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74 PAPIER-ZEITUNG Nr. 3 Bild 1 wegen Faltenbildung eines Metalltuches, wofür von an- Bild 2 Ein gleiches Sieb, das mit diesem zusammen zeigte diese Faltenbildung nicht. auf für auf gekommen ist. gefertigt wurde, Es handelt über den Rand a 1 ergießt, wenn die Schüssel angefüllt ist. Der Rand ß 1 ist von einem höheren Flansch D umgeben, an den sich ein Trichter E anschließt. Der Trichter E besteht aus einem Hohlkegel aus Blech, welches siebartig gelocht und innen mit einem so feinen Drahtgewebe bedeckt ist, daß die Stoffasern zurückgehalten werden. Ueber dieses Gewebe rieselt das über den Rand al fließende Stoffwasser abwärts, wobei die Fasern sich innen absetzen, während das reine Wasser nach außen tritt und an der Außenwand des Trichters herabrieselt. Der Trichter E ist durch zwei Speichenräder F und G mit der zentralen Achse H verbunden, die mittels eines Getriebes / in schnelle Umdrehung versetzt wird, so daß auch der Trichter E schnell umläuft. Die Falten in Metalltuch Zum Austrag einer Streitigkeit Abwasser-Reiniger und Stoffänger George S. Witham Sr. in Sandy Hill, Staat New York, erhielt das amerikanische Patent 954154 für einen Stoffänger, der in Bild 1 in senkrechtem Schnitt, in Bild 2 im Grundriß dargestellt ist. Das Stoffwasser rieselt durch den siebartig durchbrochenen Boden des Troges C auf eine kreisförmige Platte A, die mittels Stangen a an einem Balken B aufgehängt ist. Die nicht durch brochene Platte A ist mit einem etwa 8 cm hohen Rand ß 1 versehen, so daß eine flache Schüssel gebildet wird und das Stoffwasser sich Metalltuch-Fabrikan 1 Wir bitten um die Meinung sachkundiger Leser. Schrijtleitung Speichenräder F und G bilden an der Innenseite des Trichters je einen Damm L und g, an denen sich der innen herabrutschende Stoff zunächst anstaut, um .dann über die Kante des Dammes herabzufallen. Die genannte Achse H ruht unten in einem Spur lager J, welches auf dem Boden der Rinne K angebracht ist. Durch eine Oeffnung im Deckel dieser Rinne fließt der noch wässerige Stoff aus dem Innern des Trichters E über den Rand des unteren Dammes g in die Rinne K und wird von dieser zu weiterer Verwendung seitlich abgeleitet. Mittels einer Spritzvorrichtung N, die von außen gegen den Trichter E wirkt, wird verhütet, daß sich dessen Maschen verstopfen. Rippen M dienen zur Versteifung des Trichters E. der bestellenden ausländischen Papierfabrik ausschließlich das Sieb verantwortlich gemacht wird, während ich die Ursache im Sieb bestreite und die Schuld schädlichen äußeren Einwirkungen auf das Tuch während des Ganges in der Ma schine zuschreibe, bitte ich Sie um sach verständige Aeußerung darüber, ob es in Fach kreisen längst anerkannt ist, daß die Ursache der Entstehung von Falten in Maschinensieben stets auf Unregelmäßigkeiten bei der Führung des Siebes in der Papier- oder Stoff-Ent wässerungsmaschine zurückzuführen ist. Die bestellende Fabrik schrieb mir seiner zeit: „Schon wenn in Gang gesetzt, schien das Sieb in der Mitte schlaff zu seih, nach einigen Tagen erschien eine Falte, die sich schnell zu einem Riß ausbildete. Das Sieb war 14 Tage im Gebrauch.“ Hieraus geht hervor, daß der Anfang des Schadens erst aufgetreten ist, nachdem das Tuch auf der Maschine in Gang gesetzt war, wobei unter der fortgesetzt schädlichen Ein wirkung die beklagte Faltenbildung nach und nach im Verlauf von 14 Tagen zur Erscheinung Französischer Zoll auf Pergamynpapier Siehe Nr. 86 von 1910 Seite 3241 Die französischen Fachkreise erwarten täglich eine amt liche Verordnung, welche der Verzollung von Pergamentpapier nach dem Satz von 10 Frank die 100 kg ein Ende macht und Verzollung nach dem Satz von 20 Frank (wie für Pergament ersatzpapier) vorschreibt. Da diese Verordnung ohne vorherige Ankündigung erlassen wird und sofort in Kraft tritt, so empfiehlt Abgeordneter A. Failliot in der „Papeterie“ den an dieser Einfuhr Beteiligten folgendes Verhalten: Alles Pergamyn papier, das beim Erlaß der Verordnung im Zollamt lagert und nicht entsprechend der neuen Verordnung deklariert ist, würde das Einfuhrhaus der gesetzlich vorgeschriebenen Strafe aus setzen. Daher sollen die Einfuhrhäuser ihre Zollagenten be auftragen, über die Ware keine Deklaration abzugeben, bevor sie sich beim Zollamtsvorsteher erkundigt haben, ob die er wähnte Verordnung schon erlassen ist. Sollte dies der Fall sein, so muß der Agent die Deklaration der Verordnung an passen; ist aber seit dem 14. April 1910 in bezug auf Per gamynpapier keine Verordnung erlassen worden, so kann er die Deklaration wie bisher abgeben. Der einführende Fabrikant wird gut tun, seiner Versandanzeige beim Versenden der Ware von der Fabrik keinerlei Zollerklärung beizulegen, seinem Agenten aber das vorerwähnte Verhalten vorzuschreiben. sich im vorliegenden Fall um ein kräftiges, schwerem, modernem Webstuhl angefertigtes drilliertes Tuch eine Stoffentwässerungsmaschine, das bei der Ingangsetzung meiner Streckmaschine vor dem Versand tadellos glatt und eben lief.