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Nr. 48 PAPIER-ZEITUNG Briefkasten Der Frage muß 10-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unbercksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Weißer Bolus 10657. Frage: Von einem Bekannten wurde ich darauf auf merksam gemacht, daß in der Papierindustrie weißer Ton (Bolus alba) gebraucht würde. Ich habe eine eigene Grube von diesem Mineral und habe es bisher fast nur an Farbenfabriken abgesetzt. Ich will nun versuchen, auch Abnehmer in der Papierindustrie zu finden, und beabsichtige infolgedessen bei Ihnen Anzeigen aufzugeben. Auf welche Eigenschaften wird besonders Wert von Seiten der Fabrikanten gelegt? Antwort: Weiße Tone werden zum Beschweren und Weißen von Papierstoff sowie als Bestandteil von Streich farbe für Papier verwendet. Für beide Zwecke hat sich Kaolin-Erde von allen Tonen am besten eingebürgert, welche in mächtigen Lagern vorkommt und durch berg männische Gewinnung in großem Maßstabe sich verhältnis mäßig billig stellt. Die Eigenschaften, welche Ton und Kaolin für diese Zwecke haben sollen, sind in Hofmanns »Handbuch der Papierfabrikation« und in Weichelts »Bunt papierfabrikation« eingehend erörtert. Der Ton muß vor allen Dingen möglichst weiß und frei von Sand sowie von anderen Verunreinigungen sein. Zum Beschweren geringerer Papiere sind auch geringere Tone verwendbar, erzielen aber auch entsprechend niedrigeren Preis. Ob weißer Bolus oder Pfeifenton diesen Bedingungen entspricht, hängt von den besonderen Eigenschaften des Tones und von der Größe, Lage und den Einrichtungen des Tonbergwerks ab Prüfung von Leim 10658. Frage: Ich habe einen Jahresabschluß auf Leim ge macht, den ich nach einem bestimmten Muster kaufte. Durch welches Verfahren kann ich feststellen, ob ich immer dasselbe, dem zurückgestellten Probesack entsprechende Fabrikat er halte ? Antwort: Für die Prüfung von Leim sind auf Seiten 94 bis 96 von August Weichelts »Buntpapier-Fabrikation« (2. Auflage, Verlag der Papier-Zeitung, Preis 15 M.) gute Anweisungen gegeben. Budruckte Hand- und Maschinen-Tüten 10659. Frage: Dem Konditor L. lieferte ich 500 kg Tüten nach beifolgendem Ausfall Nr. 1, 2, 3. Die Ware war bestellt nach Muster Nr. 4. Das Bestellmuster stellt Handarbeit dar, während meine Ware in Maschinenarbeit geliefert wurde. Sie ersehen aus dem Ausfallmuster, daß der Druck nicht saftig genug aus gefallen ist, und dies nimmt der Kunde zum Anlaß, die An nahme der Sendung zu verweigern. Mein Kunde hat sich bereit erklärt, die Ware mit einem größeren Nachlaß zu übernehmen. Ich stehe auf dem Standpunkte, daß ein Grund zur Beanstandung überhaupt nicht vorliegt, weil die Tüten, namentlich die Spitz tüten, in Maschinenarbeit nicht saftig gedruckt werden können, weil sonst der Druck verschmiert. Ich habe dem Kunden 10 v. H. Nachlaß geboten, aber mit diesem Erlaß ist er nicht zufrieden. Würde Klage auf Abnahme der Ware mit einem Nachlaß von 10 v. H. Aussicht auf Erfolg haben? Der Kunde hat gegenwärtig Tüten im Gebrauch, deren Druckausfall noch viel unsauberer ist als meine Lieferung. Antwort: Fragesteller hätte dem Besteller vorher sagen sollen, daß die Tüten infolge ihrer Herstellung auf der Maschine keinen so satten Druck aufweisen können wie die als Vorlage dienende Handtüte. Da Fragesteller offenbar versäumt hat, dem Besteller dies zu sagen, so durfte dieser mustergetreue Druckausführung erwarten und ist zur Forde rung von Nachlaß für den in bezug auf den Druck minder wertigen Ausfall der Tüten berechtigt. Welchen Preisnachlaß im Streitfälle der Gerichtssachverständige für angemessen erachten würde, können wir nicht vorher sagen. ! Schwarzer glänzender Spirituslack 10660. Frage: Würden Sie mir ein Rezept geben für schwarzen glänzenden Spirituslack? Antwort: Schönen schwarzglänzenden Lack erhält man durch Auflösen von 12 kg Schellack in 24 1 95prozentigem Spiritus, Zusatz von 41/2 1 Wasser zu dieser Lösung, Fil trieren des Gemisches und Zusatz von in Spiritus gelöstem »spirituslöslichem Anilinschwarz«. Billigeren Lack erhält man durch Auflösen von 6 kg Schellack und 6 kg Kopal harz in 30 1 95prozentigem Spiritus. A. W. 1851 Rechtsgültigkeit loser Kopien 