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Einige Fabriken wurden befragt und erklärten: Gegenüber den Produktionsprämien, die in den meisten Papierfabriken den Maschinenmeistern und Werkführern bezahlt werden, und angesichts des Umstandes, daß je dicker das Papier auf die Maschine kommt, desto weniger Störungen im Laufen der Maschine vorkommen, also ein bequemeres Arbeiten für das Maschinenpersonal eintritt, fällt das Papier in der Regel viel schwerer aus als es eingestellt war. Da trotz der vom Verein Deutscher Papierfabrikanten festgesetzten Lieferungsbedingung bei Druckpapier: »daß eine Schwankung des Bogengewichtes von 21/2 v. H. nach unten und 21/2 v. II. nach oben unter Be zahlung des Uebergewichtes statthaft ist«, die Drucker niemals das geringste Uebergewicht bezahlen, so muß der Fabrikant darauf sehen, Uebergewicht zu vermeiden, und er ist gezwungen, entweder das Maschinenpersonal für jeden einzelnen Fall zu be strafen durch Lohnkürzungen, durch Entziehen der Prämie usw., oder aber, um das Gehässige dieser Bestrafungen zu vermeiden, die Anordnung zu treffen, daß das Papier leichter eingestellt werden soll als es bestellt ist. Aus diesem Grunde würden in einzelnen Fabriken vom Kontor aus die Laufzettel für die Be- . Stellung derart ausgeschrieben, daß das bestellte Gewicht von 50 g pro Quadratmeter eingesetzt, diese Zahl durcbstrichen und 49 g darunter gesetzt wird. Das Maschinenpersonal ersähe hier aus sofort, daß das Papier 50 g haben soll und haben muß, daß es aber um 1 g leichter eingestellt werden soll damit kein er hebliches Durchschnittsübergewicht über die 50 g schließlich herauskommt. Die Fabriken haben auch die Behauptung aufgestellt, daß derartige Vorgänge nicht nur bei Druckpapier, sondern auch bei mittelfeinen und feinen Papieren in vielen anderen Fabriken üblich seien, daß aber in allen Fällen von irgendeiner Unlauter keit gar keine Rede sein kann, denn das fertige Papier weise allemal das bestellte Grammgewicht pro Quadratmeter auf. Das Ganze stelle eine innere Maßregel der Fabriken dar, die den Käufer nicht berühre. Dem Verband kommt es nun darauf an, durch eine Um frage bei Nichtverbandsfabriken festgestellt zu sehen, ob diese Behauptungen der Verbandsfabriken der Wahrheit entsprechen, d. h. ob der gekennzeichnete Gebrauch des dünneren Ein stellens eines bestellten Papieres auf der Maschine auch in anderen Fabriken bzw. bei anderen Papiersorten als Druckpapier gehandhabt wird.« Berlin, den 8. November 1910. gez.: (Unterschrift.)« Der Vorstand erkannte die in dem Schreiben aufgestellten uesichtspunkte als berechtigt an und beauftragte eines seiner Mitglieder mit der Ausarbeitung eines Gutachtens in diesem Sinne. Das Gutachten, das dem Verband Deutscher Druckpapier- fabriken übermittelt worden ist, lautet: Erklärung zur Streitfrage über das etwas leichtere Herausarbeiten von maschinenglatten Papieren Ein absichtliches unlauteres Vorgehen ist in keiner Weise darin zu erblicken, wenn 50 g das Quadratmeter schweres, be stelltes, maschinenglattes Zeitungsdruckpapier der Betriebs abteilung in der Fabrik zur Anfertigung mit einem Arbeits gewicht von 49 g aufgegeben wird. Es ist allgemein in den Fabriken üblich bei maschinen glatten Papieren, insbesondere bei den weniger geleimten Druckpapieren aller Art, die Anfertigung vom Kontor für die Papiermaschinen eine Kleinigkeit leichter aufzugeben als zur Lieferung bestellt worden ist, da sonst alle Anfertigungen stets wesentliche Ueberge wichte liefern würden. Diese Tatsachen sind dadurch begründet, daß diemaschinen glatten Papiere ganz trocken von der Papiermaschine laufen müssen, die Papiere bei der weiteren Zurichtung auf dem Roll- und Schneideapparat den natürlichen Luftfeuchtigkeitsgehalt an nehmen und hierbei im Gewichte wachsen. Die Papiermaschine liefert das Papier mit etwa 3 v. H. Wasser ab und beim Um wickeln der Tamboure und beim Rollen und Schneiden auf der Rotationsmaschine steigert sich der Wassergehalt durch den Einfluß der atmosphärischen Luft im Papiere um 2 bis 4 v. H., so daß nach fertiger Ausrüstung das ursprünglich etwas leichte Papier der Papiermaschinen nunmehr in den Rollen das ge wünschte volle Gewicht angenommen hat und aufweist. Unter Umständen nimmt ein maschinenglattes, selbst halb und drei viertel geleimtes Papier auch erst auf dem Transporte oder bei der Einlagerung im kühlen Raum den vollen normalen Luft feuchtigkeitsgehalt an. Diese Vorgänge treten bei maschinenglatten guten Stoffen in der gleichen Weise auf, und deshalb wird erfahrungsgemäß in allen Fabriken und mit Recht in der geschilderten Weise verfahren. Im vorliegenden