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40 PAPIER-ZEITUNG Nr. 1 Briefkasten Der Frage muß ro-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Beanstandung verarbeiteten Papiers 11068. Frage: Wir lieferten an eine Druckerei zum ersten mal Ghromokarton. Der Karton wurde in tadellos flachliegen dem Zustand von uns geliefert, der Kunde beanstandete aber, daß er wellig gewesen sei und ihm großen Ausschuß und Be anstandungen seitens seiner Wiederabnehmer verursacht hätte, welche in verschiedenen Abzügen bestanden haben sollen. Der Kunde verlangt von uns nun Schadenersatz in dreifacher Höhe des Wertes des gelieferten Kartons, während wir auf dem Stand punkt stehen, daß der Drucker die ausdrückliche Verpflichtung hatte, uns den Karton zur Verfügung zu stellen und nicht erst zu verdrucken, wenn er damit nicht zufrieden war. Hätte uns die Druckerei eine Nachlieferungsfrist gegeben, dann wäre es uns möglich gewesen, einen Ersatz für den angeblich schlechten Karton zu liefern, so aber wurde der Karton verdruckt und an die Wiederabnehmer geliefert. Wir bitten in dieser Sache um Ihre Ansicht. Antwort: Die Druckerei hatte die Pflicht, den Chromo karton unverzüglich nach Eingang zu prüfen und etwaige Mängel zu rügen. Da sie dies nicht getan, vielmehr den Karton verarbeitet hat, so hat sie ihr Rügerecht verloren. Akzepte des Zahlungsunfähigen 11069. Frage: Von einem meiner Abnehmer, von dem vor läufig nichts zu holen ist, da er im April vorigen Jahres den Offenbarungseid geleistet hat, habe ich folgende Akzepte in Händen: 800 M. zum 31. März 1909 800 » » 3o- Juni 1909 800 „ „ 30. September 1909 mo „ » 31. Dezember 1909 zus. 3510 M. Der erste Wechsel war in Umlauf und ist unter Protest zurückgekommen; die drei weiteren Wechsel habe ich nicht be geben. 1. Kann ich an Hand der drei nicht begebenen Akzepte ebenfalls Wechselklage einreichen oder nur die Warenklage? 2. Wann verjähren meine Ansprüche, a) aus dem protestierten Wechsel und b) aus den drei nicht begebenen Wechseln? 3. Was muß ich zwecks Aufhaltung der Verjährung tun? Es ist nicht ausgeschlossen, daß er sich im Laufe der Zeit erholt und zahlungsfähig wird. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: 1. Die Wechselklage kann auch auf Grund der nicht begebenen drei Akzepte gegen den Akzeptanten erhoben werden. 2. Der wechselmäßige Anspruch gegen den Akzeptanten verjährt sowohl aus dem protestierten wie aus den nicht begepenen Wechseln in drei Jahren vom Verfalltage der Wechsel an. Nach Art. 44 WO bedarf es gegenüber dem Akzeptanten keiner Protestaufnahme. 3. Fragesteller muß vor Ablauf der Verjährungsfrist die Wechsel einklagen. Rupfen von Papier 11070. Frage: Wir Übersenden Ihnen zwei Bogen eines Etikettendruckpapiers, das von unserm Abnehmer beanstandet wird, weil, wie an einem der beiden Bogen ersichtlich, das Papier teilweise rupft. Die Anfertigung ist in einem Guß hinter einander erfolgt, ohne das geringste im Eintrag zu ändern. Außerdem rupft das Papier nur an einer verhältnismäßig kleinen Stelle. Wir können uns das Vorkommnis nicht erklären, zumal nach Angabe unseres Abnehmers eine ganze Reihe Bogen tadellosen Druck ergeben und dann wieder bei einer weiteren Menge der Uebelstand auftritt. Unser Abnehmer mißt die Schuld dem Papier bei, während wir dies nicht glauben, viel mehr vermuten, daß die Farbenmischung nicht gleichmäßig oder zu dick und zäh erfolgt ist. Vielleicht können Sie zur Auf klärung dieser Angelegenheit beitragen. Antwort: Die uns übersandten beiden Bogen zeigen recht wolkige Durchsicht Dies beweist, daß in den Papier bogen dickere und dünnere Stellen vorhanden sind. Kommt nun zufällig eine volle, recht fettgedruckte Fläche auf eine dünne Stelle, so muß diese vermöge ihrer geringeren Widerstandsfähigkeit nachgeben, also rupfen, wie es die vorliegenden Bogen zeigen. Der Steindrucker könnte den Uebelstand etwas mildern, wenn er seine Farbe nicht gar zu strenge hielte, also durch Hinzusetzen von Leinöl etwas geschmeidiger machte, auch nicht gar zu viel Farbe nähme, denn der Druck zieht auf der Rückseite ab. Hier mittels Buchdrucks vorgenommene Druckversuche befriedigten, das Papier rupfte nicht, allerdings genügen zwei Bogen nicht zum Erproben. S. Papierfabrik in Ebertsheim (Rheinpfalz) empfehlen einseitig glatte Pack- u. Tutenpapiere in Bogen und Rollen letztere rotationsmässig gewickelt und von 10 bis 180 cm Breite atentbuchstaben, Ziffern u. Karton-Schilder R E ustersortim. a g E iwH gratis B 9 utbuchstaben *8 A w S und franko 26383 liefert billigst die Fabrik J. DOESCHNER, KRONACH, Bayern Fabrik für P. TECHkt TZ.K. A. DRESDEN. B. Ernst Fischer & Co., 0. m. h. ö„ vom. Herm. Lütke Maschinenfabrik Verlangen Sie Katalog. 54522 1 Iud 134/48 Karren und Handfuhrgeräte Dresden-A. und Mechanische Werkstatt BERLIN SW 68, Alte Jaeohstrasse 20-21 Gegr. 1866 In Paginier- Maschinen der alten Spezialität unserer Fabrik sind wir sehr leistungs fähig. [29055 Die meisten Bezieher haben nachbestellt. g*/UeHgE ^pg®|0se ar Krieger 11 “68 ,, — AWBA#EK Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin Sw 68, Zimmerstraße 29