Volltext Seite (XML)
1822 PAPIER-ZEH UNG Nr. 48 entschädigung betrug somit nur etwa die Hälfte derjenigen des Vorjahres. Seit ihrem Bestehen hat die Genossenschaft an Unfallentschädigungen rund 15761000 M. aufgebracht. Der Reservefonds der Genossenschaft, der Ende 1908 auf 3912323 M. 62 Pf. angewachsen war, mußte gemäß § 34 des Gewerbe- Unfallversicherungsgesetzes wiederum um 8 v. H., d. h. um 312651 M. 45 Pf. erhöht werden, wovon 131266 M. 48 Pf. durch Zinsen gedeckt wurden, während 181 384 M. 97 Pf. gegen 168987 M. 5 Pf. im Vorjahr durch Umlage aufzubringen waren. Ein erheblicher Mehraufwand wurde verursacht durch die Vor schrift des § 6 des Reichsfinanzgesetzes vom 15. Juli 1909, wo durch den Berufsgenossenschaften die zinsfreie Vorschußzahlung der Entschädigungen durch die Post entzogen und sie ihrerseits verpflichtet wurden, den Postverwaltungen monatlich den voraussichtlichen Bedarf an Entschädigungen zu überweisen. Der hierdurch entstandene Mehraufwand betrug 120067 M. 36 Pf. = 7,14 v. H. Die Gesamtumlage ist von 1 659 175 M. 62 Pf. auf 1800958 M. 35 Pf., d. h. um 8,55 v. H. gestiegen. Ebenso hat der Durchschnittsbeitrag für 1000 M. Lohn eine Steigerung erfahren und zwar von 22 M. 2 Pf. im Vorjahr auf 23 M. 79 Pf. = 8,04 v. H. Die Verwaltungskosten der Genossenschaft betrugen 37 838 M. 66 Pf., im Vorjahre 40153 M. 33 Pf., also weniger 2314 M. 67 Pf.; die der Sektionen sind von 92 452 M. 52 Pf. auf 94 381 M. 81 Pf., also um 1929 M. 29 Pf. gestiegen. Erstere betrugen 1,95 v. H. (im Vorjahre 2,29 v. H.), letztere 4,87 v. H. (im Vorjahre 5,27 v. H.) und die Verwaltungskosten von Genossenschaft und Sektionen zusammen 132220 M. 47 Pf. — 6,82 v. H. (im Vorjahre 7,56 v. H.) der Gesamtausgabe der Genossenschaft. Unter sämtlichen 66 gewerblichen Berufsgenossenschaften stand die Papiermacher- Berufsgenossenschaft im Jahre 1908 hinsichtlich der Höhe der Verwaltungskosten an 21. Stelle, unter den 45 Genossenschaften mit Sektionsbildung an n. Stelle. Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Zum Mitglieder-Verzeichnis S. Nr. 47 S. 1774 Als Mitglied hat sich gemeldet: Verein für Zellstoff-Industrie, Aktien-Gesellschaft, Zweig niederlassung Ober-Leschen (Schlesien). Mitgliederzahl: 224. Papiermaschinen-Langsieb mit Gefälle Zu Nr. 42 Titelseite Bereits im 19. Jahrhundert bestrebten sich einzelne Fach leute, erst die Registerwalzen, dann die gesamte Registerpartie heb- und senkbar zu gestalten. So wurde bereits unterm 26. März 1896 dem Unterzeichneten unter Nr. 99603 eine verstellbare Registerpartie für Papiermaschinen vom Deutschen Reich und mehreren Auslandsstaaten patentiert, ungefähr gleichzeitig mit einem ähnlichen Patent, welches der Papiertechniker Andres erhielt, und welches von der Firma Banning & Seybold aus geführt wurde. Beide Firmen, Banning & Seybold und Füllner, einigten sich auf gemeinsame Ausführung beider Patente, und diese hatten den Zweck, solche Hebung und Senkung der Brust walze und der Registerpartie zu ermöglichen, als es für die da maligen Ansprüche, welche an eine Papiermaschine gestellt wurden, nötig erschien. Noch vor 20—25 Jahren wurde eine Papiergeschwindigkeit von 50—60 m in der Minute selbst bei der Herstellung von Druckpapier als eine besondere Leistung angesehen. Die Ma schinenführer waren damals an das Arbeiten mit größeren Papiermaschinen-Geschwindigkeiten nicht gewöhnt, und die Papiermaschinen der damaligen Zeit waren viel zu schwach ge baut und ungenügend konstruktiv durchgebildet, um ohne Gefahr für Gesundheit und Leben der Arbeiter und ohne allzu häufige Maschinenschäden rascheres Arbeiten wagen zu dürfen. Damals drang die Kunde von Amerika zu uns herüber, daß dort schon Papiermaschinen mit 90—100 m Geschwindigkeit arbeiten, und der Unterzeichnete unternahm im Jahr 189t mit seinem Freund, Generaldirektor Konsul Smidth, jetzt in der Union Co. in Skien (Norwegen), damals in Frederiksberg Papier fabrik bei Kopenhagen, eine Studienreise nach Amerika, um sich von der wunderbaren Geschwindigkeit der amerikanischen Maschinen zu überzeugen. Dank der Liebenswürdigkeit ameri kanischer Maschinenfabrikanten, insonderheit der damals in Amerika an erster Stelle stehenden Pusey & Jones Co., Wil mington, gelang es uns die 1891 in Amerika schnellaufenden Ma schinen neuester Bauart zu besichtigen. Von diesem Besuch in Amerika nahm ich überwältigende Eindrücke von den Fort schritten des damaligen amerikanischen Papiermaschinenbaues mit nach Hause und prägte sie hier zum Nutzen meiner Fabrik in bare Münze um. Damals entstanden die ersten mit amerikanischem Trocken apparat und Lyra-Stuhlung von mir gebauten Papiermaschinen mit