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Briefkasten Der Frage muß 1o-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt" Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Gründung einer Unterstützungskasse 10643. Frage: Ich gehe mit dem Gedanken um eine Pensions unterstützungskasse einzurichten, bin mir aber nicht klar, wie dies zu geschehen hat. Die übliche Idee, ein Kapital zu stiften, von dessen Zinsen die Arbeiter unterstützt werden können, würde zu wenig reichen, da ein Kapital von 50000 M. nur 1750 M. Zinsen abwirft. Ich hatte mir die Sache anders gedacht. Ich stifte für eine Kasse im Jahr 3000 M., wovon jeder Arbeiter, wenn er 10—20 Jahre ununterbrochen bei mir tätig war, invalide und dauernd arbeitsunfähig wird, im Jahr 150 M., wenn er 20—30 Jahre beschäftigt gewesen ist, 180 M., nach 30—40 Jahren 228 M., nach 40- und mehrjähriger Beschäftigung 250 M. erhält. Da die Arbeiter fast alle noch jung sind, so wird diese Kasse in den ersten 10 Jahren wenig oder garnicht in Anspruch ge nommen. Es kommen deshalb eine Reihe von Jahren die Zinsen hinzu. Sollten später die Beiträge nicht reichen, so bin ich bereit den Beitrag hierzu auf 4000 M. zu erhöhen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat dies zu geschehen, und wie habe ich die Einrichtung zu treffen? Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Fragesteller kann zwei Wege einschlagen. . Einmal kann zu dem be zeichneten Zwecke ein Zusammentreten der Arbeiter des Fragestellers zu einem Verein (Unterstützungsverein der Arbeiter des N. N.’schen Geschäftshauses) erfolgen, dessen Eintragung beim Vereinsregister des zuständigen Amts gerichts zu bewirken wäre. Durch die Eintragung würde der Verein Rechtsfähigkeit und damit selbständige Rechts persönlichkeit erlangen (§ 21 BGB, RG Bd. 70 S. 17). Der Verein müßte Satzungen und einen Vorstand haben, zu welchem Fragesteller selbst gehören kann. Die Satzungen müßten die Bedingungen der Mitgliedschaft, der Wahl des Vorstandes und der Gewährung einer Unterstützung (Pension)' bezeichnen. Nach Eintragung des Vereins kann Fragesteller die für das erste Jahr zu stiftenden 3000 M. dem Verein schenkungsweise übereignen und außerdem in einer gericht lich oder notariell beurkundeten Erklärung ein Schenkungs versprechen auf Entrichtung fortlaufender Jahresbeträge an den Verein abgeben. Die einzelnen Jahresbeträge würden dann jedesmal ebenso wie der erstmalige Betrag dem Verein schenkungsweise zu übereignen sein. Der zweite Weg wäre der der Errichtung einer Stiftung im Sinne der §§ 80 und folgende BGB. Hierzu bedarf es einer schriftlichen (notarielle oder gerichtliche Form ist nicht vorgeschrieben) Stiftungserklärung und staatlicher Genehmigung. Die erstere muß den Zweck der Stiftung und die Satzungen enthalten, und da auch die Stiftung einen Vorstand haben muß, die Einsetzung des Vorstandes, zu welchem wiederum der Fragesteller selbst gehören kann; ferner die Art, wie der Vorstand zu wählen und wie er beschlußfähig ist. Der Zweck der Stiftung muß möglichst genau die auszusetzenden Summen, die Personen, an welche, und die Voraussetzungen, unter welchen die Unterstützung gewährt werden soll, bezeichnen. Fragesteller müßte die Stiftungsurkunde zur staatlichen Genehmigung einreichen. In Preußen ist Genehmigung des Königs erforderlich. Das Gesuch ist dem Regierungspräsidenten einzureichen, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat. Bis zur Erteilung der staatlichen Genehmigung ist Fragesteller zum Widerruf berechtigt. Mit der Erteilung dieser Genehmigung erlangt die Stiftung Wirksamkeit und Rechtsfähigkeit. Der zweite Weg dürfte der einfachere sein. Anleitung zur Geschäfts-Statistik 10644. Frage: Können Sie Bücher namhaft machen, in welchen Anleitung zur Anfertigung von Geschäfts-Statistiken gegeben ist? Antwort: Es gibt leider in unserer Literatur kein der artiges Buch. Ich fahnde seit Jahren vergebens in den Berliner Bibliotheken nach einem derartigen Werk, habe in Fachzeitschriften nach einem solchen Buch gefragt, und niemand hat Kenntnis vom Vorhandensein einer derartigen Anleitung. In Prof. Schär’s umfangreichem Werk über Buchhaltung wird auf den großen Wert der Statistik für Geschäftszwecke hingewiesen, allein ohne nähere Anleitung. Die vorhandenen Bücher über »Organisation des Betriebes für Fabriken usw.« streifen nur diese Frage, ohne näher darauf einzugehen. C. T. Gebrüder Muller, Coswig (Anhalt) fertigen als Spezialität: Alfa-, Seip- und sogen, schwed. Seiden sowie [18070 einself. glatte Pad- u. Kraftpapiere in Formaten und Rollen Gesetz!, geschotzt L Spitztütenmaschine für Schnellbetrieb. Einfach, lei itungsfähig, gut und billig 29460] Flach« u. 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Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29