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Nr. 28 PAPIER-ZEITUNG 1045 unteren Ende der Beutel etwas über die Hälfte der Schlauch breite mit einem Querbruch versehen; z. B. die Breite des 1/2 Pfd.-Kaffeebeutels beträgt 13‘/2 cm, hier wird der untere Querbruch 7 cm über der unteren Schlauchkante gemacht. Die Hälfte der Schlauchbreite beträgt 6,7 cm, doch wird der Schlauch deshalb 7 cm umgefalzt, damit die zusammen gelegten Bodenhälften sich beim Bodenfalz übereinander legen und den Boden dicht schließen, sonst steht der Boden in der Mitte auseinander, der an die Bodenlippen gebrachte Kleister dringt durch die Oeffnung in den Beutel und ver klebt ihn. Nach dem Querbruch wird das umgefalzte Bodenteil des Schlauches hochgehoben und die beiden Seiten nach innen gefalzt, sodaß sie ein Quadrat bilden, dessen eine Spitze auf dem Schlauch liegt und die andere unten am Beutel vorsteht. Hierauf werden diese Lippen zur Hälfte ihrer Länge in der Mitte gebrochen, mit Kleister angestrichen und dann soweit übereinandergelegt, daß sie etwa 1 cm Bild 193. Tütenschneidemaschine für flachen und gekröpften Schnitt mit senkrechter Messerführung von Karl Krause, Leipzig über die Bodenmitte hinausreichen und die obere Lippe den Boden vollständig schließt. Um stets die genaue Beutellänge beim Bodenbruch zu erhalten, hat man eine oben tischförmig abgeflachte Zange aus Holz, an welcher unten ein nach oben verstellbarer Anschlag sitzt. Zwischen die auseinandergedrückten Backen der Zange wird eine kleine Anzahl Beutel gesteckt, mit der Oberkante nach unten an den Anschlag — dieser ist vor her auf die richtige Bodenlänge eingestellt worden —, jetzt wird oben auf dem Zangentisch das herausstehende Schlauch teil in der beschriebenen Weise zum Boden gefalzt und ge klebt. Bei geübten Handarbeiterinnen ist ein solches Gerät überflüssig, da sie das Bodenmaß im Auge haben und ohne Apparat viel schneller arbeiten. Anfertiguncj von Musterbeuteln. Die kräftigen Beutel zum Versenden von Warenproben als »Muster ohne Wert« werden zweckentsprechend meist aus dickem zähem gelb Tauenpapier hergestellt. Zum Versand von Waren, welche durch ihre chemische Zusammensetzung usw. leicht schäd liche Einwirkungen auf die gleichzeitig mit beförderten anderen Postsachen ausüben können, werden Warenproben beutel vielfach auch aus starkem Papier mit ein- oder zwei seitigem Leinenüberzug, dem sogen. »Papyrolin« gefertigt; dieses ist fast unzerreißbar, absolut dicht und verhindert das Durchdringen des Beutelinhalts nach außen. Infolge der Verwendung solch starker und dicker Papierarten können diese Beutel nur durch Handarbeit gefertigt werden. Für dünne und flache Waren werden flache längliche Beutel gebraucht, dagegen zu dickeren Gegenständen solche mit eingelegten Seitenfalten und Kreuzboden. Flache Warenprobenbeutel werden in der beschriebenen Weise geklebt, dann an der Oeffnung spitz gebrochen, sodaß die beiden Lippen in der Mitte etwa 1 cm übereinander liegen und an dieser Stelle durchlocht, damit der Beutel hier mit einer Heftklammer verschlossen werden kann. Fortsetzung folgt. Kleinkrieg im Steindruckgewerbe Wie aus einem Aufsatz im »Deutschen Steindruck gewerbe« hervorgeht, nimmt der Schutzverband Deutscher Steindruckereibesitzer in Leipzig an, daß die Mitglieder des Senefelder-Bundes die Mitglieder des Schutzverbandes durch Einzelkrieg niederkämpfen wollen. Ueber solche Einzel kämpfe wird in genanntem Blatt u. a. berichtet: Die Firma Eschebach & Schaefer in Leipzig stellte am 14. März zwei nichtorganisierte Steindrucker ein. Kurz nachdem Herr Loewenheim in der Fabrik eingetroffen war, suchte des halb eine Abordnung der organisierten Drucker eine Unter redung mit ihm nach. Er ließ der Kommission mitteilen, daß er erst um 12 Uhr zu sprechen sei, worauf die