einer durch einen Antrieb betriebenen großen Trocken batterie. Auch bei diesen Papiermaschinen, welche mit etwa 100 m Geschwindigkeit arbeiteten, war es nicht nötig, höheres Siebgefälle zu geben, vielmehr genügten hohe Schaumlatten zur Erzielung genügenden Druckes, um dem auflaufenden Stoff die Geschwindigkeit des Siebes zu erteilen. Als ich im Jahr 1933 meine zweite Studienreise nach Amerika machte, waren dort die Papiergeschwindigkeiten wieder so be deutend gesteigert worden, daß einzelne Fabriken bis 450 engl. Fuß = 137 m schnell arbeiteten. Dabei waren die amerikanischen Papiermaschinen wohl größer und stärker, aber konstruktiv nicht wesentlich besser geworden (ich hatte sie in dieser Be ziehung erreicht), nur hatte die Pusey & Jones Co. und wohl auch die anderen amerikanischen Fabriken eine Siebverstellung eingeführt, die gleichfalls Heben und Senken der Registerpartie möglich machte, sodaß man nicht nur mit mäßiger Ansteigung, sondern auch mit Siebgefälle arbeiten konnte. Herr Dr. Hans Hofmann, Berlin, verschaffte mir vor kurzem einen Abdruck des der Pusey & Jones Co. erteilten ameri kanischen Patents Nr. 675072, welches zweifellos darauf hin weist, daß die Siebpartie der Pusey & Jones Co. schon in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts mit Siebgefälle arbeiten konnte, und dies beabsichtigt war. Ich lasse dahingestellt, ob in Amerika schon damals mit Siebgefälle gearbeitet worden ist, aber mir sind von Amerika Berichte zugegangen, nach welchen schon vor der Eibel'schen Patentanmeldung in Amerika offen kundig mit Siebgefälle gearbeitet wurde. Dies ist auch kein Wunder, denn es ist eine logische Folge des Bestrebens, auf Papiermaschinen durch schnelleres Arbeiten mehr zu erzeugen! Ebenso, wie nämlich bei langsamer Arbeit manche Papiere durch passende Siebansteigung bessere Durchsicht erhalten, er fordert die größere Geschwindigkeit der Papiermaschine zu nehmendes Siebgefälle. Auch vor meiner im Jahr 1896 pa tentierten Siebpartie ist schon mit veränderlicher Siebhöhe ge arbeitet worden, nur war noch keine mechanische Einrichtung vorhanden, um die Siebhöhe im Gang verstellen zu können und damit für den Papiermacher verwendbar zu machen. Diese Auf gabe lösten Andres und ich auf nebeneinander gehenden Wegen. Es wäre damals niemandem eingefallen, sich die Sieb ansteigung patentieren zu lassen, und ebenso unlogisch wäre es, jetzt das Siebgefälle zu patentieren. Vielmehr sollten nur neue Bauarten von Vorrichtungen zum Zweck bequemster Verstellung der Siebpartie für Siebsteigung und Gefälle durch Patent ge schützt werden, damit dem Erfinder der gerechte Lohn für seine mit Unkosten erprobte Bauart wird, nicht aber sollte einer Person oder einer Gruppe, welche spekulativ voraussieht, daß Weiter zunehmende Papiergeschwindigkeit größeres Siebgefälle erfordert, diese Voraussicht so geschützt werden, daß alle Papier erzeuger, die für schnelleres Arbeiten ihrer Maschinen diesen entsprechendes Siebgefälle geben, tributpflichtig gemacht werden. Vielleicht setzt das Patentamt voraus, daß das Arbeiten mit Siebgefälle eine neue, eigenartige Erfindung ist. Ich dagegen und viele Papierfabrikanten sind der Meinung, daß die Vergrößerung des Siebgefälles selbstverständliche Folge der Erhöhung der Laufgeschwindigkeit ist. Die Eibel Co. hat meines Er achtens nur der natürlichen, auf keinem Erfindungsgedanken beruhenden Entwicklung des höheren Siebgefälles mit der größeren Papiermaschinengeschwindigkeit vorausgegriffen. Einer der größten englischen Firmen, die eine Papierfabrik in Norwegen hat, ist bedeutet worden, daß die Eibel Co. die Einfuhr solchen Papiers nach England verhindern würde, welches im Auslande nach Eibel’s Verfahren, also auf einer Siebpartie mit hohem Siebgefälle, hergestellt ist. Das englische Patent gesetz ermöglicht meines Wissens diese Aussperrung. Sollte die Eibel Co. ein deutsches Reichspatent erlangen, so wird sie die deutschen Papierfabrikanten sicherlich nicht schonen und alle die Fabriken, welche mit entsprechendem Siebgefälle arbeiten, tributpflichtig machen oder wegen Patentverletzung verklagen und die Einfuhr des von ihnen erzeugten Papiers nach England verhindern. Dies wäre eine Schädigung der nichtbritischen Papiererzeugung, von der auch Holland Vorteil hätte, welches Land hochentwickelte Druckpapierfabriken be sitzt, aber keine Patente erteilt und infolgedessen durch die Eibel Co. nicht tributpflichtig gemacht werden kann. Ich bitte alle Papierfabrikanten, in diesem Kampf gegen das Eibelverfahren mitzuhelfen und Einsprüche gegen das Eibel- Patent schnellstens an das Kaiserliche Patentamt zu Berlin zu richten. Eugen Füllner