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214 PAPIER-ZEITUNG Nr. 7 macht. Die etwaigen Folgen würden namentlich die sein, daß sie bei der Vergebung von Aufträgen von Seiten der freien Händler wohl für alle Zeit übergangen werden müßten. Die Herren Fabri kanten mögen auch berücksichtigen, daß sie bei einer Auflösung der Papier-Union, welche, soweit bekannt, vorläufig nur auf 1 Jahr geschlossen ist, den Stamm ihrer alten Kundschaft ver loren haben dürften und ihnen dieser kaum so leicht ersetzt wird. Hierin liegt also auch die große Gefahr für den Fabrikanten! Es wird demnach von uns in der Ausgestaltung der Papier- Union, so wie sie jetzt geplant ist, sowohl für die Fabrikanten als auch für die große Masse der Händler eine Schädigung er blickt. Verein Berliner Papier-Großhändler Gautschwalze Diese Gautschwalze, für welche Charles H. Smith in Mar seilles, Staat Illinois, das amerikanische Patent Nr. 954055 er hielt, hat eine nachgiebige Oberfläche. Die Abbildung zeigt zu tun; oder sollen wir das unschöne „Appretur"' aus dem Textil fach nehmen? Sagt doch der Franzose getrost: „le Kursaal d’Ostende". Es wäre auch angebracht, das Wort „Färbung" bei leicht ge tönten weißen Stoffen durch Tönung oder Schatten zu ersetzen, wie es mit ersteren ja häufig geschieht. Es liegt an einigen führen den Häusern, die richtigen Namen einzubürgern. H. Wir finden die Bedenken gegen die heutigen Bezeichnungen nicht recht stichhaltig. Will man sehr genau sein, so schreibe man in die Spalte mit der Ueberschrift „Glätte” nicht „un satiniert” sondern maschinenglatt, und liebt man die Kürze, so wähle man „Fläche” statt „Oberfläche” als Aufschrift. Es liegt also kein Anlaß vor, ein Fremdwort einzuführen, dessen Sinn den Mitarbeitern erst beigebracht werden müßte. Auch die Ueberschrift „Färbung” genügt u. E., denn sie begreift auch die noch so leicht getönten Papiere in 'Sich. Mit Schatten würde übrigens das englische Wort shade^ für Tönung in diesem Fall nicht glücklich übersetzt. I" sie teils im Längsschnitt, teils in äußerer Ansicht. Auf die Achse 3 ist ein der Länge nach mehrfach quergeteilter Kern 1 geschoben, der außen mit nach einer Schraubenlinie verlaufenden Rippen 9 ausgestattet ist. Mittels eines in der ganzen Länge der Gautsch walze hindurchgeführten Keiles 5 werden die einzelnen Stücke des Kerns 1, deren Trennungslinie bei la sichtbar ist, auf der Achse 3 befestigt. Um den Kern 1 ist ein nachgiebiger Hohl körper 6 so schraubenförmig gewunden, daß außen eine zu sammenhängende Fläche gebildet wird. Der Hohlkörper 6 be sitzt an seiner Innenfläche eine über seine ganze Länge Ver- laufende Rippe 8, welche sich zwischen die Rippen .9 des Kernes 1 einlegt, und in dieser Rippe 8 einen über deren ganze Länge verlaufenden Schlitz 10, mittels dessen ein Schlauch 7 eingeführt werden kann. Der Schlauch 7 ist an den Enden durch Ven tile 11 verschlossen und wird wie bei Fahrradreifen durch eine Pumpe aufgeblasen. Um den Hohlkörper 6 ist ein Gummi mantel 12 gezogen, der beim Aufblasen des Schlauches 7 derart gespannt wird, daß er sich auf der Walze nicht ‘verschiebt. Papier aus blauem Gummi holz Der blaue Gummibaum (Euca lyptus globulus) ist die am stärksten verbreitete Holzart Australiens, und es sind davon anscheinend sehr aus gedehnte Bestände vorhanden. Vor längerer Zeit tauchte nun der Ge danke auf, dieses Holz für die Papier erzeugung zu verwerten. Bald hatten sich eine Anzahl Kapitalisten zusammengetan, die gemeinsam be schlossen, die Sache auszuprobieren und bei gutem Ausfall die australische Papiererzeugung auf dieser Grundlage aufzunehmen. Es gelang, eine eng lische Papierfabrik für die Ausführung der Versuche zu gewinnen, und dann wurde eine Ladung Holz nach England geschickt. Gleichzeitig brach ein australischer Sachverständiger nach England auf, das Verarbeitungs verfahren zu überwachen und mit durch zu machen. Wie jetzt ver lautet, wurde Papier