Deutsche amtliche Zolltarif-Entscheidungen und Tarif-Auskünfte im Papierfach Fortsetzung zu Nr. 100 von 1910 S. 3810 Die Senatskommission für das Zollwesen in Hamburg erwiderte unterm 5. November 1910 auf eine an den Reichskanzler gerichtete, ihr-zur Entscheidung abgegebene Beschwerde betreffend die Zoll behandlung von Pergamentpapier, daß die Ausschließung des für Packpapier vorgesehenen Vertragssatzes von 3 M. der Tarif-Nr. 655 bei den durch die Bahn zur Abfertigung gestellten Sendungen der gleichen Art mit Recht erfolgt und ihre Verzollung zu den Vertrags sätzen von 6 M. der Tarif-Nr. 655 oder 657 zutreffend ist. Nach sach verständigem Gutachten ist sowohl das unbedruckte als auch das mit einer Gebrauchsanweisung für Palmin bedruckte Papier echtes Pergamentpapier. Nach dem gleichnamigen Stichwort im Waren verzeichnis ist für dieses Papier nur der Vertragssatz von 6 M. vor gesehen. Aber auch bei Anwendung der zum Stichwort „Papier“ zu 2 und 3 gegebenen Anmerkung im Warenverzeichnis können, die eingeführten Papiersorten nicht als Packpapier dem Vertragssatz von 3 M. zugewiesen werden, da sie sich außer zu Packzwecken auch, zur Verwendung als Druck-, Schreib- und Zeichenpapier sehr wohl- eignen. Der Umstand, daß das bei der Einfuhr bereits mit der Ge-; brauchsanweisung für Palmin bedruckte Papier allerdings nur noch? zu Packzwecken Verwendung finden kann, vermag an dieser Ent- Scheidung nichts zu ändern, da sich die Papiersorte nach der an gezogenen Anmerkung nicht als Packpapier darstellt. Da aus letzterem Grunde auch die nur für Packpapier gegebene Anmerkung zu 1 bis 3 bei „Papier“ ausscheidet, nach der ein Bedrucken solchen Papiers mit Gebrauchsanweisungen u. dgl. außer Betracht bleiben darf, so unterliegt es als bedrucktes Papier nach Tarif-Nr. 657 und, wenn es unbedruckt ist, nach Tarif-Nr. 655 dem Zollsatz von v. 6 M. Zum Gebrauch fertige gummierte Etiketten aus bedrucktem Papier. Die als farbig bedruckte Etiketten bezeichneten Waren stellen sich - als rechteckig geschnittene Papierstreifen von etwa 40 mm Länge und 12 mm Breite dar, deren Vorderseite farbig bedruckt und mit Ziffern in Schwarzdruck versehen und deren Rückseite gummiert ist. Derartige Etiketten sind nach Tarif-Nr. 664 mit 12 M. für 1 dz zu verzollen. (W. V. Stichwort „Etiketten“Ziffer 3 a 3.) Verwendungs zweck: Bekleben von Waren. Herstellungsland: Oesterreich-Ungarn. (München 15. 10. 10) ♦ wie Glanz, Glac, Chromo, 4 FIIRTF"HEONO Holzmaser, Walzendruck, lim I I BAAEPAME E Cambric, Kalbleder, Fanta- > " “a" sieleder, schmale Röllchen, glatt und geprägt beklebte Pappen u. Kartons Merseburger Buntpapierfabrik Sebastian Heilmann, G. m. b. H. [35637 I 2 Merseburg (Saale) Lelpzig-LIndenau • Extrastarker Papierlocher mit Spänebehälter und verstellbarem Anschlag Für grosse Registraturen unentbehrlich. Ladenpreis 5 M. Louis Leitz, Feuerbach (Württemberg) 36557 Falkenhorster Carton- und BuntpapierTalrik Speisehecher & Haehnel Ges. m. h. B. ■■ Wolkenstein I. Sa. empfiehlt sich zur Lieferung von Chromo-Kartons füngenstsraussb Chromo-Kartons Qualitäten 8 E en Chromo-Kartons in billigen Qualitäten, garantiert druckfähig, ebenso Glace-Kartons und Formaten. □ □ Chromo- und Glace-Papiere Muster- und Knopfkarten-Kartons Kartons für Packungen, Plakate, Kalender-Rückwände usw. [33848 1 =0 [32623 BERLIN SO 26 Verlangen Sie Prospekt P elegant * leistungsfähig * dauerhaft verblüffend leichter Anschlag Solvente Vertreter gesucht Actiemyesellsehaft vormals Frister & Rossmam ROYAL SCHREIBMASCHINE mit sichtbarer Schrift