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Handelsbräuche für Pappe in Oesterreich Der Verein der österr.-ungar. Papierfabrikanten veröffent licht im »Zentralblatt f. d. österr.-ungar. Papierindustrie« folgende, von Holz- und Graupappenfabrikanten festgelegte und auf Er fahrungen begründete Handelsbräuche. Der Verein legt Wert darauf, auch die Ansichten der Pappenhändler über den Gegen stand zu hören, und erbittet Aeußerungen dazu unter seiner Adresse (Verein der österr.-ungar. Papierfabrikanten, Wien I, Schwangasse 1). § 1. Bestellungsangaben Pappenbestellungen erfordern die Angabe der Gattung, der Farbe, des Formats, der Blattanzahl der Päcke, des Quantums und, im Falle eine andere Packung als die normale gewünscht wird, auch diese. § 2. Minimallieferungsquantum Das Minimalquantum für eine Pappen lieferung ist mit 500 kg festgesetzt. § 3. Normalpackung Pappen werden in verschnürten Päcken von je 25 kg Gewicht, in bestimmter Bogen zahl das Pack, geliefert. —Jedes Pack ist oben wie unten mit einem Deckblatt aus dem gleichen Stoff wie der Inhalt des Packs zu versehen, und werden das Gewicht dieser Deckblätter sowie die Verschnürung, Schleifen und Kappen mitgewogen. (Lieferung brutto für netto.) Extrapackung wird separat berechnet. § 4. Normalformate Die Normalformate für Pappen werden mit 70 zu 100 cm und 66 zu 96 cm, unbeschnitten, festgesetzt; jedoch ist ein Ueber- maß bis zu 3 cm nach beiden Richtungen zulässig. t §5. NormalstSrken Die Normalstärken für Pappen werden mit 15 bis 80 Blatt für das Pack für die 25 kg festgesetzt. Dickere oder dünnere Sorten bedingen besondere Abmachungen. § 6. Sortierung Pappen werden sortiert, und zwar 15, 16, 18, 20, 22, 25, 28, 3°, 35, 40, 45» 50, 55» 60, 7° und 8° Blatt das Pack. Hinsichtlich der vorgeschriebenen Blattanzahl ist ein Spiel raum von 5 v. H. nach oben oder unten zulässig. Bei Pappen bestellungen, die auf vorgeschriebene Stärken lauten, ist dieser Spielraum von 5 v. H. nach oben oder unten ebenfalls zulässig. § 7. Schnitt Pappen werden unbeschnitten geliefert. Für beschnittene Pappe wird ein zu vereinbarender Aufschlag berechnet. § 8. Lieferung Die Lieferung von Pappen erfolgt ab Waggon oder Schiff der Fabrikstation oder franko Waggon oder Schiff der Empfangs station. Die Lieferfrist für Pappen bis zu einem Quantum von 10000 kg beträgt 4—6 Wochen. § 9. Preise Die Preise verstehen sich nach dem Gewicht für 100 kg netto Kassa 30 Tage nach Fakturendatum gegen 2 v. H. Skonto oder gegen Akzept 3 Monate Ziel. Das Akzept ist innerhalb 30 Tagen, vom Tage der Ausstellung der Fakura gerechnet, ein zusenden. § 10. Reklamationen Reklamationen über gelieferte Pappen müssen längstens 8 Tage nach Empfang der Ware erfolgen. Englische Papierkäufer Zufällig finden wir beim Durchblättern der Nr. 103 des Jahrgangs 1909 Ihrer Zeitung auf Seite 3984 eine Einsendung unter der Ueberschrift »Leimung von Paketadressen-Karton, zum Schiedspruch 769«. Ohne auf die behandelte Angelegen heit, die uns fremd ist und durchaus fern liegt, einzugehen, müssen wir über den letzten Abschnitt des dort Stehenden unser Befremden ausdrücken. Wir machen großes Geschäft mit England, nicht minder groß ist aber der Umsatz unserer Er zeugnisse in Deutschland und vielen anderen Ländern; wir sind aber der Meinung, daß uns gerade aus dem englischen Geschäfte die größten Scherereien und Verluste entstehen. Wir meinen, wenn der Herr »Papierfabrik-Direktor« das Gegenteil von dem gesagt hätte, was dort steht, hätte er ungefähr das Richtige ge troffen. Das frühere glatte Geschäft mit England kennt man im Papierfach heute mit wenigen Ausnahmen kaum noch, nament lich ist die Zahlungsweise sehr schleppend geworden und ist schlechter als die deutsche Zahlungsweise. Papierfabrik Spritzrohr zum Reinigen der Papiermaschinen- Siebe Alfred T. Wyant in Neenah, Staat Wisconsin, erhielt das amerikanische Patent 941750 für eine Spritzvorrichtung, mittels welcher ein Strom von Dampf, heißem Wasser oder Luft oder von mehreren dieser Mittel unter starkem Druck auf das Sieb des Zylinders einer Zylinderpapiermaschine, auf die Vordruckwalze oder das Metalltuch einer Langsieb- Papiermaschine gespritzt wird, um Verstopfungen aus Papierstoff oder Beschwerungsmitteln aus den Maschen der Siebe zu beseitigen. Bild 4 zeigt die Anordnung der Spritzvorrichtung an einer Langsieb-Papiermaschine, und Bild 4 zwar sowohl an der Vordruckwalze 24 als auch an dem Metalltuch 21. Die Vorrichtung besteht aus einem flachen, etwa 12—15 cm langen Mundstück 6 mit einem etwa 1/6 cm weiten Schlitz, welches mit einem Rohrstutzen 7 aus einem Stück besteht (Bilder 1 und 2). Dieser Rohr stutzen ist an einem Ende durch einen Schraubenpfropfen 8 verschlossen, während er am andern Ende durch ein Ge- Bild 3 windestück 9 mit einem Schlauch 10 verbunden ist, der bei 11 mit einem zweiten Schlauch 13 gekuppelt ist. Durch die Schläuche wird das Preßwasser oder die Preßluft dem Mundstück zugeführt und entströmt aus diesem in Form eines langen, sehr dünnen Strahles. Das Rohr 7 mit dem Mundstück 6 und dem Schlauch 10 ist von dem Rohr 5 (Bild 3) umgeben, dessen Längsschlitz 5a länger ist als die Breite des Siebtuches oder die Länge des Siebzylinders. Durch den Schlitz 5a ragt das Mundstück 6 hervor und kann in ihm von Hand hin und her bewegt werden. Das geschlitzte Rohr 5 ist dauernd an den betreffenden Stellen am Gestell befestigt, beispielsweise in Konsolen 16 und 17. Sobald die Reinigung des Siebes erforderlich wird, wird das Mundstück 6 in den Schlitz des Rohres 5 eingeführt, an die Dampf-, Wasser- oder Preßluft-Leitung angeschlossen und nach Oeffnen des Hahnes an der Oberfläche der Vor druckwalze oder an dem Metalltuch quer zu diesem hin und her geführt. Bei den Zylindern von Zylinder-Papiermaschinen wird diese Vorrichtung gewöhnlich hinter dem üblichen, mit einer Lochreihe versehenen Spritzrohr angebracht.