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598 PAPIER-ZEITUNG Nr. 17 20 v. H. Aestestoff, erst gekollert und dann im „Lannoye” geknetet • 10 v. H. Ausschuß im „Lannoye“ geknetet Viskose- und Harzleimung (8000 m mittlere Reißlänge, 5 v. H. Dehnung) 2. Mittelheller schwed. Kraftstoff 10 v. H. Mitscherlich-Sulfitstoff 60 v. H. Sulfatstoff, im „Lannoye” geknetet 20 v. H. Sekunda-Sulfitstoff 10 v. H. Ausschuß, im „Lannoye” geknetet Harzleimung (7000 m mittlere Reißlänge, 4 v. H. Dehnung) 3. Dunkel schwed. Kraft 3 A 60 v. H. Sulfatstoff 10 v. H. Aestestoff, raffiniert und gekollert 20 v. H. Kraftpapierausschuß, im „Lannoye” geknetet 10 v. H. Maschinenausschuß Harzleimung (6800 m mittlere Reißlänge, 31 v. H. Dehnung) E. Gegenseitigkeitsvertrag zwischen Amerika und Kanada Deutschland hat leider auf Grund der gegenwärtigen handels politischen Beziehungen weder in Kanada noch in den Ver einigten Staaten einen vertragsmäßigen Anspruch auf Mitgenuß der neuen Zollermäßigungen. Denn das neue mit dem 1. März 1910 in Kraft getretene deutsche Provisorium mit Kanada hat nur dem Zollkrieg ein Ende gemacht, ohne daß ein vertraglicher Zustand an dessen Stelle getreten wäre. Auf kanadischer Seite sind nur die Zollkriegs-Zuschläge in Höhe von 331/3 v. H. auf gehoben worden, im übrigen aber unterliegt die deutsche Ein fuhr dem kanadischen Generaltarif und hat keinen Anspruch auf den Vertragstarif, wie die Einfur der anderen in Kanada meistbegünstigten Staaten. Das neue Abkommen muß daher für Deutschland einen Anlaß bieten, die Vertragsverhandlungen mit Kanada mit allem Nachdruck wieder aufzunehmen. Ebensowenig haben wir ein Vertragsverhältnis mit den Vereinigten Staaten, vielmehr ist die vorjährige Reglung unserer Handelsbeziehungen beiderseits durch .autonomes Gesetz erfolgt. Auf Grund des neuen Provisoriums vom 7. Februar 1910 haben die Vereinigten Staaten uns durch eine Proklamation des Präsi denten ihren Minimaltarif, wir ihnen unseren gesamten Vertrags tarif eingeräumt. Der deutsche Bundesrat wurde durch beson deres Reichsgesetz ermächtigt, für die Einfuhr aus den Vereinigten Staaten unsere Vertragssätze „in angemessenem Umfange” zur Anwendung zu bringen. Wenn der Bundesrat darauf bis auf weiteres der Union den gesamten Vertragstarif zugestanden hat, so war er dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet. Er ist jederzeit in der Lage, ohne Befragen des Reichstages den Ver einigten Staaten den Mitgenuß des deutschen Vertragstarifs ganz oder teilweise zu entziehen, wenn sich die zollpolitischen Verhältnisse auf amerikanischer Seite ändern. Hierfür kommt die folgende Bestimmung des Ermächtigungsgesetzes in Be tracht: „Lassen die Vereinigten Staaten durch Gesetze, Verträge mit dritten Ländern oder auf irgendeine andere Weise bezüg lich des Warenaustausches zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten irgendwelche den gegenwärtigen Zu stand zuungunsten Deutschlands verschiebende Aenderungen eintreten, so wird der Bundesrat nach seinem Ermessen die den Erzeugnissen der Vereinigten Staaten gewährten Begünsti gungen ganz oder teilweise zurückziehen.” Danach haben wir also weder ein Vertrags- noch ein Meist begünstigungsverhältnis mit den Vereinigten Staaten, infolge dessen keinen rechtlichen Anspruch auf die neuen Zollermäßi gungen. Es darf aber erwartet und müßte unbedingt gefordert werden, daß die Vereinigten Staaten, bis ein Tarifvertrag mit Deutschland zustande kommt, durch besonderes Gesetz ihre neuen Mindestsätze Deutschland einräumen, solange sie An spruch auf die deutschen .Mindestsätze haben. (A. d. Mittig, d. Handelsvertragsvereins.) Frachtermäßigung auf Papier in Rumänien. Die Generaldirektion der rumänischen Eisenbahnen teilt mit, daß nicht satinierte Papiere für Zeitungen, Rollenpapier und Packpapier, wenn sie als gewöhn liches Frachtgut in Mengen von wenigstens 5000 kg und in gewöhn lichen Wagen befördert werden, im Lokalverkehr nach Klasse II tarifiert werden. Diese Verfügung bedeutet erhebliche Herabsetzung der Frachtsätze. K- (Bukarester Tgbl.) Kühlwalze der Feinpapier-Maschine In einer unserer Papiermaschinen haben wir vor der Aufwickel vorrichtung (also hinter den Glättwerken) einen Kühlzylinder an gebracht. Der Mantel dieses Zylinders besteht aus elektrolytisch abgeschiedenem Kupfer und hat glatte Oberfläche. Wir können