erzielt, das dem aus Espartogras hergestellten gleich sein soll. Es soll also kein billiges Papier erzeugt werden, denn hierfür hat sich das erwähnte Holz eben nicht als geeignet erwiesen, sondern besseres Papier. Dem Vernehmen nach soll die Fabrik für solches Blue-gum-Papier in Tasmania errichtet werden, und es sollen für das neue’Unternehmen 4 Millionen M. verfügbar sein. K | Nach Brockhaus’ Konversations-Lexikon gehört der Euca lyptus zur Familie der Myrtenbäume. Sie enthalten reichlich ätherische Oele und Harze und fast alle einen roten Saft. E. globulus, der blaue Gummibaum oder Eisen-Veilchenbaum, ist außerordentlich raschwüchsig und hat sehr hartes, dauer haftes Holz. Begleitpapiere zuHusfuhrsendungen Vorschrift für die Glätte -i Das Feinpapier, welches die Papiermaschine im rauhen Zu stande verläßt, muß sich zu seiner Veredelung noch mancherlei Wandlungen unterziehen, ehe es seinen Weg in die Welt nimmt. Es sieht dann entweder halbglatt, glatt, scharfgeglättet oder ge preßt aus, je nachdem es die Vorschrift verlangt. Diese Vorschrift ersieht der Werkführer auf dem Fabrikations- oder „Geburts“- Zettel unter der Rubrik: Glättung, Satinage oder Oberfläche. Nun findet sich einmal darunter die Angabe „unsatiniert". Welch ein Widerspruch in diesem Wortverhältnis! Gewiß kehrt er sich nicht weiter daran und läßt das Papier vernünftigerweise unsatiniert, aber im mündlichen Verkehr kann dies doch manchmal zu Irrtümern führen. Einen richtigen Sammelnamen für die genannten Fein heiten zu finden, soll der Zweck dieser Zeilen sein. Das Wort „Ober fläche“, welches man oft hört, würde sich bei 20 grammigem Seiden papier komisch ausnehmen und ist auch für stärkere Papiere, wenn sie beispielsweise transparent gepreßt werden, unzutreffend. Die Engländer haben ein passendes Wort in „finish", d. i. Vollendung, also gewissermaßen letzter Schliff des Papiers. Auf diesen Fall an gewandt, würde „Vollendung" ein zu weitfassender und unklarer Ausdruck sein, und da uns anscheinend ein schärfer umgrenztes deutsches Wort fehlt, so wäre eine Entlehnung des fremden Wortes „finish" wohl zu erwägen. Wir würden also in Zukunft sagen: „das Finish des Papiers ist halbglatt". Vor dem Sprachverein braucht uns nicht bange zu sein; das hat mit dessen Bestrebungen nichts Bei der Beförderung und Verzollung der Ausfuhrgüter Ist eine Reihe von Förmlichkeiten zu beobachten, zu deren Erfüllung den Sendungen verschiedene Begleitpapiere beizugeben sind. Von der vollständigen Beigabe und vorschriftsmäßigen Ausfertigung dieser Begleitpapiere hängt die glatte Abwickelung der Beförderung und vor allem der Zollabfertigung ab. Ungenauigkeiten und Fehler haben nicht nur Verzögerungen zur Folge, sie ziehen unter Um ständen hohe Zollstrafen oder gar die Beschlagnahme der Sen dungen nach sich. Da die für die verschiedenen Länder und Ver sandarten geltenden gesetzlichen Vorschriften an vielen Stellen zerstreut veröffentlicht werden, war es bisher sehr erschwert, sich über die maßgebenden Bestimmungen zu unterrichten. Um diesem vielfach empfundenen Mangel abzuhelfen, hat das Verkehrsbureau der Berliner Handelskammer eine Zusammenstellung der für Aus landssendungen im Eisenbahn-, Post- und Schiffahrtsverkehr er forderlichen Begleitpapiere angefertigt, die nicht nur eine Auf zählung der beim Versand nach fremden Ländern notwendigen Frachtbriefe, Postpaketadressen, Zolldeklarationen, statistischen An meldescheine, Ursprungszeugnisse, Gesundheitsatteste, Konsulats fakturen usw. enthält, sondern auch eine Uebersicht über die hier auf bezüglichen gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen, Aus führungsbestimmungen, Gebührentarife usw. Die Berliner Handelskammer stellt die Arbeit jeuermann zum Selbstkostenpreise von 2 M. 50 Pf. zur Verfügung. Bestellungen wolle man unter Einsendung dieses Betrages und 30 Pf. Porto richten an das Verkehrsbureau der Berliner Handelskammer, Dorotheen- Straße 7-8.