10661. Frage: Haben Kopien, welche durch eine Kopier maschine hergestellt sind und sich auf losen Blättern befinden, genau die Rechtsgültigkeit wie Kopierbücher? Antwort: Das alte Handelsgesetzbuch hat die Führung gebundener Kopierbücher vorgeschrieben; das jetzt geltende schreibt nur vor, daß jeder Kaufmann verpflichtet ist, eine Abschrift der abgesandten Handelsbriefe zurückzubehalten und diese Abschriften sowie die empfangenen Handelsbriefe geordnet aufzubewahren. Die neue Bestimmung wurde eigens getroffen, um den Gebrauch von Kopiermaschinen in Handelsgeschäften mit dem Gesetz in Einklang zu bringen. Streckfreies Papier 10662. Frage: Eine Firma bestellte bei uns 170 Ries holzfr. Kartenpapier für lithographischen Mehrfarbendruck im Format 678X870 mm, 42 kg 500 Bogen, und betonte dabei, daß das Papier streckfrei sein müßte. Außerdem schrieb sie vor, daß das Papier 870 mm breit auf der Papiermaschine gearbeitet werden müßte. Da es der Firma bekannt war, daß wir alle Papiere für litho graphischen Druck, die auf der breiten Seite durch die Druck presse gehen, auf der Papiermaschine entgegengesetzt, also auf der schmalen Seite, arbeiten müssen, um sie streckfrei zu be kommen, fragten wir erst noch einmal bei der Firma an, ob die vorgeschriebene Bahnbreite auch wirklich richtig sei, worauf man uns bestätigte, daß das Papier 870 mm breit zu arbeiten sei. Die Druckerei, an die die Firma das Papier weiter lieferte, be anstandet nun die Lieferung, weil sich das Papier dehnt, da es auf der breiten Seite durch die Presse läuft, und fordert Schaden ersatz. Sind wir schuldig, diesen Schadenersatz auf uns zu nehmen, oder ist die Firma, die das Papier bei uns kaufte, der Druckerei gegenüber ersatzpflichtig? Die Druckerei behauptet nämlich, es sei »fachüblich«, daß, wenn die Laufrichtung vor geschrieben sei, und das Papier in derselben Richtung gedruckt würde, es dann auch streckfrei sein müßte. Antwort: Wir verweisen auf die Ausführungen über Laufrichtung des Papiers in den Nummern 36, 39 und 92 von 1909. Die Bedingungen des Käufers, das Papier müsse streckfrei sein und 870 mm breit auf der Papiermaschine gearbeitet werden, können nur so gedeutet werden, daß auf der Presse die Greiferkante mit der schmalen Seite der Bogen zusammenfällt. Die fragestellende Papierfabrik hat ihrer Pflicht genügt, indem sie beim Besteller Rückfrage gehalten hat, daher ist sie nicht schadenersatzpflichtig. Wir kennen keinen Handelsbrauch von der Art, wie die Druckerei ihn angibt. Barytpapier 10663. Frage: Von einem unserer Abnehmer wurde uns ein Posten Barytpapier nach beifolgendem Muster, das mit Vorlage bezeichnet ist, bestellt. Wir fügen ein Muster unserer Lieferung bei. Der Kunde stellt uns diese Ware zur Verfügung, weil er sie angeblich in Lichtdruck nicht drucken will. Wir sind der Ansicht, daß unser Strich genau so stark geleimt und gehärtet ist wie das Vorlagemuster, und die Reklamation daher un gerechtfertigt ist. Antwort: Das Ausfallmuster ist zwar ebenso fest ge leimt wie das Vorlagemuster, aber nicht ganz so fest mit Chromalaun gehärtet. Fragesteller sollte den Härtungsgrad durch Einlegen der Papiere in ein Bromsilberbad prüfen. W. Hutomatische Bogenzähler 10664. Frage: Gibt es einen automatischen Bogenzähler, der das zeitraubende Nachzählen mit der Hand von aufgeschichteten Bogen, Karten usw. erleichtert oder ersetzt? Antwort: Es gibt, wie uns eine hervorragende Fabrik von Präzisionsinstrumenten schreibt, automatische Bogen zähler, die das Nachzählen von übereinandergeschichteten Bogen ohne Menschenhand bewirken, noch nicht. Solche Apparate ließen sich wohl herstellen, nur frage es sich, ob genügender Absatz vorhanden ist, damit der Hersteller seihe Rechnung dabei findet. Spanische Fachzeitschrift 10665. Frage: Erscheint in Spanien eine Fachzeitschrift über die Papierindustrie, oder wie kann man sich sonst unter richten? Antwort: Mehrere Jahre lang wurde in Madrid eine Papier-Fachzeitschrift »la Papelera Espanola« herausgegeben. Sie erschien jedoch sehr unregelmäßig und ging vor einigen Jahren infolge Mangels an Beziehern und Anzeigen ein. Ob seitdem eine neue spanische Fachzeitschrift auf den Plan getreten ist, wissen wir nicht.