nun diesen Zylinder nicht in Betrieb nehmen, da er schwarz wird und das um ihn herumlaufende Papier schmutzig macht. Alle Ver suche, ihn zu reinigen, blieben erfolglos; nach kurzer Zeit war er wieder schwarz. An der Oberfläche des Zylinders kondensiert sich fortwährend Wasser. Ich vermute, daß Salze aus dem Papier in Lösung ge bracht werden und zum Teil durch die Abkühlung auskristallisieren. Meine Vermutung kann ich aber leider nicht prüfen, da die Ab scheidungen so gering sind, daß ihre Menge zur Analyse nicht aus- reicht. Ist Ihnen oder Ihren Mitarbeitern oder andern Praktikern ein ähnlicher Fall bekannt? Worauf beruht die Erscheinung und wie kann ihr abgeholfen werden ? Papierchemiker Antwort eines Werkführers: Das Schwarzwerden des Kühl zylinders, und daß er die Papierbahn an der unteren Seite be schmutzt, kann verschiedene Ursachen haben. Zuerst müßte festgestellt sein, ob nicht das Schwarzwerden des Papiers auch früher vorgekommen ist ohne bemerkt zu werden. Bei unsati nierten (maschinenglatten) Papieren ist der Fehler weniger auf fällig. Trat der Uebelstand zeitweilig schon früher auf, so liegt seine Ursache nicht am Kühlzylinder, muß vielmehr anderswo gesucht werden. In Papierfabriken, welche ihre Harzseife selbst herstellen, muß darauf geachtet werden, daß dabei nicht zu viel kaustische Soda verwandt wird, um die Lösung zu beschleunigen, sondern daß man lieber länger koche. Die Siebe, durch welche die Soda lösung für die Harzbereitung gegossen wird, müssen in gutem Zustande sein, weil sonst Unreinheiten der Soda in den Harz leim und mit diesem in den Papierstoff kommen. Auf dem Sieb der Papiermaschinen werden nun diese Verunreinigungen durch die Sauger an die untere Seite der Papierbahn gezogen, auf den Trockenzylindern erhitzt, auf dem Kühlzylinder aufgeweicht, und es entstehen kleine gelbe Flecke. Ebenso enthalten fast alle Beschwerungsstoffe wie Chinaclay, Asbestine, Talkum usw. verunreinigende Bestandteile, welche, wenn die Füllstoffe nach dem Kochen durch mangelhafte oder zu weite Siebe gegossen werden, auf der oberen, mehr aber auf der unteren Seite der Papierbahn als dem bloßen Auge kaum sichtbare Körnchen erscheinen. Kommt die Papierbahn dann nach Verlassen der Trockenpartie auf einen Anfeucht- oder Kühlzylinder, so weichen diese Bestandteile auf und hinter lassen im Papier kaum sichtbare Flecke, welche später, besonders nach dem Satinieren, sichtbar werden. Bei schlecht geschlämmter Asbestine ist dies ganz bestimmt der Fall. Nach dem Auflösen der schwefelsauren Tonerde, sei es kalt oder durch Kochen, muß ebenfalls beim Durchlässen durch die Siebe mit Sorgfalt gearbeitet werden. Die Siebe sollten nie unter Nr. 200 genommen werden. Bei Herstellung feiner Papiere läßt man die so gesiebte Lösung noch durch einen langhaarigen Wassersackstoff laufen. Auch die feinsten Absonderungen von schlecht gelöster schwefelsaurer Tonerde verursachen Schwarz werden des Kühlzylinders und Flecke in der Papierbahn. Wenn nun, wie es manchmal vorkommt, Asbestine, China clay und Talkum trocken in die Holländer gegeben werden (in Feinpapierfabriken sollte dies nicht vorkommen!), so kann man mit Sicherheit auf Beschmutzung des Kühlzylinders und der unteren Seite der Papierbahn rechnen. Bevor man dem Kupfermantel des Kühlzylinders die Schuld zuschiebt, muß ferner dafür gesorgt werden, daß von den Schabern der Trockenzylinder und Glättwerke kein Schmutz und feiner Rost auf die Papierbahn gelangt, etwa angezogen durch die Elektrizität des Papiers, und auf den Kühlzylinder mitgenommen wird. Denn in diesem Falle wird letzterer bestimmt schmutzig. Hat sich indessen der Uebelstand erst gezeigt, nachdem der Kühlzylinder in Gebrauch genommen wurde, so ist anzu nehmen, daß der Uebelstand an dem Kupfermantel liegt, dieser muß also aus schlechtem Material hergestellt sein. In diesem Falle hat man, wenn der Kühlzylinder mit kaltem Wasser be schickt wird und schwitzt, immer zu erwarten, daß der Mantel schwarz wird und infolge des schlechten Materials Schmutz ab setzt. Dann hat aber der Mantel dem bloßen Auge kaum sicht bare poröse Stellen, durch welche sich die schmutzigen Stellen bilden. - .. Das Schwarzwerden des Mantels wäre ja an sich nicht schlimm, falls dieser aus bestem, reinem Material besteht. Auch die kupfernen Leitwalzen der Trockenpartie bis zum Rollapparat