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222 P A P I E R - Z E I T U N G Nr. 7 Die vor etwa zwei Jahren in Angriff genommene Zolltarifrevision in Brasilien ist nunmehr so weit gediehen, daß jetzt die in Aussicht genommene Tarifierung der Erzeugnisse des Papier- und Druck gewerbes ersichtlich ist. Danach sollen mehrere Erzeugnisse mit etwas geringeren Zollsätzen bedacht werden. Höhere Tarifierung ist dagegen in Aussicht genommen für Spielkarten, bemaltes und mit Stichen verziertes Papier, unbedrucktes Packpapier, bedrucktes Packpapier, unbedruckte Tüten und Säcke, Briefkuverts. Eine Anzahl Positionen (Knöpfe aus Papier, Stramin, Abreißkalender usw.) sind neu aufgenommen. Nach einer amerikanischen Tarifentscheidung sollen Postkarten, geprägt und bestäubt, aus Papier, laut Entscheidung des General- Appraiser als Drucksachen nach § 416 des Tarifs verzollt werden, weil die Vorschrift in § 415, wonach Papiere, in Muster oder Formen geprägt, geschnitten, tiefgepreßt oder gestanzt, wie Anfangsbuch staben, Monogramme, Spitzen, Ränder Bänder, Streifen und andere Formen usw. mit 35 v. H. des Wertes zu verzollen sind, auf Druck sachen in Form.von privaten oder Andenken-Postkarten nicht an gewendet werden kann: diese Vorschrift bezieht sich vielmehr auf Papiere, die durch Prägen, Schneiden, Stanzen erzeugt werden, nicht aber auf fertige Gegenstände, bei denen die erwähnten Ver fahren teilweise zur Vervollkommnung oder zur Ausschmückung in Anwendung gekommen sind. Die Redaktion der Times of India hat ein Adreßbuch für Bri tisch-Indien herausgegeben, daß außer einem umfangreichen Adressen material für die wichtigsten Industriezweige auch sonstige, das wirtschaftliche Leben berührende Bestimmungen, Tabellen usw. enthält. Das Adreßbuch liegt während der nächsten 14 Tage im Bureau der „Nachrichten für Handel und Industrie”, Berlin NW 6,' Luisen- Straße 33-34, Zimmer 241, für Interessenten zur Einsicht aus und kann nach Ablauf dieser Frist auswärtigen Interessenten auf Antrag für kurze Zeit zugesandt werden. Die Anträge sind an das genannte Bureau zu senden. Von der in unseren Monatsberichten schon mehrfach erwähnten Zusammenstellung ,, Winke für den deutschen Außenhandel und den Verkehr mit den Kaiserlichen Konsulaten” ist ein 4. Nachtrag er schienen. Derselbe enthält beachtenswerte Ratschläge und Winke der deutschen Konsularbehörden in: Belgien, Bolivien, Chile, China, Columbien, Dänemark, Algerien, Griechenland, Großbritannien und Irland, den britischen Besitzungen, Britisch-Südafrika, Kanada, Australien, Neu-Seeland, Italien, Japan, Kuba, Marokko, Mexiko, den Niederlanden, Norwegen, Paraguay, Peru, Portugal, Rumänien, Rußland, Schweden, Serbien, Siam, Spanien, Türkei, Aegypten, Tunis, Uruguay, Venezuela, den Vereinigten Staaten von Amerika, den Philippinen. Unsere Mitglieder können den Nachtrag von unserem Bureau kostenfrei beziehen. Vom Reichsamt des Innern ist eine Zusammenstellung der in den einzelnen Ländern bestehenden Einrichtungen zur Erteilung von Zolltarifauskünflen veröffentlicht worden. In dieser Zusammen stellung finden sich wertvolle Hinweise über die Erteilung von amt lichen Zolltarifauskünften in 38 Ländern. Die Schrift kann von unserem Bureau gegen Einsendung von 30 Pf. in Briefmarken bezogen werden. — So wertvoll für die Interessenten die Möglichkeit der Einholung von amtlichen, vielfach rechtsverbindlichen Zolltarif auskünften ist, so nimmt doch die bürokratische amtliche Erledi gung von Zollfragen nicht selten Wochen, ja Monate in Anspruch. Für die sofortige Erkundigung über in- und ausländische Zoll vorschriften stellen wir den Mitgliedern nach wie vor unseren eigenen Auskunftsdienst zur Verfügung. Die von unserem Bureau eingeholten Zollauskünfte mehren sich von Monat zu Monat; auch seit dem Erscheinen des letzten Monatsberichts ist eine große Anzahl von Anfragen wegen Verzollung von Ausfuhr- und Einfuhrwaren an Hand unseres amtlichen Quellenmaterials sowie unserer systema tischen Sammlung von Zolltarifentscheidungen und Zolltariferläu terungen beantwortet worden. Das Ersuchen eines bis dahin unbekannten Verlagsunterneh mens, die Herausgabe eines Exportadreßbuches zu unterstützen, ist von unserer Vereinigung abgelehnt worden, da erfahrungsgemäß derartige Adreßbücher sich fast nur als Anzeigenunternehmungen darstellen, deren Wert für das Ausfuhrgeschäft sehr fragwürdig ist. Gummiwalzen in Druckmaschinen Zu Nr. 4 S. 115 Auf die Anfrage: „Wer kann mir ein Mittel angeben, um die zerstörende Einwirkung harzhaltiger Farben auf Gummi walzen und Gummizylinder aufzuheben?” bemerken wir, daß Gummiwalzen meist nur dann der vorzeitig zerstörenden Einwirkung harzhaltiger Farben unterliegen, wenn zu den Walzenbezügen minderwertiger oder ungeeigneter Gummi verwendet wurde. Das einzige Mittel, um schneller Zerstörung Einhalt zu tun, ist öfteres Abwaschen der Walzen mit warmer Aetznatronlauge (Auflösung von kaustischem Soda). Sperling & Co., G. m. b. H. Gummiwalzen-Fabrik, Berlin 0 27 Umgestaltung des Tapetentrusts S. Nr. 5 S. 151 Der Generalversammlung der Tiag, auf der die in Nr. 5 S. 151 ausführlich besprochene Umgestaltung beschlossen werden soll, ist bereits die einer Unterabteilung des Tapetentrusts, der Papier- und Tapetenfabrik Bammenthal Akt.-Ges. i. Liqu. vor angegangen, die der Neugestaltung des Trusts zugestimmt hat. (S Geschäftsnachricht in Nr. 6 S. 203.) Ueber diese Generalversammlung berichtet man ferner dem Berliner Tageblatt: Der Vorsitzende des Aufsichtsrats führte aus, es habe sich leider herausgestellt, daß die Tiag keine Existenzberechtigung habe; die Bankschulden der Tiag seien auf fast 5 000 000 M. angeschwollen; außerdem seien etwa 1 % Millionen andere Schulden zu bezahlen, denen keine flüssigen Gegenwerte in gleicher Höhe gegenüber stehen, und die Verschuldung der Tiag nehme stetig zu. Daher müsse man Mittel und Wege suchen, um die Tiag in andere Bahnen zu leiten, und man sei nach langen Auseinandersetzungen dazu ge langt, die einzelnen Werke, die die Tiag bildeten, wieder an diese im Wege der Miete abzugeben. Die Frage, ob sich nicht ein anderer Ausweg finden lasse, namentlich über Fortbestand der Tiag, oder auch über den Rückkauf der einzelnen Werke seitens der einzelnen Interessenten, war in der Versammlung Gegenstand eingehender Erörterung und Erwägung. Beides hielt man für ausgeschlossen, und es wurde namentlich bezüglich des Fortbestehens der Tiag in der bisherigen Form darauf hingewiesen, daß die Tiag in der heutigen Gestalt keine Betriebsmittel habe, daß der Aufbau der Tiag von Anfang an volkswirtschaftlich verfehlt war, da man, ohne sich das erforderliche Kapital durch Ausgabe von Obligationen oder von Aktien zu beschaffen, sich Bankkredit anweisen ließ. Rück gabe der einzelnen Werke an die ursprünglichen Interessenten im Wege des Kaufes hielt man mit Rücksicht auf die damit verbun denen Kosten, ferner aber auch mit Rücksicht darauf, daß die Tiag nur allmählich ihre Schulden bezahlen könne, für ausgeschlossen. Der Mietvertrag mit der Tiag wurde genehmigt, ferner wurde dem Vertrag zwischen den einzelnen Aktionären der Papier- und Ta petenfabrik Bammenthal zugestimmt, inhaltlich dessen die sämt lichen Aktien der Papier- und Tapetenfabrik Bammenthal wieder in das Eigentum der Gesellschaft in Liquidation übergehen, und der Liquidator ermächtigt wird, diese Aktien in eine neu zu grün dende Gesellschaft einzulegen. Als Gegenwert ist jedem einzelnen Aktionär eine Aktie der Neuen Papier- und Tapetenfabrik Bammen thal Akt.-Ges. zu gewähren. Der Aufsichtsrats-Vorsitzende führte aus, Bammenthal habe im verflossenen Jahre etwa 250 000 M. Rohgewinn an die Tiag abgeführt. Rechne man hiervon den Mietzins und die Zinsen, die Bammenthal nunmehr an die Tiag zu bezahlen habe, mit rund 80 000 M. ab, bringe man davon noch für Abschrei bungen, Unvorhergesehenes und dergleichen hochgegriffen weitere 100 000 M. in Abzug, so bleibe immerhin für Bammenthal ein Nutzen von 70—80 000 M. Das habe Bammenthal auch in früheren Jahren glatt verdient. In dem Vertrag, den die Papier- und Tapetenfabrik Bammen thal Akt.-Ges. in Liqu. und deren Aktionäre behufs Gründung der neuen Gesellschaft schlossen, wird darauf hingewiesen, daß die Tiag sich als nicht lebensfähig erwiesen habe, weil bei der Grün dung keine Rücksicht auf die vorhandenen Passiven genommen worden sei, und weil der Trust der individuellen Geschmacks richtung zu wenig Rechnung tragen konnte; ein Standpunkt, den wir von jeher vertraten, Die Bankschulden der Tiag am 1. Dezember 1910 werden mit 4 755 199 M„ die sonstigen Schulden mit 1 159 924 Mark, die gesamten Schulden also mit 5 915 123 M. angegeben. Nach dem Mietvertrag der Tiag mit der neuen Gesellschaft, der vermutlich als Vorbild für die Mietverträge mit den anderen Werken zu betrachten ist, beginnt die Vermietung des Werkes rück läufig am 1. Juni 1910; die Vertragsdauer beträgt 10 Jahre. Die Tiag verkauft die am 1. Dezember 1910 vorhanden gewesenen Vor räte an Rohmaterial an das Werk zum Preise von 272 130 M. Dieser Kaufpreis ist entstanden auf Grundlage der Bilanz der Tiag und der Einzelbilanz der Abteilung für 31. Mai 1910. Den bilanzmäßigen Werten der Waren sind alle die Beträge hinzugerechnet worden, die die Tiag seit dem 1. Juni 1910 für die Abteilung verauslagt hat, während in Abzug gebracht worden sind alle die Beträge, die die Abteilung seit dem 1. Juni 1910 durch Verkauf und Aussendung von Waren und sopstigen Werten der Tiag zugeführt hat. Der fest gesetzte Kaufpreis von 272 130 M. wird mit 6 v. H. jährlich, und zwar rückwirkend ab 1. Juni 1910 verzinst. Die Tiag verkauft an das Werk die gesamten Maschinen und Utensilien, soweit sie nicht als feststehende Maschinen als Bestandteile des Grundstücks anzu sehen sind. Der Kaufpreis ist auf Grundlage der Bilanz der Tiag für 31. Mai 1910, nach oben abgerundet, auf 187 000 M. festgelegt worden. Die Tiag vermietet an das Werk die zur Abteilung ge hörigen Grundstücke nebst den darauf befindlichen festen Maschinen sowie die Hofanlagen, rückwirkend ab 1. Juni 1910, zum Betriebe einer Tapetenfabrik gegen eine Miete von jährlich 51 370 M. Das Werk verpflichtet sich, einer von den Banken beauftragten Treu handgesellschaft, voraussichtlich der Rheinischen Treuhand-Ge sellschaft in Mannheim, Einsicht in seine Bücher und Belege und