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1474 PAPIER-ZEITUNG Nr. 39 Imitiert Pergament 817. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Ich habe mit der Papierfabrik X in A eine Meinungsver schiedenheit. betr. einer Papierlieferung; die Fabrik wünscht Ihre Entscheidung, womit ich einverstanden bin. Ende Februar bestellte ich bei genannter Fabrik iooo kg weiß imit. Pergament, eins, glatt, 55 g/qm, nach Muster 1, je doch weißer und besser satiniert. Die Ausfallmuster, Anlage 2, waren in Reinheit und Schwere nicht mustergültig und er schienen mir als Partieware, weshalb ich die Annahme vor Ab sendung verweigerte. Die Fabrik bot hierauf 3 v. H. Nachlaß, worauf ich einging unter der ausdrücklichen Bedingung, daß die Ware keine Partieware, sondern eine einheitliche Sonder anfertigung, vollständig gleich in Reinheit, Stoff, Färbung, Ge wicht und Satinage sei, wie das Ausfallmuster. Die Fabrik sandte die Ware unter dieser Gewähr an eine Anstalt, welche die Ware für mich zu Kreuzbeuteln verarbeitet. Auf mein Er suchen sandte diese Anstalt aus 2 Ballen 8 Bogen Ausfallmuster, bezeichnet mit meinem Firmen-Stempel sowie II und III. Diese Bogen haben verschiedene Färbung und Schwere (bis unter 50 g) und sind bedeutend unreiner als das Ausfallmuster; sie können nur Partieware sein, da man bei Sonderanfertigung aus einer Stoffbütte ebensowenig verschiedene Qualitäten erzeugen, wie ein Bäcker verschiedene Brotsorten aus einem Teige backen kann. Diese mit meinem Firmenstempel und II und III be zeichneten Ausfallmuster gehen Ihnen seitens der Fabrik zu. Ich verarbeite die Ware auf Abschluß für einen Konditor zu Kreuzbeuteln. Die verschiedenen Farben und Stärken, ganz besonders aber die vielen schwarzen Punkte und Flecke, machen es mir unmöglich, die Ware, welche ein unappetitliches Ansehen hat, abzuliefern. Außerdem ist das Papier unter 55 g für große Beutel zu schwach; ich verwende sonst 60 g Papier dazu; da die Fabriken meist Uebergewicht herausarbeiten, versuchte ich es diesmal mit 55 g und fand das Gegenteil. Ich habe deshalb den Auftrag anderswo zur Lieferung auf geben müssen. Wenn ich nun die strittige Ware verarbeiten ließe, müßte ich sie an andere Kunden als Gelegenheitspartie verschleudern unter Preis und erschwerte dadurch meinen Ver kauf und Geschäftsgang, da ich sonst nur la weiße Ware verarbeite und am Lager halte. Y, Papiergroßhandlung in B. # . # * Die Papierfabrik schreibt ergänzend: Es ist richtig, daß in dem Papier, obwohl es eine ge schlossene Anfertigung ist, einzelne kleine Unterschiede in der Färbung auftreten, wie Ihnen die beiliegenden Muster zeigen. Es läßt sich indessen bei meinen Fabrikationseinrichtungen nicht vermeiden, daß namentlich bei diesen geringen Papieren und solch kleinen Mengen von nur etwa 900 kg in einer Anfertigung kleine Schwankungen in der Färbung auftreten. Ich kann übrigens nicht annehmen, daß dadurch die Verwendbarkeit des Papiers für den in Frage kommenden Zweck wesentlich beein trächtigt wird; keinesfalls dürfte hierin ein Grund zu einer Ver fügungsstellung dieser für mich sonst unverwendbaren Formate zu suchen sein. Ich erkläre mich bereit, mich, wie mein Kunde, Ihrer Entscheidung zu unterwerfen. X, Papierfabrik in A. Das gelieferte Papier läßt der Vorlage gegenüber an Reinheit, Farbe und Gewicht zu wünschen übrig. So un sauber wie die Lieferung ist auch das Ausfallmuster, auf Grund dessen Uebernahme mit 3 v. H. Nachlaß vereinbart wurde, die Unreinheit ist also durch den Nachlaß aus geglichen. An den uns vorliegenden Mustern ist aber zu erkennen, daß einzelne Teile der Lieferung in Färbung stark voneinander abweichen, und 3 von uns gewogene Bogen wiegen 50, 51 und 51 g/qm, während 55 g als Quadratmetergewicht bestellt war. Farbabweichungen wie die vorliegende sollten innerhalb einer Lieferung nicht vorkommen, besonders wenn Gleichmäßigkeit der Lieferung in Farbe usw. zugesichert ist. Auch die Gewichtsab weichung der Lieferung geht ein wenig über das Maß des Zulässigen hinaus. Allerdings hätte der Großhändler, wenn er 60 grammiges Papier haben wollte, nicht 55gram- miges bestellen dürfen oder vorschreiben müssen: 55 g/qm, nicht leichter! Immerhin erscheint das beanstandete Papier für den beabsichtigten Zweck nicht unverwendbar, während die Papierfabrik mit der in besondern Größen hergestellten Ware nichts machen kann. Uebernahme mit Preisnachlaß erscheint daher angemessen. Wir entscheiden demnach, daß die Papierfabrik außer den 3 v. H. Nachlaß, welche sie bereits zugestanden hat, weitere 7 v. H. also im ganzen 10 v. H., vom Preis nachlassen muß. Marzleim Aus raffiniertem Harz hergestellt (Freiharz nach Wunsch) empfehle ich alle Sorten flüssigen Leim mit und ohne Auflöse apparat lösbar, sowie festen barten Lelm (wasserlösl. Harz) zu billigsten Preisen. [25645 Chem. Fabrik Schönthal, Adolf Heck Neustadt a. Hdt. (Abteilung Harzleimfabrik) IVI ASCHINEN- E XPORT- ■ U. | IMPORT- KOMPANIE & G. m. b. H Sämtliche Maschinen und Utensilien für die Papier-Industrie Leipzig Filztücher aller Art, besonders Trockenfilze nahtlos=rundgewebt in unerreichter Ausführung liefern Sächsische Filztuchfabrik zu Rodewisch i. V. F. L. Wolff & Söhne [21062 HEINRICH LANZ, MANNHEIM. Patent- Heißdampf- LOKOMOBILEN mit Ventilsteuerung »System hentz« u. einfacher Ueberhitzung. Hervorragend in Einfachheit der Konstruktion 1 Höchste Oekonomie! Jedes Geschäft sein eigener Schleifer! Die sensationelle Neuheit: Franke’s Schleif- u. 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