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628 PAPIER-ZEITUNG Nr. 17 In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von i M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin SW oi, Gitschiner Str. 97—103 an jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Post anweisung und bezeichne darauf deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Gautschwalze aus Gummi für Papiermaschinen von Peter Robertson Thom in Appleton, Wise., V. St. A. DRP 231257. (Kl. 55) In dem Hauptseitenrahmen 1 der Maschine sind die obere und untere Gautschwalze 2 und 3 drehbar gelagert. Das Ma schinensieb 4 ist nach dem Passieren des letzten Saugkastens 5 in der üblichen Weise um die untere Gautschwalze 3 herumge leitet. Die obere Gautschwalze 2 ist mit einem Ueberzug 6 aus vul kanisiertem Gummi versehen, welcher an seiner Außenseite am besten weich gehalten und genügend stark und fest ist, um eine leicht nachgiebige und elastische Oberfläche zu bilden. Ober halb der oberen Gautschwalze 2 ist nach der Erfindung eine klingenähnliche Platte 7 derart angebracht, daß ihr unteres Ende den Umfang der Walze 2 während des normalen Ganges nicht berührt. Die untere Kante der Platte 7, die verhältnismäßig dünn gehalten ist, steht von der Walze um einen Abstand ab, der geringer ist als die Stärke der in Bildung begriffenen Papier bahn. Wenn also das Papier beim Eintreten in die Gautsche oder beim Zerreißen zwischen den Gautschwalzen an der oberen Walze hängen bleibt, und sich um diese herumschlingen will, so erfaßt die Platte 7 das Ende der Papierbahn und hält so die Walze rein. Um die Platte 7 leicht genau einstellen zu können, ist sie auf einer Schiene 8 angeordnet, die sich wiederum in Kon solen 9 einstellen läßt und durch Stellschrauben 10 in ihrer verti kalen Lage gesichert werden kann. Um irgendwelche Flocken von Papier oder Fasermasse, die auf der Oberfläche der oberen Walze etwa hängen bleiben, zu entfernen und abzuwischen, ist dann noch die bekannte Schaber klinge 11 vorgesehen, die sich oberhalb der Walze entlang dieser erstreckt, und zwar etwas hinter der Platte 7. Die Schaber klinge 11 soll nachgiebig gegen die Gautschwalze anliegen und ist zu diesem Zweck an ihrer wirksamen Kante mit einem Filz streifen 12 besetzt. Die Schaberklinge 11 kann ganz heraus genommen werden und ist auf Konsolen 13 einstellbar. Patent-Anspruch: Gautschwalze aus Gummi für Papiermaschinen, dadurch gekennzeichnet, daß vor der üblichen Schaberklinge (11) der oberen Gautschwalze (2) eine über die ganze Breite der Walze (2) reichende einstellbare Platte (7) vorgesehen ist. Verfahren und Vorrichtung zum Bleichen von Bambus und ähnlichen Rohstoffen von James Scott Turner und Arthur Wellesley Maxwell in London. DRP 231079. (Kl. 55) Bekanntlich sind Bambusfasern mittels der bisher bekannt gewordenen Bleich verfahren nicht bleichbar, weil jede einzelne Faser von reifem Bambus in eine farbige Hülle eingeschlossen ist, die eine gelbe Farbe annimmt, wenn sie mit Chlor oder an derem Bleichmittel in Berührung kommt. Hierbei wird außerdem die Faser beschädigt, indem sie kurz und spröde wird. Der Er findung gemäß wird der Bambus einer Vorbehandlung unter worfen, die im wesentlichen darin besteht, daß die Bambusmasse in einer freien Sauerstoff enthaltenden Salzlösung eingeweicht wird, der man Schwefelsäure zusetzt; die breiige Masse wird dann gewaschen und in eine schwache alkalische Lösung gebracht. Hieran schließt sich dann der eigentliche Bleichvorgang. Der so behandelte Bambus soll glänzend weiße Farbe von gutem Aus sehen erhalten. Bei der zur Ausführung des Verfahrens dienenden Vorrichtung werden zwei Elektroden verwendet, zwischen welchen die Salz lösung hindurchfließt. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. Patent-Ansprüche : 1. Verfahren zum Bleichen von Bambus und ähnlichen Roh stoffen, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem eigentlichen Bleichen die die Bambusfaser umgebende, ihrem Bleichen hinder liche Schicht mittels einer freien Sauerstoff enthalten den Salzlösung entfernt wird. 2. Verfahren nach Patentanspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß die Bambusmasse vor 'dem eigentlichen Bleichen in einer freien Sauerstoff ent haltenden Salzlösung, bei spielsweise Seewasser und Schwefelsäure, eingeweicht, dann gewaschen und schließlich mit einer schwachen alkalischen Lö sung behandelt wird. 3. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Salzlösung vor ihrer Ein wirkung auf die Bambus masse einem elektrischen Strom ausgesetzt wird. 4. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die im Anspruch 2 genannten Säuren vor ihrer Zusetzung zur Salzlösung einem elektrischen Strom ausgesetzt werden. 5. Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens nach Patent anspruch 1, gekennzeichnet durch zwei parallele Elektroden von verhältnismäßig großer Oberfläche, zwischen welchen die vom elektrischen Strome zu behandelnde Salzlösung oder Säure hin durchfließt, und durch eine zwischen den Elektroden vor gesehene Wandung, welche den nahe der den Sauerstoff ansammelnden Elektrode vorüberfließenden, diesen absor bierenden Teil der Flüssigkeit getrennt von dem nahe der anderen Elektrode vorüberfließenden Flüssigkeitsteil zum Abfluß bringen läßt. Vorrichtung für Matrizensetz- und Zeilengießmaschinen des Monoline-Systems zur Führung und Ausrichtung der Matrizen zeile von General Composing Company, G. m. b. H. in Berlin DRP 229239. (Kl. 15) Das zur Führung der Matrizenzeile von der Sammel- nach der Gießstelle dienende, am Zeilenwagen angeordnete Lineal greift mit Spielraum in die Führungsnuten der Matrizen ein, und ein im Maschinengestell verschiebbar gelagertes Ausrichte lineal tritt an der Gießstelle spielfrei in die Nuten ein. Das Ausrichtelineal ist im Gießblock gelagert und wird durch eine gleichzeitig das Führungslineal zurückschiebende Vorrichtung zwangläufig vorgeschoben, die beim Zurück bewegen des Ausrichtelineals das Führungslineal in seiner zurückgeschobenen Stellung stehen läßt. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen.