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Nr. 16 PAPIER-ZEITUNG 571 Perforierkamm Zu Nr. 14 S. 492 Das Stumpfwerden des Perforierkammes ist nach meiner An sicht allein durch die Gummischicht des zu perforierenden Papiers verursacht. Es lassen sich aber viele Tausende von Bogen ohne Versagen perforieren, wenn der Kamm im Laufe der Arbeit häufig geölt wird. Am einfachsten geschieht dies dadurch, daß man alle 15 — 20 Minuten kräftig geöltes Papier 10—12 mal oder noch öfter durch die Maschine gehen läßt. Die an den Nadeln haftenden Gummi teile gehen dann ab. Es ist auch zuviel verlangt, 5 Bogen gummiertes Papier, es müßte denn dünnes Seidenpapier sein, gleichzeitig zu perforieren. Ich lasse darauf achten, daß nicht mehr als 3 Bogen gummiertes Papier gleichzeitig durchgehen,’ und kann dann bei häufigem Oelen tagelang perforieren. Dann ist es allerdings an gebracht, beide Teile herauszunehmen und gründlich zu reinigen. Nach erfolgter Reinigung geht die Arbeit wieder flott vonstatten. Wer ständig gummiertes Papier zu perforieren hat, tut gut, einen Apparat in Reserve zu halten, da die Nadeln bei dieser Arbeit sehr schnell abstumpfen, und das Schärfen mehrere Tage in Anspruch nimmt. Auch ein Geschäftsbiicherfabrikant * * * Der Rat, Perforierkämme täglich wenn nicht noch öfter zu schleifen, wird von dem Lieferanten wohl nicht ernst gemeint sein, denn gar bald wären dann die Kämme unbrauchbar, während sie bei sachgemäßer Behandlung 10 und mehr Jahre halten und selbst bei Verarbeitung sehr schweren gummierten Papiers höchstens alle 14 Tage bis 3 Wochen geschärft werden sollen. Zunächst ist beim Einsetzen des Kammes darauf zu achten, daß die Stifte leicht in die Löcher der Unterlage eindringen. Man merkt ein Nichtpassen beim ersten Schlag. Die Perforierstifte werden einzeln befestigt und zu einem Kamm zusammengefügt. Es kommt nun nicht selten vor, daß ein oder auch mehrere Stifte (ein großer Perforierkamm besitzt mehr als 100 solcher) um eine Winzigkeit von der senkrechten Rich tung abweichen. Mit dem Auge läßt sich dies nicht feststellen, man muß es am Schlag der Maschine herausfinden. Bringt man die Ma schine mit eingesetztem Perforierkamm' langsam in Gang, so wird oft ohne untergeschobenen Bogen ein Klemmen bemerkt werden. Es passen dann einige Stifte nicht haargenau, was sofort geändert werden muß. Da die Abweichung äußerst gering ist, wird der nicht passende Stift mit jedem Schlag gewaltsam in seine Oeffnung ge zwungen, nützt sich also ab und schneidet kein Papier mehr. Selten wird vor der Reparatur festgestellt, ob alle Perforiernadeln stumpf sind. Sieht man sich einen solchen Kamm genau an, so findet man, daß ein Teil der Nadeln an der linken oder rechten Seite, ein anderer Teil zwischeneinander abgenützt sind. Im Fabrikbetrieb ist für solche Beobachtungen wenig Zeit übrig. Um vorzeitiges Stumpfwerden der Perforiernadeln zu verhindern, ist es erforderlich, stets die gleiche Anzahl Bogen zu verarbeiten. Ich war in Betrieben mit 4 — 6 Perforiermaschinen tätig und konnte beobachten, daß darauf sehr wenig Sorgfalt verwendet wird. Die Mädchen an der Maschine müssen öfter kontrolliert werden, be sonders bei gummierten Papieren ist darauf zu achten, daß nicht mehr als 4 Bogen in die Maschine eingeführt werden. Auch tägliches öfteres Reinigen darf nicht unterlassen werden. Die Lieferanten von Perforiermaschinen geben nachstehende Anweisung: „Sind gum mierte Papiere perforiert worden, dann läßt man zur Reinigung der Stifte einen mit trockener Seife eingeriebenen Papierbogen nach perforieren.” Je öfter die Perforiernadeln gesäubert werden, um so länger bleibt der Kamm brauchbar. Das Abbrechen der Nadeln ist fast immer auf mangelhafte Reinigung zurückzuführen. Aller dings brechen Nadeln auch, wenn sie sich gelockert haben und wenn faltiges Papier perforiert wird. An Hand des Lohnbuches habe ich festgestcllt: Vom 2. bis 16. 8. 1910 = 13 Arbeitstage = 1 17% Arbeitsstunden, geleistet rund 80 600 Schlag; Schärfkosten 16 M. 10 Pf. Vom 17. bis 29. 8. 