Kommission die Forderung stellte, sofort gehört zu werden, was Herr Loewen heim ablehnte. Darauf legte das organisierte Druckerpersonal mit dem Verlangen, die zwei nichtorganisierten Gehilfen zu entlassen, sofort die Arbeit nieder und besetzte die Fabrik mit Streikposten. Herr Jährig wandte sich als Kreisvertreter des Schutzverbandes an die Lokalverwaltung des Senefelderbundes in Leipzig und erhielt von dort die Antwort, die Lokalver- waltung stehe auf dem Standpunkt, daß das Personal die Arbeit wieder aufzunehmen habe. Wiederholte Versuche der Lokal verwaltung, das ausständige Druckerpersonal zu veranlassen, die Arbeit wieder aufzunehmen, schlugen nach Mitteilung der Leip ziger Lokalverwaltung fehl. Auch der Hauptvorstand des Sene felderbundes vertrat bei den in Berlin und in Leipzig gepflogenen Verhandlungen die Ansicht, es liege Kontraktbruch vor. Herr Loewenheim klagte inzwischen auf Feststellung des Kontrakt bruchs und auf Verurteilung zum Schadenersatz vor dem Ge werbegericht in Leipzig. Dem Verhandlungstermin ging ein Sühneversuch voraus, der zu keinem Ergebnis führte. Das Urteil des Gewerbegerichts stellte den Kontraktbruch fest und verurteilte die ausständigen Drucker zum Schadenersatz. In der Verhandlung beriefen sich die verklagten Drucker darauf, Herr Loewenheim habe entgegen den Bestimmungen der Ver einbarungen von 1906 den örtlichen Arbeitsnachweis nicht in Anspruch genommen, wozu er verpflichtet sei, sondern habe zwei nichtorganisierte Drucker eingestellt. Hierin erblickten die Beklagten eine Beleidigung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung, wonach ihnen das Recht zustehe, die Arbeit sofort zu verlassen. Das Gewerbegerichtsurteil sprach ihnen aber dieses Recht ab, weil die Firma sich nur verpflichtet habe, »möglichst den örtlichen Arbeitsnachweis des Senefelder bundes in erster Linie in Anspruch zu nehmen«, also nicht rechtlich verbunden ist, dies unter allen Umständen zu tun. Trotz des Urteils verharrten die Drucker im Ausstand. Auch in anderen Leipziger Firmen sind die Gehilfen zum Angriff vorgegangen. In der Hauptsache handelt es sich um prozentuale Lohnforderungen, um Bewilligung von Ferien usw., die vom Schutzverband zurückgewiesen worden sind. Die Zen trale des Schutzverbandes hat Verhandlungen abgelehnt und lediglich den Firmeninhabern anheimgegeben, nach ihrem Da fürhalten einige Lohnzulagen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit zu gewähren. Trotz dieser Lohnzulagen kam es bei einigen Firmen zu Kündigungen. Die Verhandlungen hierüber schweben noch. In Fürth haben die Hilfsarbeiter in drei Firmen allgemeine prozentuale Lohnzulagen verlangt. Eine Versammlung der Nürn berg-Fürther Mitglieder des Schutzverbandes hat jedoch be schlossen, darüber nicht zu verhandeln, und durch die einzelnen Firmen ihren Hilfsarbeitern mitteilen zu lassen, daß allgemeine prozentuale Lohnverbesserungen abgelehnt und Aufbesserungen dort eintreten würden, wo ihnen solche gerechtfertigt er schienen. In einer Firma haben die Drucker die Ueberstunden verweigert, obwohl die Firma nicht wegen Auftragsüberhäufung Ueberstunden machen läßt, sondern nur weil die Größe der Auf lagen oder diese durch die Eigenart der Arbeit innerhalb der normalen Arbeitszeit nicht bewältigt werden kann. Der Vorstand des Senefelderbundes hat, wie er uns mitteilt, die Weisung nach Fürth gegeben, daß die Ueberstunden gemacht werden müssen. Wie aus Nürnberg gemeldet wird, werden denn auch wieder regelmäßig Ueberstunden geleistet. In Aachen reichten am 4. März bei einer Firma des Schutz verbandes 27 Gehilfen die Kündigung ein, am darauffolgenden Sonnabend legten 7 Steindruckmaschinenmeister unter Kontrakt bruch die Arbeit nieder. Die Firma hatte entsprechend den zwischen den beiden Zentralen getroffenen Vereinbarungen die