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Deutsche amtliche Zolltarif-Entscheidungen und Tarif-Auskünfte im Papierfach Fortsetzung zu Nr. 32 S. 1224 Schokolade-Etiketten.. Zur Verpackung von Schokoladetafeln dienendes Papier, auf einer Seite gegipst und mit Verzierungen sowie mit Firmen- und Warenbezeichnungen in Metalldruck ver sehen und teils in Rautenform, teils achteckig geschnitten, ist, in Rautenform geschnitten, als mit Gips und Metalldruck ver sehenes Papier nach Tarif-Nr. 656 mit 10 M., vertragsmäßig 8 M. und, achteckig geschnitten, als ausgestanztes Papier nach Tarif- Nr. 658 mit 20 M. für 1 dz zu verzollen. Herstellungsland: Schweiz Entscheidung der Großherzoglich badischen Zoll direktion in Karlsruhe. Gedruckte Prospekte und Agenturinstruktionen. Die vorgelegten, als Prospekte und Agenturinstruktionen bezeichneten, zu Heften vereinigten Druckschriften sind bestimmt, das Publikum auf die Vorteile der Lebens- und Unfallversicherung durch die Frage stellerin, eine ausländische Lebensversicherungsgesellschaft, aufmerksam zu machen und den Agenten der Gesellschaft An leitung zur erfolgreichen Ausübung ihrer Tätigkeit zu erteilen. Sie enthalten zu diesem Zweck geschäftliche Mitteilungen aller Art, Tafeln und Tarife und können daher als literarische Er zeugnisse im Sinne des Zolltarifs nicht angesehen werden. Ebensowenig fallen sie unter den Begriff der zur Waren' anbietung bestimmten Kataloge (Preisverzeichnisse). Sie stellen sich vielmehr als nicht zu den literarischen Erzeugnissen ge hörendes, zu Heften vereinigtes bedrucktes Papier dar und sind nach Tarif-Nr. 670 mit 30 M. für den dz zu verzollen. Her Stellungsland: Schweis. Entscheidung der Kaiserlichen General zolldirektion für Elsaß-Lothringen in Straßburg. Preisverzeichnisse. Ein für die Warenanbietung bestimmtes, in Pappe und Buchbinderzeugstoff eingebundenes gedrucktes illustriertes Preisverzeichnis aus Papier über Ausrüstungs gegenstände für Wasch- und Baderäume und dergl., welches von der Handlung Shanks & Co., Ltd., in Barrhead (Schottland) herausgegeben ist. Die britische Firma ist ohne Erwähnung eines anderen Geschäftshauses oder des Namens eines Agenten auf der Vorderseite des Umschlags und auf dem Titelblatt ab- . gedruckt und ferner auf der 4. und 5. Seite unter Aufführung 3 ihrer Adressen in London, Glasgow, Manchester und Dublin (Telegrammadressen, Telephonadressen, Lage der Musterläger) , angegeben. Das Preisverzeichnis ist nach Tarif-Nr. 671 Vertrags-, d mäßig zollfrei zu belassen. Herstellungsland: Großbritannien.^ Entscheidung des Generalzolldirektors für Hamburg. W Harzleim Die bemusterte Ware besteht in unregelmäßigen " Stücken von harzartiger Beschaffenheit. Sie stellt nach der An gabe des Fragestellers Harzleim in fester Form dar und soll zum Leimen von Papier Verwendung finden. Die Einfuhr ers folgt in größeren Blöcken, die in Fässern verpackt sind. Naci? der chemischen Untersuchung besteht die Ware aus Harz (Kolo- phonium), welches mit 30 v. H. kristallisierter Soda (enb sprechend 10 v. H. wasserfreier Soda) zum Schmelzen erhitzt worden ist, bis das Kristallwasser der Soda ausgetrieben ist. Die Verseifung ist nach Ansicht des Chemikers keine voll- ständige. Die Ware ist hiernach als ein Resinat (Harzleim, Harzseife) zu bezeichnen und als Harzleim nach Tarif-Nr. 255 mit 10 M. für 1 dz zollpflichtig. Herstellungsland: Vereinigte Staaten von Amerika. Entscheidung des Generalzolldirektors für Hamburg. Fibra Vulcanizzata. Die Probe stellt schwarze Vulkanfiber in Form* von Platten von etwa 1,5 mm Stärke dar. Die Ware soll nach Angabe des Fragestellers in verschiedenen Farben und verschiedener Stärke eingeführt werden. Sie ist nach Tarif- Nr. 651 mit 6 M. für- 1 dz zu verzollen. Herstellungsland: Italien. Entscheidung des Generalzolldirektors in Hamburg. $ Glanzpapier. Das als Glanzpapier bezeichnete, in recht eckigen Bogen eingehende und zu Verpackungszwecken be stimmte Papier ist einseitig mit Farbe bestrichen und demnächst auf der gefärbten Seite lackiert. Die Ware ist als lackiertes Buntpapier nach Tarif-Nr. 656 mit 10 M., vertragsmäßig 8 M. für 1 dz zu verzollen. Herstellungsland: Belgien. Entscheidung der großherzoglichen Zolldirektion in Luxemburg. Berger l Wirth, FMiMien, Leipzig II Telegr.-Adr.: a Filialen: Berlin, Bannen, Budapest, Florenz . Telephon Bergerwirt * London, New York, Paris, St. Petersburg * Nr.lMu.40B Farben für alle graphischen Zwecke Spezialität: Walzenmasse „Victoria" u. „Bianca“ in Würfelform f= Lichtdruck-Walzenmasse u. Tropenmasse. (21157 Neuheiten: Victoria-Druckbronze für Buch- und Steindruck, Platindeckfarben (heile Farben auf dunklem Grande), Metaton farben (Duplexfarben, verbessert), Prägedruckfarben, Viscosine, Zusatzmittel Perfektine (unentbehrlich für Chromo-Druck). , Lackier- u. Gummiermaschine für dünne und starke Papiere, dünnen Karton etc. Radebeuler Maschinenfabrik, Aug. Koebig G. m. b. H„ Radebeul-Dresden (Sachsen) [25397 """ Vereinigte Stralsunder Spielkartenfabriken Aktiengesellschaft E in Stralsund empfehlen ihre rühmlichst bekannten Spielkarten. Pär jedes Land und jede Gegend die gangbaren Sorten. Preislisten und Handmuster kostenfrei. —