Streitfälle haben daher die Fabriken in Treu und Glauben ganz richtig verfahren, wenn sie das maschinen glatte Druckpapier 2 bis 4 v. H. leichter den Papiermaschinen zur Anfertigung aufgegeben haben. Die abgelieferten Rollen haben in ihren Bogengewichten auch die Richtigkeit der sach gemäßen Erfahrung bestätigt. Unlauterer Wettbewerb? Zu Seite 3584 in Nr. 94 Unter der Voraussetzung, daß das in der Frage von Y er wähnte Löschpapier kein Sondererzeugnis eines einzigen Unter nehmens, sondern eine Sorte war, die jede Spezialfabrik muster getreu herausarbeitet, kann ich der auf die Frage erteilten Antwort nicht zustimmen. Der Käufer einer unter einer bestimmten Marke feilgebotenen Ware nimmt an, unter dieser feststehenden und geschützten Bezeichnung eine Ware von stets gleicher Beschaffenheit zu er halten. Ist hier diese Voraussetzung erfüllt, so besteht auch der beanstandete Hinweis auf die seit 15 Jahren bewährte Güte des Papiers zu Recht; denn der Käufer erhält das, was er er wartet hat: Löschpapier von gewohnter Beschaffenheit. Es ist nebensächlich, wo die Ware hergestellt wurde, denn im all gemeinen ist nicht die Fabrik für die Eigenschaften eines Papiers maßgebend, sondern lediglich diese Eigenschaften selbst, ob sie vorhanden sind oder nicht. Anders liegt die Sache, wenn die Fabrikationsstelle, das Ursprungsland usw. angegeben sind und gewissermaßen die Güte des Erzeugnisses gewährleisten sollen. Dies ist hier offen bar nicht der Fall, und durch den beanstandeten Hinweis allein wird nicht der Anschein erweckt, daß das Papier noch immer in ein und derselben Fabrik gearbeitet wird. Demnach ist die Angabe auch nicht irreführend; es kann also auch nicht davon die Rede sein, daß der Anschein eines besonders günstigen An gebots hervorgerufen wird oder hervorgerufen werden soll. Meiner Ansicht nach kann die Firma der Klage ruhig ent gegensehen. Man könnte ja sonst jeden Markenartikel, den man mit großer Mühe und großen Kosten eingeführt hat, fallen lassen, wenn die alte Fabrik denselben aus irgend einem Grunde nicht mehr herstellen kann oder will, selbst wenn die Ware anderweitig in gleicher Beschaffenheit erhältlich wäre. G. Sensenhauser, Berlin Britisch-ndiens Papier-Einfuhr im Fiskaljahre 1909/10 Die Einfuhr von Papier (Zoll 5 v. H. vom Wert) ist gegen das Vorjahr um rund 10 v. H. gestiegen. Folgende Tabelle gibt eine Uebersicht über die Papiereinfuhr in den letzten zwei Fiskaljahren: Druckpapier aus: England Deutschland Oesterreich-Ungarn . . andern Ländern . . . für » » » 1908/09 114985 Cerits 53 401 » 29 474 » 46 270 » 1909/10 137 971 Cents 41325 » 35 449 » 47 880 » zusammen im Werte Schreibpapier aus: England Oesterreich-Ungarn . . Deutschland andern Ländern . . . für von für » » » 244 130 Cents 206 400 Lstr. 114 900 Lstr. 17 030 „ 7 020 „ 19590 » 262625 Cents 221 200 Lstr. 116 100 Lstr. 24 430 » 7 050 » 22710 „ zusammen für 158840 Lstr. 170290 Lstr. Pappen 48889 Cents 63022 Cents im Werte von 29660 Lstr. 34 300 Lstr. Andere Papierwaren . für 222600 „ 249600 „ Die indische Papiererzeugung wird durch 9 Fabriken mit einem Kapital von 343 300 Lstr. vertreten, welche im Jahre 1909 25445 t Papier gewöhnlicher Güte im Werte von 527500 Lstr. er zeugten. Diese Industrie war bisher infolge des Mangels an billigem Rohstoff nicht lohnend; sollte sich jedoch das neue japanische Verfahren der Verarbeitung von Bambus bewähren, so würde die indische Papiererzeugung Bedeutung erlangen, da Bambus in beliebigen Mengen zur Verfügung steht. Kanadische Forstgesellschaften. In der nächsten Zeit wird voraussichtlich eine ganze Anzahl von Verwertungsgesellschaften kanadischer Forsten im englischen Markt zur Emission gelangen, und es soll angeblich nicht ausgeschlossen sein, daß sich für Holz im Laufe der nächsten Jahre ein ähnliches Hinaufschnellen der Preise entwickelt, wie dies in Kautschuk kürzlich der Fall war. Die Waldreserven der Vereinigten Staaten vermindern sich in erschreckender Weise, wodurch die Zukunft vieler Industrien in der nordamerikanischen Union gefährdet wird. In englischen Kreisen befürchtet man daher, daß die Sägemiihlen und Papierstoffabriken der Vereinigten Staaten alles weitere ver fügbare Material in Kanada erwerben und hierdurch die Ver sorgung der englischen Fabriken unterbinden werden. Man ist daher bestrebt, die noch verbleibenden Waldungen in Kanada in starke englische Hände zu bringen. Als ein Beispiel, wie sich der Wert der Wäldereien in Kanada erhöht hat, wird an geführt, daß in Ontario vor 18 Jahren für 1000 Kubikfuß höchstens 10 sh gezahlt wurden; heute werden dort bereits 56 M. für 1000 Kubikfuß gezahlt. (»Fin. Chron.«)