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3744 PAPIER.ZEITUNG Verein Deutscher Papierfabrikanten Der Niederschrift der Vorstandssitzung vom n. November zu Darmstadt entnehmen wir auszugsweise folgendes: Hus dem Bericht der Geschäftsführung Fortsetzung zu Nr 98 Eine außerhalb des Vereins stehende Papierfabrik, die später dem Verein beigetreten ist, hat beim Verein angefragt, ob bei ihm noch keine Klagen über die Verschlechterung des Lumpen materials, insbesondere der Baumwollumpen, eingelaufen wären. Die Verschlechterung soll dadurch hervorgerufen worden sein, daß das bessere Material zu Putzlappen herausgesucht würde. Der Firma ist geantwortet worden, daß Ermittelungen angestellt werden würden. Herr Felix Günther, Inhaber der Firma Otto Günther, Greiz,' hat auf der Generalversammlung in Goslar die Schaffung von Stipendien zur Ausbildung junger Leute an den Papiermacher- bildungssiätten des Vereins und für Studienreisen angeregt. Der Vorstand glaubt, diesem Vorschläge nicht folgen zu sollen, da die Uebernahme der Kosten für solche Zwecke Sache der be treffenden Arbeitgeber wäre. Eine Mitgliedsfirma, die, trotzdem sie nur braunen Holzstoff und ungefärbtes Braunholzpapier ohne Zusatz von Chemikalien herstellte, und trotzdem sie ihre Abwässer in weitgehendem Maße einer Reinigung unterwirft, für das Absterben der Fische in dem vorüberfließenden Gewässer verantwortlich gemacht werden sollte, ist an die Königliche Versuchsanstalt für Wasser versorgung und Abwässerbeseitigung verwiesen worden. Die Firma Günther, Greiz, teilte am 24. Juni 1910 mit, daß ihre Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Papier- und Filtermassewerke Aschbach in Unterwaldmichelbach i. O. abgewiesen worden wäre. Sie wäre sich noch nicht ganz klar, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen sollte; sie wäre aber der Ansicht, daß der Verein Deutscher Papierfabrikanten die Kosten der zweiten Instanz übernehmen sollte, weil jede einzelne Papierfabrik ein Interesse daran hätte, daß irreführende Be zeichnungen für geringwertigere Papiersorten nicht üblich würden. Der Firma Otto Günther ist geantwortet worden, daß der Vor sitzende und der Geschäftsführer über ihren Antrag nicht ent scheiden könnten, und daß .dieser dem Vorstande vorgelegt werden würde. Die Firma Günther hat inzwischen die zweite Instanz angerufen. Der Vorstand beschloß, den Antrag mit Rücksicht darauf, daß die Frage der Bezeichnung der imitierten Büttenpapiere sehr bestritten wäre, den Antrag der Firma Günther abzulehnen, zumal es sich um eine Mitgliedsfirma als Beklagte handelt. Die Firma Günther soll aber gebeten werden, der Geschäftsführung Abschrift des Urteils zugehen zu lassen, damit das Urteil dem Vorstande und ev. auch anderen beteiligten Fabriken bekannt gegeben werden kann. Die Handelskammer für das Großherzogtum Sachsen zu Weimar hat an den Verein Deutscher Papierfabrikanten die An frage gerichtet, »ob es im Handel mit Holzstoffen ganz allgemein Handelsbrauch ist, daß, wenn infolge Wassermangels der Müller zur Lieferung außerstande sei, der Besteller nur allmähliche Nachlieferungen der fehlenden Menge verlangen könne. Da im diesseitigen Bezirk Papierfabriken, an die wir uns um Auskunft wenden könnten, nicht vorhanden sind, sondern nur Holz schleifereien, gestatten wir uns bei Ihnen ergebenst anzufragen, ob dort der eingangs behauptete Handelsbrauch bekannt ist.« Da bei der Geschäftsführung über die einschlägigen Ver hältnisse näheres nicht bekannt war, so wurde eine Rundfrage bei den Vorstandsmitgliedern veranstaltet und auf Grund der eingelaufenen Antworten das nachstehende Gutachten erstattet: »Der Handelskammer für das Großherzogtum Sachsen zu Weimar beehren wir uns auf das gefl. Schreiben vom vom 21. v. M. Nachstehendes mitzuteilen: Ein Holzstoff-Fabrikant, der lediglich über Wasser kraft verfügt, muß mit einem Wassermangel zu gewissen Zeiten — namentlich im Winter — rechnen. Er muß sich hiernach richten und darf sich infolgedessen nicht zur Lieferung der Höchstmenge, die unter normalen Wasserverhältnissen in seinem Betriebe hergestellt werden kann, verpflichten. Im vorliegenden Falle würde festzustellen sein, ob in den Monaten Dezember 1908, Januar 1909 und Februar 1910 ein außergewöhnlicher Wassermangel geherrscht oder ob es sich nur um den in den Wintermonaten regelmäßig niedrigen Wasserstand gehandelt hat. Im ersteren Falle kann der Besteller nur allmähliche Nachlieferung der fehlenden Menge verlangen; im letzteren Falle dagegen würde der Holzstoff-Fabrikant zu Ersatzlieferungen ver pflichtet sein. Voraussetzung ist dabei natürlich immer, daß der Holzschleifer während der knappen Wasserzeit neue Kunden für die Abnahme von Stoff nicht angenommen und die Minderlieferungen an seine bisherigen Abnehmer gleichmäßig verteilt hat. Tritt der Verkäufer dagegen ganz allgemein als Holz stoffverkäufer auf, der also Holzstoff zu vereinbarter Qualität und vereinbartem Preise verkauft und sich zur Lieferung eines bestimmten Quantums innerhalb einer be Nr-99 stimmten Zeit verpflichtet, so ist er an die Lieferung auch bei eintretendem Wassermangel gebunden und hat dem Käufer für jeden Schaden resp. Ausfall aufzukommen.