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PAPIER-ZEITUNG Nr. 52 Papierstoffmarkt London, 24. Juni Holzzellstoff. Der Markt für Sulfitstoff wird allmählich fester. Die britische Nachfrage ist nicht sehr lebhaft. Es wird berichtet, daß die deutschen Zellstoffabriken sehr beschäftigt sind. Holzschliff. Die Marktlage hat sich nur wenig verändert. Der Markt ist immer noch gedrückt infolge norwegischer Vorräte, die überall angeboten werden. Kristiania, 25. Juni Weder im Holzschliff- noch im Holzzellstoffm&rkt ist irgend eine Aenderung eingetreten. Preis, den sie zahlt, erwarten durfte, während Muster 2’und 3 im Stoff gefärbte Schrenzpappe sind. Wenn derlei Abfälle zu geringem Prozentsatz in den Spänen vorkommen, so wäre es unbillig, wollte die Fabrik es beanstanden. Machen sie aber 50 v. H. oder mehr der Ware aus, so ist die Beanstandung be gründet. Wir schließen uns diesem Gutachten an, und da nach der unwidersprochenen Angabe der Pappenfabrik die Ladung überwiegend aus sogen, imit. Lederpappe besteht, entscheiden wir, daß die Pappenfabrik nicht verpflichtet ist, die Ladung zum Abschlußpreis zu übernehmen. Die Lagerspesen fallen der Großhandlung .X zur Last. Neue reine Lederpappen-Rbfälle 827. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlich In einer Beanstandung bezüglich gelieferter Pappenabfälle haben wir uns mit dem Lieferant der Ware, der Firma X in A geeinigt, die Angelegenheit dem Schiedspruch der Papier- Zeitung in Berlin zu unterwerfen, und senden Ihnen beifolgend Muster, Briefwechsel sowie kurze Schilderung des Tatbestandes mit der Bitte um Entscheidung und Veröffentlichung in Ihrem geschätzten Blatt. Wir beziehen seit Jahren von X in A in zwei verschiedenen Preislagen 1. neue reine Lederpappenabfälle und 2. gemischte alte Lederpappen- und Braunpapier-Abfälle. Die bisherigen Lieferungen sowohl vor dem gegenwärtigen Abschluß als auch während desselben haben auf Grund des Kaufs jedesmal aus Abfällen von Lederpappen, die aus reinem Braunschliff gefertigt waren, bestanden, bis wir vor kurzem eine Ladung als »neue reine Lederpappenabfälle« erhalten haben, die aber fast aus schließlich Abfälle von imitierten Pappen enthielt, und zwar in zwei verschiedenen Qualitäten, d. h. nach unserem beifolgenden Muster A: aus Pappe, bei der die Einlage aus grauem, aus Papierabfällen hergestelltem Stoff und die beiden Decken aus Braunschliff bestehen, und nach unserem Muster B: aus Pappe, bei welcher durchweg Abfälle zur Herstellung verwendet worden sind, und zwar die Einlage nur leicht angefärbt, und die beiden Decken braun — lederpappenähnlich — gefärbt. Letztere Qualität besteht zum geringsten Teil aus Braunschliff. Wir haben die Annahme der Sendung mit dem Hinweis verweigert, daß dieses Abfallprodukt keineswegs gleichwertig mit »reinen braunen Lederpappenabfällen« ist, und diese Ab fälle schon deswegen im Preise niedriger sind, weil auch der artige imitierte Pappen im Preise billiger sind als braune Leder pappen aus Braunschliff. Der Lieferant behauptet dagegen eine »handelsübliche Ware« geliefert zu haben, was wir aber be streiten, weil die in so großer Anzahl vorausgegangenen Liefe rungen sowohl vor dem jetzigen Abschluß als während des selben stets aus reinen braunen Lederpappenabfällen bestanden, und wir auch nichts anderes als reine braue Lederpappenabfälle gekauft haben. Der hierfür bewilligte Preis von . . M. für die 100 kg franko hier kann übrigens nur für Abfälle, die aus schließlich aus reinen neuen Holzschliff-Lederpappen bestehen, bezahlt werden. Von anderen Sortieranstalten werden derartige Abfälle, welche aus den neuerdings gefertigten imitierten Pappen bestehen, besonders aussortiert und billiger als Abfälle aus reinem Braunschliff verkauft. Y, Pappenfabrik in B Aus dem Briefwechsel geht hervor, daß die Groß handlung X in A die uns von der Pappenfabrik gesandten Muster als richtig und unsern Schiedspruch als für sich verbindlich anerkennt. Die Großhandlung erklärt das Vorhandensein von anderen als Braunpappen-Abfällen in der Ladung damit, die Ware sei handelsüblich, weil sie aus einer Kartonnagen- fabrik stamme, deren Abfälle zu den besten gehören. Schon die scharfe Bezeichnung der Ware im Abschluß als neue reine Lederpappen-Abfälle weist darauf hin, daß sie keine anderen Abfälle in namhaften Mengen enthalten soll. Nun unterscheidet man im Pappenhandel zwischen sogen. Lederpappen, die nur aus Braunschliff bestehen, und zwischen sogen. Halblederpappen oder imit. Leder pappen, die teils eine andere Einlage haben oder aus braun gefärbtem Schrenzstoff bestehen. Abfälle solcher Pappen sollten offenbar durch die scharfe Umschreibung der Ware ausgeschlossen werden. Für die Pappenfabrik kann solcher Ausschluß wichtig sein, denn ihre Kunden können ihr Schwierigkeiten machen, wenn sie Halblederpappen-Abfälle zu Lederpappen verarbeitet. Um den Handelsbrauch zu erkunden, legten wir den Streitfall einer angesehenen Altpapierhandlung vor, die sich wie folgt äußerte: Das mir gesandte Muster I stellt aus Holzschliff bestehende Lederpappenabfälle dar, wie sie die Pappenfabrik nach dem Messer zu Ihren Schneidemaschinen nach einem neuen patentierten Härte- verfuhren liefert in unerreichter Qualität unter Garantie zu Vorzugspreisen. Zahir. Referenzen. Georg Krauss, Berlin S42, Alexandrinenst. 93 MORITZ HILLE G. m. b. H. Dresden-Löbtau 14 [19640 F. R. Poller, Leipzig VI Festigkeitsprüfer, Dickenmesser, Papierwagen, Äschegelialtsprüfer, Feuchtigkeitsgehaltsprüfer Aelteste Spezial-Fabrik für Prüfungs-Apparate —- Geschäftsgründung 1780 ~ Chemikalien, Reagentien etc. zur Papierprüfung [24662 Julius Krah, Barmen-Wichlinghausen Importeur finnischer Holz- u. Lederpappen Fabrikation beklebter Pappen aller Art Spezialität: hm m Hoh- ml Lederpampen 129269