der Firma, die Konkurrenz habe behauptet, das angebotene Papier lasse sich nicht verarbeiten. Die Firma X beruhigte mich in dieser Beziehung. Als die Lieferung erfolgte, stellte es sich heraus, daß das Papier rollt und nicht flach liegen bleibt, was heute auch von Herrn X zugegeben wird. Ich sowie mein Rechtsanwalt stehen auf dem Standpunkt, daß die Firma X verpflichtet ist, zu dem angebotenen Preise von 11 M. 50 Pf. für die 1000 Bogen nichtrollendes, flach liegendes Papier zu liefern. Den in dieser Angelegenheit gehabten Briefwechsel füge ich bei. Y, Geschäftsbücherfabrik in B * * * Zu obigem Schreiben meines Geschäftsfreundes bemerke ich: Ich sandte im September Muster herum mit dem Aufdruck Ila gummiert, 46x59 cm, 1000 Bg, 12,75 M. 43x68 cm, 1000 Bg, 13,25 M. flachliegend, nicht rollend Auf diese gedruckte Anstellung ging Anfrage der Firma Y vom 9. September ein (siehe Kopie). Ich stellte darauf am 9. September unter Beifügung eines unbedruckten Probebogens das Papier noch mals zu weit billigerem Preise an, ohne jedoch irgend welche Ver- pflichtungen hinsichtlich des Flachliegens und Nichtrollens zu über nehmen. Es handelt sich also m. E. um eine vollständig neue An stellung, und auf diese erhielt ich von der Firma Y Auftrag vom 12. September. Leider rollt das Papier ein wenig, liegt aber nicht wellig und Hunderte Druckereien haben dieserhalb nicht reklamiert, vielmehr nachbestellt. Da aber „viel“ Rollen und „wenig“ Rollen dehnbare Begriffe sind, ich das Papier auch anderweit (im Gegen satz zu meinem Kunden) verwenden kann, so habe ich die Ware zurückgenommen und ihm I a geliefert. Mein Kunde meint, ich müßte ihm diese la-Ware auch zu 11 M. 50 Pf. liefern, dabei würde ich aber 10—15 v. H. bares Geld zulegen, und ich bin der Meinung, daß ich höchstens allerbilligst zu den ursprünglich aufgedruckten Preisen von 12 M. 75 Pf. und 13 M. 25 Pf. zu liefern habe, denn dann erhält mein Kunde flach liegende und nicht rollende Ware zu dem ursprünglich angestellten Preise. Bei 12 M. 75 Pf. und 13 M. 25 Pf. lege ich auch noch Geld zu, denn der regelrechte Preis bei größeren Mengen beträgt mindestens 14 M. und 14 M. 50 Pf. für 1000 Bogen. Ihrem Schiedspruch unterwerfe ich mich. X, Großhandlung in A Die Großhandlung bot, wie der Briefwechsel ergibt, der Geschäftsbücherfabrik auf deren Anfrage vom 9. September die sich auf das mit Preis bedruckte Muster der Großhandlung bezog, „fragliches Papier zu ermäßigtem Preise” an. Die Ge schäftsbücherfabrik bestellte daraufhin von jedem der beiden angebotenen Formate 10 000 Bogen mit der ausdrücklichen Bedingung, daß das Papier flachliegend und nicht rollend sein muß. Die Großhandlung nahm diesen Auftrag ohne Einschränkung an, war also verpflichtet, nicht rollendes Papier zu liefern. Das gelieferte Papier rollt aber nach dem Druck, daher war die An nahmeweigerung des Kunden begründet. Die Großhandlung ist mit der Zurücknahme des Papiers einverstanden, und wir sollen nur entscheiden, ob sie die auf Grund des Abschlusses gelieferte Ersatzwäre teurer als zum Abschlußpreise berechnen darf. In dem Angebot der Großhandlung vom 9. September heißt es nun, daß sie bereit ist, der Geschäftsbücherfabrik „von diesem Papier ein Quantum zu reservieren”, und durch Annahme des Auftrages auf 20 000 Bogen hat sie sich verpflichtet, die bestellte Menge von diesem Papier für den Käufer bereit zu halten. Die Bestellung erfolgte noch im Oktober, also recht zeitig. Wie entscheiden deshalb, daß sie nicht berechtigt ist, den Preis der Abschlußware zu erhöhen. Sie hat aber keine „prima Ware”, sondern nichtrollendes Papier nach dem Ver kaufsmuster zu liefern. Papierprüfungsanstalt „Winkler“, Leipzig untersucht nach Antrag Papiere aller Art auf Zusammensetzung, Brauchi- barkeit und probenmässige Lieferung nach Anstaitstarif, der kostenlos versandt wird. (Antragsformulare ebenfalls auf Verlangen.) [32513 gJuppschere rpwc“ 2 Curt Neidharit, Warzen 1. S. 992 E Wwlw bietet grosse Vorteile. Man [38821 kaufe nur diese moderne, kräftige, billige Schere Georg Krauss, Berlin S 42, Plsxandrinen- F. R. 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