1910 = 11 Arbeitstage = 98% Arbeitsstunden, geleistet rund 69 500 Schlag; Schärfkosten 28 M. 75 Pf. Es wurden in dieser Zeit nur gummierte Etiketten perforiert, bei ungummiertem Papier war der Kamm im Durchschnitt 20 Arbeitstage brauchbar. Der Perforierkamm war 2% Jahre im Gebrauch und hatte nur wenige Ersatznadeln. Beim zweiten Kamm wurde über schlechtes und altes Material geklagt, da durch Ausbrechen der Perforiernadeln hohe Reparaturkosten entstanden. Um die Perforiernadeln vor Rost zu schützen, empfiehlt es sich, von Zeit zu Zeit einen mit Oel getränkten Bogen zu perforieren. T. * * * Auch wir litten unter den geschilderten Uebelständen beim Perforieren des gummierten Papiers, aber wir haben uns geholfen, indem wir einen Bogen Papier in der Größe des zu perforierenden Papiers von beiden Seiten ordentlich mit Maschinenöl tränkten und diese Bogen hin und wieder perforierten, dadurch wurden die Zähne des Kammes geschmeidig, und man konnte dann wieder 100-150 Bogen ohne Störung perforieren. Werkführer Tarifbewegung im deutschen Lichtdruckgewerbe Die tariflose Zeit im deutschen Lichtdruckgewerbe, die am 1. Januar 1911 einsetzte, hat erfreulicherweise nicht lange ge dauert. Die Berliner Lichtdrucker stellten an die Unternehmer Forderungen auf Abschluß eines Lokaltarifes, und als die Prinzi pale hierauf nicht eingingen, reichten die Gehilfen (auch die unorganisierten und die weiblichen) nahezu einstimmig ihre Kündigungen ein. Dadurch kam es zu Verhandlungen mit dem Verband Deutscher Lichtdruckereibesitzer über den Abschluß eines Tarifes für ganz Deutschland. In den ersten Verhand lungen wurden nur Richtlinien gezeichnet, die die Grundlage für weitere Verhandlungen bilden und erst in Unternehmer und Gehilfenkreisen eingehend erörtert werden sollten. Nach dem dies geschehen, fanden jetzt weitere Verhandlungen statt, die zum Abschluß eines Zentraltarifes führten, der gegenüber dem früheren Tarif wesentliche Verbesserungen aufweist. Der wichtigste Beschluß ist die grundsätzliche Anerkennung des Achtstundentages für alle Teile des Gewerbes. Er wird auf folgender Grundlage zur Durchführung gelangen: Die Arbeits zeit beträgt vom 1. Juli 1911 ab 81 Stunden täglich und.vom 1. Januar 1913 ab acht Stunden. In den Berliner Firmen, in denen bereits die 81 stündige Arbeitszeit besteht, soll schon am 1. Januar 1912 die achtstündige Arbeitszeit eingeführt wer den. Vom Jahre 1913 ab wird also dann im deutschen Licht druckgewerbe der Achtstundentag eingeführt sein. Der Mindestlohn für Ausgelernte im ersten Gehilfenjahre, der nach dem alten Tarif 25 M. betrug, wurde auf 27 Ml wöchent lich erhöht. Dem Lehrprinzipal ist gestattet, Ausgelernten im ersten Halbjahre nach beendeter Lehrzeit 24 M.. Wochenlohn zu zahlen, früher 22 M. Der Zuschlag für Ueberstunden beträgt jetzt für die erste Stunde 25 v. H., dann 331/3 und für Sonntagsarbeit 50 v. H. Die Feiertage werden wie bisher voll bezahlt. Als Grundlage für die Lehrlingsskala wurde der Grundsatz anerkannt, daß auf 1—5 Gehilfen ein Lehrling gehalten werden darf. Die Kündigungsfrist beträgt wie bisher 14 Tage. Als Sitz des Tarifamtes wurde Berlin bestimmt, wodurch eine alte Forderung der Gehilfenschaft erfüllt ist. Das Tarif gebiet wurde in 8 Kreise eingeteilt, die Kreisvertreter der Prinzi pale und Gehilfen bilden den Tarif ausschuß. Von der Einrichtung besonderer Tarif-Arbeitsnachweise wurde Abstand genommen, die Arbeitsvermittlung der Ge hilfenorganisation (des Verbandes der Lithographen, Stein drucker und verwandten Berufe) soll von den Unternehmern in erster Linie berücksichtigt werden. Der Tarif tritt sofort in Kraft und hat Gültigkeit bis zum 31. Dezember 1915. Die wenigen deutschen Anstalten, die als Nichtmitglieder des neuen Prinzipalsvereins diesen Tarif ab lehnen, werden mit Nachdruck zur Anerkennung veranlaßt werden, so däß der neue Tarif bald allgemein in Deutschland eingeführt sein wird. * * * Unfallversicherung der Zeitungsausträger. Ein 40 Jahre alter Sattler und Tapezier, der als Nebenerwerb für eine am Orte er scheinende Zeitung Austrägerdienste leistete, hatte auch die Orte Groß- und Kleinbockenheim sowie Kindenheim täglich mit Zei tungen zu versehen. Auf dem Rückwege stürzte er vom Rade und zog sich eine Verrenkung der rechten Schulter zu. Die Sektion IV der deutschen Buchdrucker-Berufsgenossenschaft lehnte den er hobenen Entschädigungsanspruch mit dem Hinweise ab, daß der Unfall erst nach beendeter Arbeit erfolgte. Auf eingelegte Berufung kam das Schiedsgericht zu folgendem Urteil: Unter Aufhebung des Bescheides der Buchdruckerberufsgenossenschaft wird dieselbe für verpflichtet erklärt, anzuerkennen, daß dem Berufungskläger ein Unfall zugestoßen ist und demselben ab 6. November 1910 eine Unfallrente von 15 v. H. mit monatlich 7 M. zu gewähren. Gründe: Die tägliche Hin- und Rückfahrt ist als Gesamtdienst des Zeitungs trägers anzusehen, derselbe gehe vom Empfange der Zeitungen an und dauere bis zur Rückkehr. Das Ganze ist als einheitlicher Betrieb anzusehen und versicherungspflichtig. — Noris — Preiserhöhung für Buchbinderarbeiten in Belgien. Infolge Er höhung der Arbeitslöhne und der Preise mancher Rohstoffe haben die großen belgischen Papierwarenfabriken in gemeinsamem Einverständ nis die Preise einer Anzahl von Waren erhöht. Die Erhöhung beträgt für geheftete Waren 3 v. H., für Bücher mit Moleskinband 5 v. H. und für lalle gebundenen Waren 5 v. H.