« Errichtung einer Papiermacherabteilung im Deutschen Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik in München Der Ausschuß zur Bildung einer Papiermacherabteilung im Deutschen Museum in München hat am 16. Juni d. J. in Goslar eine Sitzung abgehalten und darüber beraten, in welcher Weise diese Abteilung am zweckmäßigsten ausgestaltet werden könnte. Der Ausschuß hat nachstehenden Beschluß gefaßt: »Es sollen nach Möglichkeit die Modelle je einer alten und einer neuen Papierfabrik aufgestellt werden. Sodann sollen die in einer Zusammenstellung von Herrn Geheimrat Pfarr angeführten Maschinen, Apparate und Rohstoffe, soweit sie irgend zu beschaffen sind, in Originalen, Modellen oder Abbildungen zur Aufstellung gelangen.« Von diesem Beschlusse ist dem Deutschen Museum in München Mitteilung gemacht worden, worauf das Museum ant wortete, es sei gerne bereit, die von Herrn Geheimrat Pfarr aus gearbeitete Liste als Grundlage zur Ausgestaltung dieses Teiles seiner Sammlungen zu verwenden. Am 10. November d. J. hat unter dem Vorsitz des Herrn Dr. Scheufeien eine Ausschußsitzung des Vereins Deutscher Papierfabrikanten für das Deutsche Museum stattgefunden. Herr Dr. Scheufeien beantragte zur Durchführung der ge faßten Beschlüsse zunächst dem Ausschüsse 12000 M. aus dem Niethammerfonds zur Verfügung zu stellen. Der Vorstand billigte einstimmig die von dem Ausschuß ge faßten Beschlüsse, bewilligte die verlangte Summe und beauf tragte den Vorsitzenden und den Geschäftsführer, den Stiftern der in Aussicht gestellten Maschinen und Modelle den Dank des Vereins auszusprechen. Ferner wurde beschlossen, Schritte zur Erwerbung der nachgelassenen Papiere des Erfinders der vegetabilischen Leimung, M. Illing in Eberbach, die sich im Besitze des Herrn Geheimen Hofrats Linke in Darmstadt be finden, zu tun. Harzersatz In Ausführung des Beschlusses der Generalversammlung vom 16. Juni 1910 in Goslar ist, da das frühere Rundschreiben zur Aufbringung eines Fonds von io- bis 15000 M. als Preis für die Auffindung eines geeigneten und möglichst wohlfeilen Er satzmittels für Harz zur Papierleimung nicht den gewünschten Erfolg gehabt hat, am 29. August d. J. abermals ein Rund schreiben an die Mitglieder versandt worden, worin nochmals auf die immer weiter steigenden Harzpreise und die Schwierig keiten der Harzversorgung hingewiesen und um Beiträge zur Schaffung eines solchen Fonds gebeten wurde. Hierauf sind im ganzen 6455 M. bei der Geschäftsführung eingegangen. Der Vorstand sprach den Spendern seinen Dank aus und beauftragte den Geschäftsführer, die Versuche zur Er gänzung der Summe bis auf 10- bis 15000 M. fortzusetzen. Die Beschaffung eines geeigneten Harzersatzes wurde als um so wichtiger bezeichnet, weil die Harzpreise noch unaufhörlich steigen und, da sie anscheinend auf Knappheit dieses Rohstoffs zurückzuführen sind, fürs erste auch kaum einen Rückgang er fahren dürften. Um die Verhältnisse auf dem Harzmarkte klarer beurteilen zu können, ist im Auswärtigen Amt die Bitte ausge sprochen worden, dem Verein recht bald wieder einmal Berichte hierüber zugehen zu lassen. In der Zwischenzeit hat es auch an Leuten nicht gefehlt, die den gewünschten Harzersatz ge funden haben wollten; alle Mitteilungen aber trugen von vornherein den Stempel voller Unwahrscheinlichkeit an der Stirn. Fortsetzung folgt. Vorbereitung zu einem neuen amerikanischen Zolltarif Der Zollausschuß des amerikanischen Kongresses be reitet jetzt die Unterlagen für eine Umarbeitung des Payne- Tarifs vor und versendet zu diesem Zweck an die Fabriken der Vereinigten Staaten Fragebogen mit sehr ins Einzelne gehenden Fragen, deren Hauptzweck ist, die Herstellungs kosten der verschiedenen Waren zu ermitteln. Die Frage bogen teilen die Kosten in drei Hauptabteilungen: 1. Ver brauch an Stoffen, 2. Die Arbeit in der Fabrik, 3. Alle andern Ausgaben. Dieser dritte Betrag wird wieder geteilt in Arbeitsausgaben und feste Unkosten. Die letzte Gruppe umfaßt Abnutzung, Versicherung und Steuern. Zur Summe aller dieser Zahlen werden die Verkaufsunkosten zu geschlagen und somit die wirklichen Herstellungkosten er mittelt. Die amerikanischen Papierfabrikanten haben auf Anraten ihres Fachvereins beschlossen, alle an sie ge richteten Fragen des Zollausschusses eingehend und wahr heitsgemäß zu beantworten. Sie hoffen dadurch zu ver hindern, daß der Zoll auf Papier ermäßigt wird, was ein flußreiche Parteien im Kongreß anstreben.