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930 PAPIER-ZEITUNG Nr. 25 Zolltarifierung von Waren Rußland. Der Dirigierende Senat hat folgende Tarifentschei dungen getroffen: Trockne Tinte, zusammen mit den kleinen hölzernen Büchsen, in denen sie eingeführt wird. Die Behälter stellen eine eigentümliche ausländische Verpackung dar, die zusammen mit der Ware an den Käufer übergeht. Auf Grund des § 83 der allgemeinen Dienstanwei sung über die Besichtigung der Waren nach Art. 137 des Tarifs. (Erlaß Nr. 5333 vom Jahre 1910.) Typographische Setz-Gießmaschinen, die das typographische Metall schmelzen und ihm dann bestimmte Formen (Buchstaben) geben — Art. 167, P. 1 c, des Tarifs. (Erlaß Nr. 9859 vom Jahre 1309.) Nicht besonders genannte Pappe in gelältelter Form, mit Papier unterklebt, die als besonderes Verpackungsmaterial zum Schutze von zerbrechlichen Gegenständen auf dem Transport dient, in rollen- artigen Bündeln, ist nach Art. 177, P. 1 c, des Tarifs zu verzollen. (Erlaß Nr. 1154 vom Jahre 1910.) Mit Fliegenpapier zusammen eingeführte Pappschachteln, durch Ausschneiden aus Pappe hergestellt, mit Zeichnungen verziert, die Ersatzverpackungsbehälter für das bereits in ebensolche Schach teln verpackte Papier darstellen — Art. 177, P. 3, des Tarifs. (Erlaß Nr. 1172 vom Jahre 1910.) Karten aus Bristolkarton, die zwar zur Herstellung von Karten für Jacquardstühle bestimmt sind, aber noch nicht die entsprechenden, ( diesen Karten eigentümliche Oeffnungen haben — Art. 177, P. 1 e, j des Tarifs. (Erlaß Nr.' 9862 vom Jahre 1909.) Pappblätter mit runden Oeffnungen an 2 Rändern, vorbereitet zur Herstellung einer besonderen Art zylindrischer Behälter für Garn — Art. 177, P. 1 d. des Tarifs. (Erlaß Nr. 1637 vom Jahre 1910.la Kinderbücher, enthaltend Bilder mit geringem erläuterndem; Text in fremder Sprache unter jedem Bild — Art. 178, P. 2, des Tarifs (Erlaß Nr. 16039 vom Jahre 1910). Bleistifte, -eingeführt in fest verklebter Papierumhüllung, woring sie zu 12 Dutzend verpackt sind, sind nach Art. 216 ohne das Gewicht der Papierumhüllung zu verzollen. Die genannte Umhüllung ist ■ nicht als gleichbedeutend mit Schachteln anerkannt worden. (Erlaß Nr. 10882 vom Jahre 1910.) (Zirkular des Zolldepartements vom 3. Januar d. J., Nr. 91.) dHulii nur echt, wenn mit dem Namen „WEBSTER“ und der Schutzmarke, dem 36834] Stern versehen. Allein-Vertrieb für Deutschland und Schweiz: A. & H. Dürselen BERLIN W 8, Friedrichstr. 59/60 6 Grössen vorrätig: Nr. 12- 15 als Briefklammer. Nr. 16 u. 17 als Schaufenster- Nr. 17 Man verlange Muster und Preise. häkchen, Plakathalter usw. 38 Reuter & Siecke, Berlin W. 8, Markgrafenstrasse Patentklammer „BEST Zweckmässigste Briefklammer. Mittelst leichtem Fingerdruck zu befestigen. Kein Verletzen der Hände. Bester Ersatz für Bureau-Nadeln, Eckklammem u. dergl. Nr. 12 Nr 13 [32237 Katalog gratis und franco Boehms&Hänack.Lud<enwalde. Pappteller-it Carfonnapen-Fabrik. Nur im directen Verkehr mir Grossisten GrössteLeisungs- Höchsher Rabatt! Schwarzlackierter Papier- Locher mit Spänebehälter Louis Leitz, Feuerbach (Württemberg) 136558