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PAPIER-ZEITUNG 1968 Briefkasten Der Frage muß xo-PI.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Kraftpapier 10680. Frage: Ich beabsichtige, mich an einer Papierfabrik in Südamerika zu beteiligen. In dieser Fabrik soll ausschließ lich sogenanntes Kraftpapier aus schwedischer Zellulose im Ge wicht von 30 bis 55 g/qm hergestellt werden. Den Zellstoff möchte ich von Schweden usw. beziehen. Der Fracht und des Zolles halber kann ich den Zellstoff nur in trocknem Zustande beziehen. Kann man aus trockenem Zellstoff ebenso feste Kraft papiere herstellen, oder ist es unumgänglich notwendig, daß der Zellstoff in feuchtem Zustande bezogen wird, um dieselbe Zähigkeit zu erreichen? Antwort: Durch Trocknung, welche die Feuchtigkeit aus dem Stoff soweit austreibt, daß er nur die in Skandinavien handelsübliche Feuchtigkeit von 10 v. H. enthält, kann allerdings die Festigkeit der Faser etwas leiden, denn bei solcher Trocknung werden die unmittelbar an den heißen Zylindern liegenden Faserschichten leicht übertrocknet. Wenn jedoch die Trocknung nicht soweit getrieben wird, der Stoff vielmehr noch etwa 15 bis 20 v. H. Feuchtigkeit enthält, so liegt diese Gefahr nicht vor. Daher dürfte es zweckmäßig sein, nach überseeischen Ländern solchen nicht vollkommen getrockneten Kraftstoff zu beziehen. Verwertung von Sägespänen 10681. Frage: Infolge des starken Holzeinschlags in den Wäldern Ostpreußens sind große Sägewerke entstanden, so schneidet ein Werk in der Nähe von T. täglich 600 bis 700 Fest meter. Es fallen da Hunderte Waggons Sägespäne. Sind diese an Ort und Stelle zu verwerten und wofür? Die Späne werden umsonst abgegeben. Antwort: Die einfachste und billigste Verwertung von Sägespänen ist, sie auf eigens für diesen Zweck passenden Rosten nötigenfalls mit anderm Brennstoff gemischt, unter dem Dampfkessel zu verbrennen. Die Bauern in den Alpenländern kaufen Sägespäne, wo solche billig zu haben sind, als Einstreu für das Vieh. Man kann zwar aus Säge spänen in chemischen Fabriken Oxalsäure, Aceton u. dgl. und in neuester Zeit auch Alkohol herstellen, jedoch sind dazu große Anlagen erforderlich, für welche nur außer ordentlich leistungsfähige Sägewerke genügenden Rohstoff liefern, und die zu kostspielig sind, um als Nebenbetrieb von Sägewerken eingerichtet zu werden. Junge Deutsche in England 10682. Frage: Ich bin 22 Jahre alt, militärfrei und öster reichischer Staatsangehöriger. Nach der Bürgerschule lernte ich in einem Papier-Ladengeschäft und habe als Verkäufer, Reisender und Buchhalter Kenntnisse von Lederwaren, Kontor möbeln, Schreibmaschinen und Buchdruckerei erworben. Leider machte ich die Erfahrung, daß man in besser bezahlten Stellungen genügender Sprachkenntnisse bedarf. Ich will mir daher diese aneignen und habe mir durch Selbststudium schon ziemlich gute Vorkenntnisse erworben. Nun möchte ich zu meiner Ver vollkommnung in der englischen Sprache in England Stellung annehmen. Wie ist zurzeit der Stellenmarkt in England? Werden derartige Kräfte verlangt? Gibt es ein Fachblatt in England, in welchem man erfolgreich anzeigen könnte? Oder was empfehlen Sie mir zu tun, um drüben Stellung zu er langen? Antwort: Die gefragten Verhältnisse sind in einem Auf satz »Junge Deutsche in England« in Nr. 30 der Papier- Zeitung von 1906 eingehend geschildert. Einige Exemplare dieser Nummer sind noch zum Preise von 30 Pf. und 10 Pf. Porto zu haben. Deutscher Zoll auf Sicherheitspapier 10683. Frage: Wieviel Eingangs-Zoll kostet beifolgendes Sicherheitspapier amerikanischen Ursprungs? Antwort: Das im Stoff weiße Papier ist auf beiden Seiten mit hellblauem Ton bedruckt oder bestrichen und darüber ist in dunklerem Blau beiderseits ein Zickzack muster angebracht, das durch Zeichnungen und Worte unterbrochen ist. Ueberdies enthält das Papier Wasser zeichen. Unseres Erachtens fällt das Papier, weil es nach träglich gefärbt ist, unter Nr. 656 des deutschen Zolltarifs als »Bunt-Papier« und bezahlt nach dem Vertragstarif, der auch den Vereinigten Staaten gewährt ist, 8 M. für die 100 kg. Genauere Aufklärung hierüber bietet das Zollhand buch für die Papier-Industrie von Eugen Hager, Verlag der Papier-Zeitung, Preis 6 M. Nr. 5t Unfallversicherung des kaufmännischen Angestellten 10684. Frage: Als Angestellter einer größeren Fabrik habe ich außer meinen kaufmännischen Arbeiten auch in der Fabrik in Teilen der Fabrikation, des Versands und mit Anordnungen in allen Räumen der Fabrik zu tun und war auch jahrelang gegen Unfall in der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft versichert. Neuerdings lehnt diese Genossenschaft meine Person ab mit der Bemerkung, daß ich nicht versicherungspflichtig sei, welche Ansicht ich nicht teilen kann. Wie kann ich hiergegen Stellung nehmen? Wer ist ersatzpflichtig, falls ich einen Unfall in dem Betrieb erleide? Haftet hierfür der Prinzipal? Antwort: Kaufmännische Angestellte sind nach dem Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz nicht versicherungs pflichtig, und die Berufsgenossenschaft kann Streichung solcher Angestellter in den ihr eingereichten Lohnnach weisungen verlangen. Der Prinzipal könnte für den Be triebsunfall eines kaufmännischen Angestellten nur dann haftbar gemacht werden, wenn der Angestellte im Betriebe einen Unfall erlitte, den der Prinzipal durch eine mangel hafte Betriebseinrichtung oder in anderer Weise verschuldet hätte. Es kommt aber bei Beurteilung der Frage, ob Frage steller kaufmännischer oder gewerblicher Angestellter ist, nicht darauf an, ob er als Handlungsgehilfe angestellt wurde, sondern ob er überwiegend betriebstechnische Arbeit verrichtet. In letzterem Fall ist er unfallversiche rungspflichtig, falls sein Gehalt nicht mehr als 3000 M. jährlich beträgt. Liegt dieser Fall vor, und weigert sich die Berufsgenossenschaft, den Fragesteller zu versichern, so kann erBeschwerdebeimReichs-Versicherungsamt erheben. Streichen von Holzpappe 10685. Frage: Ich streiche in meiner 'Fabrik eine Menge Holz- und Lederpappe. Da nun die Rohpappe selbst bei scharfer Satinage sehr saugfähig ist, so habe ich bisher den Pappen einen sogenannten Vorstrich geben müssen, um nicht allzuviel von guter Farbe zu verbrauchen. Nach dem Trocknen konnte ich nun erst die Pappen richtig streichen. Bei doppelseitig ge strichenen Pappen muß also das Streichen und Trocknen vier mal durchgemacht werden. Da aber dieses Verfahren sehr zeit raubend und verhältnismäßig auch ziemlich kostspielig ist, bitte ich Sie, mir, wenn möglich, ein Verfahren zu nennen, bei welchem einmal Vorstreichen und Trocknen (bei einseitig ge strichenen Pappen) in Wegfall kommt. Vielleicht könnte man an der Streichmaschine einen Be hälter anbringen, in welchem eine Art Leimwasser wäre, welches nach Anfeuchten der Pappe sofort eintrocknen müßte. Wie sollte dieses Wasser zusammengesetzt sein? Antwort: Wenn die Pappen vorher nicht geleimt sind, versteht es sich von selbst, daß sie erst geleimt werden müssen. Geschieht dies nicht, so leimt sich eben die Pappe selbst dadurch, daß sie einem einmaligen Farbstrich durch Einsaugen soviel Leim entzieht, wie sie zu ihrer Tränkung nötig hat, und dann hält allerdings der Farbstrich nicht fest. Wollte man der Farbmischung aber so viel Leim zu setzen, als zur Tränkung der Pappe und zum Festhalten der Farbe nötig ist, so wild die Farbe in den meisten Fällen nicht decken. Das einfachste wird sein, wenn sich Fragesteller die beiden Apparate anschafft, die in Bildern 165 und 166 meiner »Buntpapier-Fabrikation«, 2. Auflage, dar gestellt sind (Verlag der Papier-Zeitung, Preis 15 M.), dann kann er die Pappen billig ein- oder zweiseitig mit schwacher Leim- oder Kasein-Lösung vorleimen und darauf, wie bisher, einmal mit Farbe streichen. August Weichelt Künstlerische Buchstaben 10686. Frage: Bei meinem Lithographen hatte ich Etiketten laut einliegendem Muster bestellt. Als Probeabdruck sandte er mir Bild mit Text und Fabrik-Marke; von den vier Seitenfeldern habe ich Probeabdruck nicht erhalten. Ich beanstande nun, daß der erste Buchstabe des Wortes »Format« an den beiden Kopf-Enden ein »L« statt »F« darstellt. Auf meine Anfrage er hielt ich von meinem Lithographen den Bescheid, daß dieser Buchstabe ein »F« in der vorliegenden Schrift bedeute. Ist die Angabe meines Lithographen richtig? Antwort: Auch wir würden den beanstandeten Buch staben für ein »L« lesen, wenn er nicht zu dem Wort Format gehörte. Es kommt nicht darauf an, ob in einer bestimmten Schreibvorlage ein Buchstabe als »F« gilt, son dern darauf, für was der Buchstabe von den Lesern ge halten wird und besonders wie der Besteller ihn will. Es gibt leider viele »künstlerische« Schriften, die das Lesen sehr erschweren, und deshalb keine Verkehrs-Berechtigung haben. Zu diesen scheint auch das vom Lithographen ge wählte »F« zu gehören. Die Verschiedenheit berechtigt jedoch nicht zur Ablehnung der Etiketten. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Druck vn A. W. Hayn’* Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße a9