Volltext Seite (XML)
568 PAPIER-ZEITUNG Nr. 16 Schreibpapier 892. Schiedspruch. Schiedsprfiche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Aus der Schweiz Wir bitten in nachstehender Angelegenheit um Ihren Schied spruch, dem wir uns unterwerfen. Papierfabrik X in A erhielt von uns einen Auftrag auf etwa 15 000 kg Schreibpapier. Einliegend Muster (gezeichnet 1), welches wir der Fabrik als Satinage- und Qua litätsmuster gaben. Einliegend auch Qualitätsmuster dieses Papiers, welche wir von der Fabrik verlangten. Besonders gepackt erhalten Sie Ausfallmuster der Fabrik. Das Papier wurde bei weitem nicht so schön herausgearbeitet wie die Vorlagemuster. Die Durchsicht ist sehr unregelmäßig und unrein, unser Ausdruck war „abscheulich” für einige der Papiere. Einer der Direktoren der Fabrik besuchte uns in dieser Angelegenheit und sagte, daß das Papier genau mit dem gleichen Rohstoff usw. angefertigt wurde (was wir nicht be zweifeln), es sei aber leider versatiniert worden, was dem Papier diese unschöne Durchsicht gibt, Streifen, teilweise glasig usw. Jetzt wider ruft die Fabrik die Aussage ihres Direktors und sagt, das Papier sei tadellos nach Muster ausgefallen. Dies finden wir nicht richtig. Können wir diese Anfertigung mit ruhigem Gewissen zurückweisen. Da wir meistens unsere großen Aufträge bei unsern Vertretungen aufgegeben haben, sind wir noch nie in den Fall gekommen, Rügen gerichtlich entscheiden zu lassen, und es wäre uns recht, wenn auch diese Angelegenheit auf gütlichem Wege erledigt werden könnte. Die Fabrik behauptet, bei dickeren Papieren lasse sich keine bessere Durchsicht erzielen, das ist aber unrichtig. Einliegend Muster von einem fremden Papier in der gleichen Preislage, welches, obschon dick, schöne ruhige Durchsicht hat. Ferner lassen auch die dünnen Sorten in der Durchsicht zu wünschen übrig. Die Fabrik wußte genau, daß wir großes Gewicht auf die Durchsicht legen. Y, Papiergroßhandlung in B. * * * Mit der Papiergroßhandlung Y in B (Schweiz), mit welcher wir in reger Geschäftsverbindung stehen, sind wir über eine Lieferung von 15 000 kg Papier in eine Meinungsverschiedenheit geraten. Es handelt sich um billiges holzfreies weißes Schreibpapier, welches nach unserem einliegenden Musterbuch laut einliegenden Original aufträgen bestellt wurde. Ihrem Schiedspruch in dieser Angelegenheit wollen wir uns unterwerfen. Das Papier ist mit einem der Firma Y geschützten Wasserzeichen versehen, so daß wir nach anderer Seite hin keine Verwendung dafür haben. Auch ist das Format in Deutschland nicht üblich. Als Vor lage wurde uns das aus unserm Musterbuche herausgeschnittene heiligende Blatt, welches mit Nr. 10 bedruckt war, gegeben. Größere -Ausfallmuster des Papiers anbei. Die Firma Y beanstandet den Aus fall, da die Durchsicht des Papiers „abscheulich” sei. Die Satinage ist allerdings teilweise etwas schärfer als die Vorlage. Wir pflegen die Satinage bei Postpapieren stets, wie üblich, etwas schärfer zu nehmen, um etwas glasigere Durchsicht zu erzielen. Wir sind aber der Meinung, daß sich die Abweichung weit innerhalb der üblichen Grenzen bewegt. Naturgemäß ist bei den schwereren Gewichten die Durchsicht nicht so hell und klar wie bei dem 10 kg schweren Papier. X, Papierfabrik in A. Während die Durchsicht der Vorlagemuster klar und gleich mäßig ist, zeigen die Ausfallmuster in der Durchsicht zum Teil Streifen und Ungleichmäßigkeiten. Die Mängel sind .wohl zum größten Teil bei der Satinage des Papiers entstanden. Die Durch sicht spielt allerdings bei diesen in Massen hergestellten Papieren keine erhebliche Rolle, aber im vorliegenden Fall, wo das Papier das Wasserzeichen des Bestellers enthält, mußte ihr der Papier macher besondere Sorgfalt widmen. Die Satinierstreifen sind zum Teil so ausgeprägt, daß sie auch in der Draufsicht bemerkbar werden. Der Mangel der Ware berechtigt zwar nicht zur Ver- fügungstellung der Ware, deren Brauchbarkeit er nur unerheblich beeinflußt, wohl aber zu mäßiger Minderung des Preises. Wir entscheiden daher, daß die Papiergroßhandlung das beanstandete Papier mit 2 v. H. Nachlaß übernehmen muß. Juppschere Prnric“ • Curt Neidhardt, Wurzen i. S. »y= ■ U“.= bietet grosse Vorteile. Man [38821 kaufe nur diese moderne, kräftige, billige Schere Georg Krauss, Berlin S 42, Hlsxandrinsn- F. R. Poller, Leipzig VI Festigkeitsprüfer, Dickenmesser, Papierwagen, Äschegehaltsprüfer, Feuchtigkeitsgehaltsprüler Aelteste spezial-Fabrik rür Prüfungs-Apparate ■ Geschäftsgründung 1780 = Chemikalien, Reagentien etc. zur Papierprüfung (36839 aller Systeme usw. [38068 liefern in anerkannt vorzüglichen Fabrikaten bei sorgfältigster und genauester Schleifarbeit Gummiwerke „Elbe“ Hktien-Giesellschalt Filiale Warmbrunn. Specialwerk für Gummiwalzen-Fabrikation. Gummi - Walzen - Bezüge für Papier-Fabriken, Tapeten- und Buntpapier- Fabriken, Liniier- und chromolithographische Anstalten, Schnellpressen- u. Lichtpauspapier- Fabriken, Kopier- und Schreibmaschinen 2 Turbine Phönix,5 ® D.R.P. ä2o Zahlreiche Rererenzenso- wie Kataloge zu Diensten. Schneider JaqußiXC^ ( Maschinen-Fabrik. GmbH. Strassburg-Königshofen 3€ls) Gebrüder Sachsenberg Begründet 18** Aktlengesellschaft 32233] Weltausstellung Rosslau (57) a. E. 5ermtPez0 Brüssel 1910: ' ‘ 'liefern als Spezialität Grand Prix RofierendeRocher bereits über 350 ausgef. Häcksel- und Lumpenschnelder, Lelmkocher, Stoffmühlen etc. Dampfmaschinen j e d erKo ns truktion und Grösse Dampfkessel jeder Art, hydrau lisch genietet